Sicherheitentreuhandvertrag

Sicherheitentreuhandvertrag

Als Sicherheiten-Treuhandvertrag werden im Wesentlichen Verträge bezeichnet, mittels denen einem Treuhänder Sicherheiten bestellt werden, die dieser zu Gunsten mehrerer Gläubiger hält und verwaltet, wobei der Treuhänder oft auch selbst einer der Gläubiger ist.

Ein Sicherheiten-Treuhandvertrag ist in weiten Teilen mit einem Sicherheitenpoolvertrag vergleichbar. Er unterscheidet sich vom Sicherheitenpoolvertrag insbesondere dadurch, dass keine Stillhaltevereinbarung (Moratorium) getroffen wird, neue zusätzliche Sicherheiten für die einbezogenen Kredite nicht automatisch in die Sicherheitentreuhand einzubringen sind und kein Saldenausgleich vorgesehen ist. Ein Sicherheiten-Treuhandvertrag dient insbesondere dazu aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht teilbare Sicherheiten allen beteiligten Kreditgebern zugänglich zu machen oder, wenn der Kreditnehmer aufgrund einer Gleichbehandlungsverpflichtung (Pari-passu-Klausel) zur sicherheitenmäßigen Gleichbehandlung der Kreditgeber verpflichtet ist oder ein Kreditgeber bereits Sicherheiten hält, diese auch anderen Bank in gleicher Weise zugänglich gemacht werden sollen.


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