Gewalt

Gewalt

Unter den Begriff Gewalt (von althochdeutsch waltan – stark sein, beherrschen) fallen Handlungen, Vorgänge und Szenarien, in denen bzw. durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd und/oder schädigend eingewirkt wird. Gemeint ist das Vermögen zur Durchführung einer Handlung, die den inneren bzw. wesentlichen Kern einer Angelegenheit oder Struktur (be)trifft.

Der Begriff der Gewalt und die Bewertung von Gewalt ändert sich im historischen und sozialen Kontext. Auch wird er je nach Zusammenhang (etwa Soziologie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft u.a.) in unterschiedlicher Weise definiert und differenziert. Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht. Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang verstanden. Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (lateinisch potestas). Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot.

Inhaltsverzeichnis

Sprachlicher Zusammenhang

„Gewalt“ im Sinne von Walten findet sich wieder in Begriffen wie Staatsgewalt oder Verwaltung. Inhaltliche Anwendung findet der Begriff bei den wissenschaftlichen Disziplinen Staatstheorie, Soziologie und Rechtsphilosophie. Die Definition des Begriffs variiert stark in Abhängigkeit von dem jeweiligen Erkenntnisinteresse.

Eine ursprünglich positive Begrifflichkeit ist bei „gewaltige Wirkung“ oder „gewaltige Leistung“ erkennbar, wenn eine über das übliche Maß hinausgehende Leistung anerkennend beschrieben werden soll.

In Begriffen wie Gewaltmonopol des Staates oder Gewaltenteilung wird der Terminus Gewalt neutral verwendet.

Die im heutigen Sprachgebrauch verbreitete negative Belegung ist in Begriffen wie Gewalttat, Gewaltverbrechen, Gewaltverherrlichung, Vergewaltigung wie auch im Distanz schaffenden Begriff Gewaltlosigkeit enthalten.

Ein engerer Gewaltbegriff, auch als „materielle Gewalt“ bezeichnet, beschränkt sich auf die zielgerichtete physische Schädigung einer Person. Der weiter gefasste Gewaltbegriff bezeichnet zusätzlich die psychische Gewalt (etwa in Form von Deprivation, emotionaler Vernachlässigung, „Weißer Folter“, verbaler Gewalt, Emotionaler Gewalt) und in seinem weitesten Sinne die „strukturelle Gewalt“. Zudem fällt Vandalismus unter diesen Gewaltbegriff, wenngleich sich die Einwirkung nicht direkt gegen Personen richtet.

Gewalt in verschiedenen Zusammenhängen

Soziologie

Grundlegendes

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Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht (und damit von gesellschaftlicher Machtlosigkeit wie sozialer Ohnmacht zugleich). Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang verstanden: Der Wille dessen, über den Gewalt ausgeübt wird, wird missachtet oder gebrochen (englisch force, lateinisch vis oder violentia). Hier geht es um körperliche (physische) und/oder seelische (psychische) Schädigung eines Anderen oder von Anderen oder/und deren Androhung(en). Gewalt wird hier als letzte Funktionswirksamkeit machtbezogener Kommunikation als Interaktion zwischen Menschen verstanden.

Auf Grund der anthropologisch gegebenen und unhintergehbaren Verletzungsmächtigkeit und Verletzungsoffenheit des Menschen als Gattungswesen entschlüsselt sich Gewalt als fundamentales Moment jeder Vergesellschaftung. Darauf hat vor allem der Soziologe Heinrich Popitz hingewiesen. Für Popitz ist Gewalt eine Machtaktion, „ … die zur absichtlichen körperlichen Verletzung anderer führt“.

