- Sexualkontakt
-
Unter Sexualkontakt wird der sexuell motivierte körperliche Kontakt zwischen Menschen verstanden. Zwar gibt es Sexualkontakte auch bei vielen anderen Lebensformen, dort sind aber andere Bezeichnungen üblich (zum Beispiel Deckakt bei Tieren oder Bestäubung bei Pflanzen). Typische Sexualpraktiken sind der Geschlechtsverkehr, orale Praktiken wie Fellatio und Cunnilingus oder gegenseitige Masturbation. Gibt es nur einen Beteiligten wie bei autosexuellen Handlungen (zum Beispiel Selbstbefriedigung) spricht man nicht von einem Sexualkontakt. Auch sexuelle Handlungen mit mehreren Beteiligten, bei denen es aber nicht zu Körperkontakt kommt – wie Telefonsex oder Exhibitionismus −, gelten nicht als Sexualkontakte.
Rechtliche Aspekte
In fast allen Kulturen sind Sexualkontakte gesellschaftlichen Regeln unterworfen, die zum Teil Gegenstand von Gesetzen sind. Der Inhalt dieser Regeln unterscheidet sich von Kultur zu Kultur teilweise erheblich.
Gewaltsam oder auch nur gegen den Willen einer beteiligten Person erzwungene Sexualkontakte werden als sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung mit teils schweren Strafen geahndet. In vielen Kulturen sind Sexualkontakte zwischen Erwachsenen und Kindern als sexueller Missbrauch von Kindern strafbar. Vor allem im arabischen Raum gilt eine Strafandrohung für Sexualkontakte unter unverheirateten Personen.
Sexualkontakte unter gleichgeschlechtlichen Partnern sind weltweit in rund 75 Ländern (etwas mehr als 1/3 aller Staaten) – in Drittweltstaaten in Afrika, Asien und der Karibik sowie in islamisch geprägten Ländern – unter Strafe gestellt (siehe auch: Schwulenverfolgung).
Siehe auch
Wikimedia Foundation.