Semperfreie

Semperfreie

Die Semperfreien (eigentlich "sendbar Freien", lateinisch homines synodales, sentbare Vrimannen) des Schwabenspiegels und anderer süddeutscher Rechtsbücher sollten ursprünglich den Schöffenbarfreien des Sachsenspiegels entsprechen und wurden meistens - so z. B. im Mainzer Landfrieden von 1235 - auch so verstanden. Während in dem Wort "schöffenbarfrei" das Recht auf die Besetzung der Schöffenbank im weltlichen Gericht des Grafen zum Ausdruck kommt, klingt im Wort "semperfrei" der Gerichtsstand vor dem geistlichen Gericht des Bischofs, dem Send, an. Beides sind Privilegien eines - im Spätmittelalter untergegangenen - Standes von Freien, der sich einerseits vom Bauernstand und andererseits von der Ministerialität unterscheidet.

Der Schwabenspiegel missversteht allerdings die Schöffenbarfreien des Sachsenspiegels und identifiziert die Semperfreien nicht mit dem freien - im Unterschied zum ministerialischen - niederen Adel, sondern mit den Fürsten und freien Herren. Dieses Missverständnis führte sogar dazu, dass im 17. Jahrhundert der Titel "semperfrei" als ein über "Graf" und "freier Herr" stehender Titel z. B. an die Grafen von Schaffgotsch verliehen wurde. Auch die Grafen von Limpurg führten den Titel "semperfrei", um damit ihre Reichsfreiheit hervorzuheben.

Literatur


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  • Semperfreie — (Höchstfreie), nach einer bes. in der Vorrede des Schwabenspiegels (s.d.) vorkommenden Bezeichnung im Gegensatz zu den Mittelfreien (Schöffenbarfreien) u. den gemeinen Freien, im Mittelalter diejenigen Grafen u. Herren, welche mit ihrem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Semperfreie — Semperfreie, Höchstfreie, eigentlich »sendbar Freie«, im Mittelalter die zur Teilnahme am Send (s.d.) berechtigten Vollfreien; auch s.v.w. reichsunmittelbar …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Semperfreie — (nach Eichhorn von sonderbar Freie, nach andern von sendbar Freie), wahrscheinlich Bezeichnung des alten, eigentlichen Adels …   Herders Conversations-Lexikon

  • Semperfreie — Semperfreie,   Sendbarfreie, im mittelalterlichen Standesrecht die der Jurisdiktion des Bischofs als Gerichtsherrn unterliegenden Stände, ursprünglich der gesamte Adel, später vorzugsweise die Fürsten und Freiherren, die dem von anderen als dem… …   Universal-Lexikon

  • Semperfreie Leute — (Höchstfreie), nach der, übrigens schwankenden, Terminologie des Schwabenspiegels (s. d.) die Angehörigen des ersten Standes, Fürsten und freie Herren. S. auch Sendgerichte …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dynast — Dynást (griech., Machthaber, Herrscher ) ist ein Regent oder kleiner Fürst. Im griechischen Staatswesen hießen Dynasten diejenigen, welche sich durch einen Gewaltakt der Regierung bemächtigt hatten, z. B. die 30 Tyrannen in Athen (von der… …   Deutsch Wikipedia

  • Send [1] — Send (Heilige S., Sendgericht), 1) ursprünglich in Franken seit dem 8. Jahrh., dann in ganz Deutschland ein Gericht, welches Anfangs der Bischof, später der Archidiakonus od. ein Official (Gesandter, Missus) Namens einer Synode über die, welche… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dynást — (griech., »Machthaber, Herrscher«), Regent, kleiner Fürst; im griechischen Staatswesen hießen Dynasten diejenigen, die sich durch einen Gewaltakt der Regierung bemächtigt hatten, z. B. die 30 Tyrannen in Athen (von der Tyrannis unterschied sich… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Freie — (Frilinge, Freihälse, auch Kerle, vom althochd. charal, nord. karl), in germanischer Zeit die breite Masse des Volkes; aus ihnen ragen tatsächlich, nicht rechtlich, als vornehmere Klasse die Adligen hervor. Dem Stande der Freien stehen gegenüber… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Höchstfreie — Höchstfreie, s. Semperfreie …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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