Popitz' Soziologie der Gewalt

Über den soziologischen "Klassiker" Max Weber und dessen Machttheorie hinausgehend hat Heinrich Popitz 1986 „Gewalt“ als besondere Form von Machtausübung, „Todesmacht von Menschen über Menschen“ eingeschlossen“, anthropologisch verortet und als „Facit“ handlungssoziologisch präzisiert:

Der Mensch muß nie, kann aber immer gewaltsam handeln, er muß nie, kann aber immer töten […] - jedermann. Gewalt überhaupt und Gewalt des Töten im besonderen ist […] kein bloßer Betriebsunfall sozialer Beziehungen, keine Randerscheinung sozialer Ordnungen und nicht lediglich ein Extremfall oder eine ultima ratio (von der nicht so viel Wesens gemacht werden sollte). Gewalt ist in der Tat […] eine Option menschlichen Handelns, die ständig präsent ist. Keine umfassende soziale Ordnung beruht auf der Prämisse der Gewaltlosigkeit. Die Macht zu töten und die Ohnmacht des Opfers sind latent oder manifest Bestimmungsgründe der Struktur sozialen Zusammenlebens.[1]

Enzensbergers publizistische Zuspitzung

An diese und andere Grundsätzlichkeiten anschließend und auch Genozid (Völkermord) als Mordhandlung(en) bedenkend, hat der Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger zu Beginn seines 1993 ersterschienen „Bürgerkrieg“-Essays die in der soziologischen These von der Universalität der Gewalt und ihrer gesellschaftlichen Funktionalität aufscheinende „furchtbare Wahrheit“ (Georg Glaser) zum besonderen Vernichtungs- oder Destruktionspotential der Gattung Mensch plastisch ausgedrückt:

Der Mensch ist der einzige unter den Primaten, der die Tötung seiner Artgenossen planvoll, in größerem Maßstab und enthusiastisch betreibt. Der Krieg gehört zu seinen wichtigsten Erfindungen.[2]

Reemtsmas triadische Gewalttypologie

An militärstrategische Hinweise anschließend hat der Literaturwissenschaftler und Sozialtheoretiker Jan Philipp Reemtsma in seiner 2008 erschienenen Studie „Vertrauen und Gewalt“ aktuell drei Typen von Gewalt unterschieden: einmal die lozierende Gewalt, die einen anderen Körper entfernt, weil er der Verfolgung eigener Interessen im Wege steht (z. B. im Krieg, bei Raub und Mord), zum anderen die raptive Gewalt, die sich des anderen Körpers bemächtigt, um ihn für seine Interessen zu benutzen (vor allem in Formen sexueller Gewalt), und schließlich die autotelische Gewalt, die im Unterschied zu den beiden erstgenannten Gewaltformen keinem außerhalb der Gewalthandlung(en) liegenden Zweck dient, sondern vielmehr um ihrer selbst willen angewandt wird.[3] Hierunter thematisiert er ausdrücklich auch den unmittelbaren Lustgewinn Vieler, wenn sie Gewalt anwenden (schrecken, quälen, foltern) können.

Recht

Hauptartikel: Gewalttat

Zivilrecht und Strafrecht

Im Strafrecht ist Gewalt ein Zwangsmittel zur Einwirkung auf die Willensfreiheit eines anderen, z. B. bei Raub, Entführung, Erpressung und Nötigung; bei Delikten wie Mord, Körperverletzung und Sachbeschädigung geht das Strafrecht vom Ergebnis aus, d. h. jemand wird getötet, verletzt oder eine Sache wird beschädigt bzw. zerstört.[4] Als Gewaltformen werden physische oder psychische, personale oder strukturelle (oder auch kulturelle), statische oder dynamische unterschieden.

Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot. Ausgenommen sind nur Situationen der Notwehr und des Notstands sowie Fälle des unmittelbaren Zwanges von Vollzugskräften des Staates (Gewaltmonopol des Staates).

Die Anwendung von Gewalt (lat. vis oder violentia), im Sinne von roher, verbrecherischen Gewaltsamkeit, wirkt hier strafverschärfend, z. B. bei Eigentums- und Sexualdelikten. Der „materielle“ Gewaltbegriff im Strafrecht setzt eine physische Zwangswirkung beim Opfer voraus. Gewalt wird daher meist als personales, weniger als psychisches oder gar soziales Handeln verstanden. Der Einsatz von Gewalt ist für den Akteur, also den Täter, subjektiv mit Vorteilen verbunden. Der Sinn des Gewalteinsatzes kann instrumentell – der Akteur versucht, zum Teil auch mangels anderer Mittel, ein bestimmtes Ziel zu erreichen – oder expressiv – der Gewalteinsatz dient dann etwa der Selbstdarstellung oder Selbstvergewisserung, sein.

Die juristische Definition von Gewalt ist nach der heutigen Rechtsprechung zu definieren als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen.[5]

Die Anwendung von Gewalt bei der Erziehung ist in Deutschland verboten. Erst 2000 wurde durch eine Gesetzesänderung das elterliche Züchtigungsrecht abgeschafft.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Rechtsmedizin

Im Gegensatz zur Rechtsprechung wird der Begriff in der Rechtsmedizin im Sinne einer physischen Einwirkung enger umrissen für eine Gruppe von schädigenden Ereignissen verwendet. Man unterteilt rechtsmedizinisch in Scharfe Gewalt, wenn Stich-, Schnitt- oder Hiebverletzungen mit spitzen oder scharfkantigen Gegenständen vorkommen und spricht von Stumpfer Gewalt, wenn breitflächige oder stumpfkantige Gegenstände oder Flächen auf den Körper treffen. Auch Schußverletzungen und Strangulierungen zählen rechtsmedizinisch zur Gewalt. Hingegen werden z. B. Brandstiftungen, Nötigungen oder Gifteinwirkungen nicht unter diesen Begriff geordnet, obwohl diese ihrer rechtlichen und psychologischen Natur nach ebenfalls gewalttätig sind.

Gewalt ist in der Rechtsmedizin eine von vielen Formen der schädigenden Einflussnahme seitens der Täter auf die Opfer. Historisch stellen stumpfe und vor allem scharfe Gewalt zudem die häufigsten Methoden des Kriegshandwerks dar und sind für einen großen Prozentsatz der Opfer verantwortlich.

Politik und Politikwissenschaft

Staatsgewalt und Gewaltenteilung

Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (lateinisch potestas). Während Staatsgewalt einst als Ausdruck legitimer Machtausübung als gleichsam sakrosankt anerkannt wurde, entstanden mit zunehmender gesellschaftlicher Ausdifferenzierung Forderungen nach Verrechtlichung, prozeduraler Einhegung und demokratischer Legitimierung von Gewalt (Gewaltenteilung, „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“). Man unterscheidet im demokratischen Rechtsstaat die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die vollziehende bzw. ausführende Gewalt (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative). Das Gewaltmonopol des Staates regelt und begrenzt die Ausübung physischen Zwanges gegenüber Staatsbürgern. Die Staatsphilosophie beschäftigt sich somit mit Ausübung von Gewalt im innerstaatlichen Verhältnis und im Verhältnis zwischen Staaten (im Inneren, s. z. B. Widerstandsrecht, im Äußeren „Theorie des gerechten Krieges“). Ein wesentliches Ziel ist es, Gewalt einzuhegen und an Legitimationsprozesse zu binden (z. B. Polizei- und Kriegsrecht).

Gewalt als Ausdrucksform der Diktatur

Eine planvolle Vorgehensweise zum Einsatz politisch motivierter Gewalt oder deren zielgerichtete Androhung, beispielsweise im Krieg oder zur Abschreckung, wird als Strategie bezeichnet. Die Analyse bereits angewandter und die Ausarbeitung neuer Strategien ist Hauptanliegen der Strategischen Studien, einer Unterdisziplin der Internationalen Beziehungen.

Gegengewalt

Frantz Fanon und Herbert Marcuse formulierten unter dem Eindruck von Algerien- und Vietnamkrieg das Prinzip der „Gegengewalt“, die von unterdrückten Völkern und diskriminierten Minderheiten ausgeübt wird mit dem Zweck, die sie beherrschende Gewalt zu brechen. Marcuse sagte: „...ich glaube, daß es für unterdrückte und überwältigte Minderheiten ein “Naturrecht” auf Widerstand gibt, außergesetzliche Mittel anzuwenden, sobald die gesetzlichen sich als unzulänglich herausgestellt haben. Gesetz und Ordnung sind überall und immer Gesetz und Ordnung derjenigen, welche die etablierte Hierarchie schützen; es ist unsinnig, an die absolute Autorität dieses Gesetzes und dieser Ordnung denen gegenüber zu appellieren, die unter ihr leiden und gegen sie kämpfen - nicht für persönlichen Vorteil und aus persönlicher Rache, sondern weil sie Menschen sein wollen. Es gibt keinen anderen Richter über ihnen außer den eingesetzten Behörden, der Polizei und ihrem eigenen Gewissen. Wenn sie Gewalt anwenden, beginnen sie keine neue Kette von Gewalttaten, sondern zerbrechen die etablierte.“[6]

In der Diskussion der 68er-Bewegung unterschied man Gewalt als „Diktatur der Gewalt“ (Staat, Kapitalismus, strukturelle Gewalt, vgl. Rudi Dutschke) von Notwehr, Selbstverteidigung, Entmonopolisierung der Gewalt und drittens von „revolutionärer Gewalt“ (Generalstreik, bewaffnetem Befreiungskampf in Teilen der so genannten „Dritten Welt“). Ob Gewalt legitim für die jeweilige politische Aktion war, knüpfte sich an die Unterscheidung von „Gewalt gegen Sachen“ (juristisch gilt diese als Schädigung oder auch Landfriedensbruch, wenn ein Polizeifahrzeug beschädigt wird), mit der einem Protest oder einer Forderung Nachdruck verliehen werden soll, und „Gewalt gegen Personen“, die abgesehen von Teilen der späteren Stadtguerilla und von der RAF allgemein abgelehnt wurde.

Philosophie

Walter Benjamin: Zur Kritik der Gewalt

Walter Benjamin verfasste 1921 mit der Schrift „Zur Kritik der Gewalt“, in der er sich auf Georges Sorels Réflexions sur la violence (dt. Über die Gewalt) bezieht, einen philosophischen Grundlagentext für die moderne Gewaltkritik. Spätere Theoretiker wie Theodor W. Adorno, Hannah Arendt, Jacques Derrida, Enzo Traverso und Giorgio Agamben wurden in ihrer Analyse davon beeinflusst und beziehen sich auf die kritische Theorie Benjamins.

Nach Benjamin entsteht Gewalt dann, wenn eine wirksame Ursache in Verhältnisse eingreift, die als sittlich verstanden und die durch Begriffe wie Recht und Gerechtigkeit markiert werden kann.

In einer Rechtsordnung diene Gewalt zuerst als Mittel und nicht als Zweck. Ist Gewalt lediglich das Mittel in einer Rechtsordnung, so lassen sich Kriterien für diese Gewalt finden. Gefragt werden kann, ob Gewalt ein Mittel zu gerechten oder zu ungerechten Zwecken darstellt.

Benjamin kritisiert das Naturrecht, nach dessen Anschauung Gewalt "ein Naturprodukt, gleichsam ein Rohstoff [sei], dessen Verwendung keiner Problematik unterliegt, es sei denn, daß man die Gewalt zu ungerechten Zwecken mißbrauche."[7] An diesem Punkt verweist er auf die Nähe zwischen rechtsphilosophischen Dogmen, die aus den natürlichen Zwecken als Maß die Rechtmäßigkeit der Gewalt ableiten, und naturgeschichtlichen Dogmen des Darwinismus , der neben der natürlichen Zuchtauswahl die Gewalt als ursprüngliches und allen vitalen Zwecken der Natur allein angemessenes Mittel ansieht. Anknüpfend an die naturrechtliche Gewaltvorstellung kritisiert Benjamin ebenfalls die gegenläufigen Thesen des Rechtspositivismus, denen zufolge die Gewalt aufgrund geschichtlicher Prozesse von Ablehnung und Zustimmung (Sanktionierung) in ihrer Rechtmäßigkeit beurteilt werden müsse.

Kultur- und Sozialanthropologie / Ethnologie / Kulturwissenschaft

Siehe auch Hauptartikel Kultur- und sozialanthropologische Ansätze zur Gewalt

Innerhalb der Kultur- und Sozialanthropologie ist der Gewaltbegriff umstritten und eine allgemeingültige, klare Definition existiert nicht. Es handelt sich um einen noch sehr jungen Forschungsbereich. Eine ausführliche Theoriebildung fand erst seit den 1940er Jahren statt. Nach Scheper-Hughes und Philippe Bourgois vermieden viele Ethnologen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein vor allem deshalb die Untersuchung indigener Gewaltformen, um durch ihre Analyse nicht das Stereotyp von der Primitivität und Brutalität indigener Völker zu stärken.[8]

Kultur- und sozialanthropologische Ansätze können auf einer etischen oder emischen Herangehensweise basieren. Bei einem etischen Vorgehen, welches sich durch eine Analyse vor dem Hintergrund westlich geprägter Wissenschaftskonzepte auszeichnet, kann eine Kultur vergleichende Studie durchgeführt werden. Ein emisches Vorgehen hingegen versucht das Phänomen Gewalt mit den jeweiligen kultureigenen Begriffen und Konzepten darzustellen.[9]

Die soziale Rolle von Gewalthandlungen in verschiedenen kulturellen Kontexten, ihre kulturspezifischen Ursachen und Bedingungen, sowie die je nach Kultur unterschiedlichen Konzeptionen von Gewalt sind zentrale Fragestellungen der Forschung.

Wichtige Themen in der kultur- und sozialanthropologischen Untersuchung von Gewalt sind Nationalität, Ethnizität, Rache, „rumor and gossip“, Alkohol, Religion, Aggressivität, Kriegsführung, Selbstmord, Hexerei, Strukturelle Auswirkungen von Gewalt sowie Gewaltlosigkeit.

Es werden unter Anderem strukturelle[10], symbolische[11] und physische Gewalt unterschieden. Physische Gewalt beinhaltet eine relativ eng umgrenzte Gewaltdefinition, die eine intendierte körperliche Schädigung als Grundlage hat. Trotzdem können sich auch vor dem Hintergrund einer engen Definition verschiedene Perspektiven und Bewertungen von ein und demselben Kraftakt auftun.[12] Diese Perspektivdifferenz zum Thema Gewalt greift David Riches, einer der bedeutendsten Vertreter der Kultur- und Sozialanthropologie der Gewalt, in seiner Theorie des Dreiecks der Gewalt bestehend aus Täter, Opfer und Zeuge aus dem Jahr 1986 auf. Danach hängt die Definition von Gewalt letztendlich von der Beurteilung der Beteiligten ab.[13]

Riches’ Erklärung konzentriert sich auf phänomenologische und handlungsmotivierende Aspekte von Gewalt. Daneben gibt es heute eine Vielzahl von Theorien, die gewalttätige Handlungen in ihrem historischen Kontext betrachten.[14] Untersucht werden sowohl Vorbedingungen für als auch Konsequenzen von Gewaltakten.

Narrative Ansätze neigen dazu, Beweggründe für Gewalt zu erklären, sie zu legitimieren und Menschen damit letztendlich zur Ausübung von Gewalt zu motivieren.[15]

Weiterhin wird zwischen individueller und kollektiver Gewalt unterschieden. Wird Gewalt auf das Individuum bezogen untersucht, liegt der Fokus auf der subjektiven Erfahrung. Bei kollektiver Gewalt sind die Folgen einer als gewalttätig aufgefassten sozialen Handlung entscheidend.[16]

Einzelnachweise

  1. Heinrich Popitz: Phänomene der Macht, Tübingen 1986, S. 68-106; hier: S. 76 + 82 f.
  2. Hans Magnus Enzensberger: Aussichten auf den Bürgerkrieg, Frankfurt am Main ²1996, hier S. 9
  3. Jan Philipp Reemtsma: Vertrauen und Gewalt. Versuch über eine besondere Konstellation der Moderne, Hamburg 2008
  4. Wolfgang Bittner: Lesekultur gegen Gewalt. In: Schreiben, Lesen, Reisen, Oberhausen 2006, S. 22 f.
  5. BGH NJW 1995, 2643
  6. Herbert Marcuse: Repressive Toleranz in: Robert Paul Wolff, Barrington Moore, Herbert Marcuse: Kritik der reinen Toleranz, edition suhrkamp 181, Frankfurt 1966, S.127
  7. Walter Benjamin, Srache und Geschichte - Philosophische Essays, hrsg. v. Rolf Tiedemann, Reclam, 1992, S. 105
  8. Scheper-Hughes, N. and P. Bourgeois, Eds. (2005). Violence in war and peace [an anthology]. Blackwell readers in anthropology ; 5. Malden, Mass. [u.a.], Blackwell: 6
  9. Elwert, G. (2002). Sozianthropologisch erklärte Gewalt. Internationales Handbuch der Gewaltforschung. W. Heitmeyer and G. Albrecht. Wiesbaden, Westdt. Verl.: 336
  10. Wurde ausführlich diskutiert von Paul Farmer, Philippe Bourgois und Nancy Scheper-Hughes, obwohl der Begriff ursprünglich durch den Politikwissenschaftler Johan Galtung geprägt wurde. Scheper-Hughes, N. and P. Bourgeois, Eds. (2005). Violence in war and peace [an anthology]. Blackwell readers in anthropology ; 5. Malden, Mass. [u.a.], Blackwell.
  11. Symbolic dimension of violence may also backfire against its perpetrators and make it contestable on a discursive level not as a physical but as a performative act (Schmidt 2001: 6). Symbolic Violence (Bourdieu 1977) – inherent but unrecognized violence that is maintained and naturalized within systems of inequality and domination. (Robben, Antonius C. G. M.; Suárez-Orozco, Marcelo M., Cultures under siege. Collective violence and trauma in interdisciplinary perspectives (2000). New York: Cambridge University Press, S. 249)
  12. Elwert, G. (2002). Sozianthropologisch erklärte Gewalt. Internationales Handbuch der Gewaltforschung. W. Heitmeyer and G. Albrecht. Wiesbaden, Westdt. Verl.: 336f.
  13. Riches, D., Ed. (1986). The anthropology of violence. 978-0-631-14788-6. Oxford [u.a.], Blackwell.
  14. Stewart, P. J. and A. Strathern (2002). Violence - theory and ethnography. London [u.a.], Continuum: 10
  15. Stewart, P. J. and A. Strathern (2002). Violence - theory and ethnography. London [u.a.], Continuum: 152
  16. Schmidt, Bettina; Schröder, Ingo W (2001): Anthropology of violence and conflict. London: Routledge (European Association of Social Anthropologist): 18

Literatur

Definitionen
  • Volker Krey: Zum Gewaltbegriff im Strafrecht. In: Bundeskriminalamt (BKA) (Hrsg.): Was ist Gewalt? Auseinandersetzungen mit einem Begriff, Wiesbaden 1986, S. 11–103.
  • Joachim Schneider: Kriminologie der Gewalt, Stuttgart / Leipzig 1994, ISBN 3-7776-0608-1.
  • Heinz Müller-Dietz: Zur Entwicklung des strafrechtlichen Gewaltbegriffs. In: Goltdammer's Archiv für Strafrecht 121, 1974, S. 33–51.
Historische Ansätze
  • Michel Foucault: Überwachen und Strafen, Frankfurt a.M. 1995, ISBN 3-518-27784-7.
  • Thomas Lindenberger / Alf Lüdtke (Hgg.): Physische Gewalt. Studien zur Geschichte der Neuzeit, Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-518-28790-7.
  • Manuel Braun / Cornelia Herberichs: Gewalt im Mittelalter. Realitäten - Imaginationen, Paderborn / München 2005, ISBN 3-7705-3881-1.
  • Peter Imbusch: Moderne und Gewalt. Zivilisationstheoretische Perspektiven auf das 20. Jahrhundert, Wiesbaden 2005, ISBN 3-8100-3753-2.
  • Dirk Schumann, Politische Gewalt in der Weimarer Republik 1918 - 1933. Kampf um die Straße und Furcht vor dem Bürgerkrieg, Essen 2001, ISBN 3-88474-915-3.
Soziologische Ansätze
  • Zygmunt Bauman: Gewalt? Modern und postmodern. In: Max Miller / Hans-Georg Soeffner (Hgg.): Modernität und Barbarei. Soziologische Zeitdiagnose am Ende des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 1996, S. 36–67, ISBN 3-518-28843-1.
  • Peter Brückner: Über die Gewalt. 6 Aufsätze zur Rolle der Gewalt in der Entstehung und Zerstörung sozialer Systeme, Berlin 1979, ISBN 3-8031-1085-8.
  • Regina-Maria Dackweiler / Reinhild Schäfer: Gewalt-Verhältnisse. Feministische Perspektiven auf Geschlecht und Gewalt, Frankfurt a.M. 2002, ISBN 3-593-37116-2.
  • Wilhelm Heitmeyer / Hans-Georg Soeffner (Hrsg.): Gewalt. Entwicklungen, Strukturen, Analyseprobleme. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2004.
  • Wilhelm Heitmeyer, Gewalt. Beschreibungen, Analysen, Prävention, hrsg. von Wilhelm Heitmeyer / Monika Schröttle, Bonn 2006, ISBN 3-89331-697-3.
  • Antje Hilbig (Hgn.): Frauen und Gewalt: interdisziplinäre Untersuchungen zu geschlechtsgebundener Gewalt in Theorie und Praxis, Würzburg 2003, ISBN 3-8260-2362-5.
  • Ronald Hitzler: Gewalt als Tätigkeit. Vorschläge zu einer handlungstypologischen Begriffserklärung, in: Sighard Neckel/Michael Schwab-Trapp (Hgg.): Ordnungen der Gewalt. Beiträge zu einer politischen Soziologie der Gewalt und des Krieges. Opladen 1999, S. 9–19.
  • Frauke Koher / Katharina Pühl: Gewalt und Geschlecht. Konstruktionen, Positionen, Praxen. Opladen 2003, ISBN 3-8100-3626-9.
  • Siegfried Lamnek / Manuela Boatca: Geschlecht – Gewalt – Gesellschaft. 2003
  • Friedhelm Neidhardt: Gewalt. Soziale Bedeutungen und sozialwissenschaftliche Bestimmungen des Begriffs. In: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Was ist Gewalt?, Wiesbaden 1986, S. 109–147.
  • Heinrich Popitz: Gewalt, in: Ders.: Phänomene der Macht. 2., stark erw. Aufl., Tübingen 1992, S. 43–78.
  • Trutz von Trotha (Hg.): Soziologie der Gewalt. Opladen 1997.
Politikwissenschaftliche Ansätze
  • Hannah Arendt: Macht und Gewalt, 15. Aufl., München 2003, ISBN 3-492-20001-X (Originalfassung: On Violence, New York, London 1970.)
  • Manuel Eisner: Individuelle Gewalt und Modernisierung in Europa, 1200–2000. In: Günter Albrecht / Otto Backes / Wolfgang Kühnel (Hgg.): Gewaltkriminalität zwischen Mythos und Realität, Frankfurt am Main 2001, S. 71–100.
  • Johan Galtung: Gewalt, Frieden und Friedensforschung. In: Dieter Senghaas (Hrsg.): Kritische Friedensforschung, Frankfurt am Main 1977.
  • Johan Galtung: Strukturelle Gewalt. Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung, Reinbek bei Hamburg 1975.
  • Heide Gerstenberger: Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung bürgerlicher Staatsgewalt. 2., überarb. Aufl., Münster 2006, ISBN 3-89691-116-3.
  • Hedda Herwig: „Sanft und verschleiert ist die Gewalt…“. Ausbeutungsstrategien in unserer Gesellschaft, Reinbek bei Hamburg 1992, ISBN 3-498-02913-4.
  • Werner Ruf (Hrsg.): Politische Ökonomie der Gewalt. Staatszerfall und die Privatisierung von Gewalt und Krieg, Opladen 2003, ISBN 3-8100-3747-8.
  • Dierk Spreen: Krieg und Gesellschaft. Die Konstitutionsfunktion des Krieges für moderne Gesellschaften. Duncker & Humblot, Berlin 2008, zum Gewaltbegriff insbes. S. 30–75, ISBN 3-428-12561-4. Inhalt
Philosophische Ansätze
Psychologische Ansätze
  • Hans W. Bierhoff / Ulrich Wagner: Aggression und Gewalt. Phänomene, Ursachen und Interventionen, Stuttgart / Berlin / Köln 1997, ISBN 3-17-013044-7.
  • Heidrun Bründel: "Tatort Schule. Gewaltprävention und Krisenmanagement an Schulen". LinkLuchterhand: Köln 2009, ISBN 978-3-472-07612-4.
  • Heidrun Bründel: "Sexuelle Gewalt in schulischen Institutionen. Hintergrund, Analysen, Prävention". Verlag für Polizeiwissenschaft: Frankfurt/M. 2011, ISBN 978-3-86676-172-8
  • Heidrun Bründel/Klaus Hurrelmann: "Gewalt macht Schule. Wie gehen wir mit aggressiven Kindern um? Droemer Knaur: München 1994, ISBN 3-426-26812-4.
  • Rosa Logar (Hgn.): Gewalttätige Männer ändern sich. Rahmenbedingungen und Handbuch für ein soziales Trainingsprogramm, Bern / Stuttgart / Wien 2002, ISBN 3-258-06395-8. (Siehe auch Zeitung der Plattform gegen die Gewalt von 2006. Online verfügbar: PDF.)
  • Peter Gay: Kult der Gewalt. Aggression im bürgerlichen Zeitalter, aus dem Engl. von Ulrich Enderwitz, München 2000, ISBN 3-442-75554-9.
  • Anita Heiliger / Constance Engelfried: Sexuelle Gewalt. Männliche Sozialisation und potentielle Täterschaft, Frankfurt am Main / New York 1995, ISBN 3-593-35395-4.
  • Klaus Hurrelmann/Heidrun Bründel: "Gewalt an Schulen. Pädagogische Antworten auf eine soziale Krise". Beltz: Weinheim und Basel 2007, ISBN 978-3-407-22184-1.
  • Susanne Kappeler: Der Wille zur Gewalt. Politik des persönlichen Verhaltens, Frauenoffensive, München 1994, ISBN 3-88104-254-7.
  • Joachim Lempert (Hrsg.): Handbuch der Gewaltberatung. 2. Aufl., Hamburg 2006, ISBN 3-9807120-1-X.
  • Bernhard Mann: Gewalt und Gesundheit. Epidemiologische Daten, Erklärungsmodelle und public-health-orientierte Handlungsempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In: Sozialwissenschaften und Berufspraxis. Jg. 29 (1/2006), S. 81–91.
  • Jan Philipp Reemtsma: Vertrauen und Gewalt. Versuch über eine besondere Konstellation der Moderne, Hamburger Edition HIS, Hamburg 2008, ISBN 978-3-936096-89-7.
  • Dirk Richter: Effekte von Trainingsprogrammen zum Aggressionsmanagement in Gesundheitswesen und Behindertenhilfe: Systematische Literaturübersicht. Westfälische Klinik, Münster 2005. PDF
  • Cesar Rodriguez Rabanal: Elend und Gewalt. Eine psychoanalytische Studie aus Peru, Fischer TB, Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-596-12660-6.
  • Silke Wiegand-Grefe / Michaela Schumacher: Strukturelle Gewalt in der psychoanalytischen Ausbildung: eine empirische Studie zu Hierarchie, Macht und Abhängigkeit, Gießen 2006, ISBN 3-89806-418-2.
  • Frauke Koher: Gewalt, Aggression und Weiblichkeit. Eine psychoanalytische Auseinandersetzung unter Einbeziehung biographischer Interviews mit gewalttätigen Mädchen, Hamburg 2007, ISBN 3-8300-2703-6.
  • Volker Caysa / Rolf Haubl: Hass und Gewaltbereitschaft, Göttingen 2007, ISBN 3-525-45172-5.
Linguistische Ansätze
Kommunikationswissenschaftliche Ansätze
  • Julia Döring: Gewalt und Kommunikation. Essener Studien zur Semiotik und Kommunikationsforschung. Band 29. Shaker, Aachen 2009, ISBN 978-3-8322-8661-3
Friedensforschung

Siehe auch

Weblinks

 Wikiquote: Gewalt – Zitate
Wiktionary Wiktionary: Gewalt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Violence – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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