Sicherheitsgrundausbildung und Unterweisung für Seeleute

Sicherheitsgrundausbildung und Unterweisung für Seeleute

Die Sicherheitsgrundausbildung und Unterweisung für Seeleute (auch Basic Safety Training[1] ist eine Sicherheitsschulung für Seeleute und Grundvoraussetzung für die Ausübung des Berufes als Seemann. Jeder angehende Seemann, der nach den STCW-Vorschriften eine schiffsbetriebliche Handlung verfolgt oder Pflichten an Bord übernimmt, sowie Servicepersonal auf Kreuzfahrtschiffen hat vor seiner ersten Fahrzeit eine solche Sicherheitsausbildung zu absolvieren.

Sie ist nach § 18a Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung vorgeschrieben.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Arbeit an Bord ist der Nachweis einer gültigen Seediensttauglichkeit. Dieses kann in Hamburg, Bremen oder auch in Lübeck ausgestellt werden. Es gibt jedoch viele weitere Standorte. Es beinhaltet einen psychologischen Kurztest sowie den Nachweis über allgemeine körperliche Fitness. Außerdem werden in jedem Fall Röntgenaufnahmen der Lunge gemacht. Weitere Voraussetzung ist ein Erste-Hilfeschein von min. 16 Stunden Dauer. Ist ein solcher Schein bereits vorhanden, darf der Erwerb nicht länger als 5 Jahre her sein.

Grundinhalte

Ausbildungsorte

Die Sicherheitsausbildung wird in Deutschland an verschiedenen Standorten angeboten, jedoch variieren, trotz STCW-Konformität, die Ausbildungsinhalte und Kursdauer von Standort zu Standort mitunter erheblich. Der Teilnehmerzahl ist ebenso abhängig vom Kursanbieter und reicht von 10 Personen bis hin zu 30 Personen pro Lehreinheit. Die aktuellen Termine der verschiedenen Anbieter stehen im maritime training pilot unter Basic Safety Training

Dauer

Das Basic Safety Training ist auf ein Minimum von 80 Zeitstunden reguliert und beinhaltet alle oben genannten Ausbildungspunkte. Übungszeit für den am Ende der Ausbildung zu erbringenden Einzelleistungsnachweis ist nicht inbegriffen. Teilweise werden die Kurs-spezifischen STCW-Mindestanforderungen von einigen Anbietern deutlich höher angesetzt, um gleichzeitig zusätzlichen Genossenschaft-spezifischen Auflagen, wie bspw. denen der See-BG, gerecht zu werden. Für Servicepersonal auf Kreuzfahrtschiffen besteht die Möglichkeit ein komprimiertes Sicherheitstraining zu absolvieren, welches zusätzlich um ein Vessel Sanitation Program erweitert wird[2].

Einzelnachweise

  1. Exposé zum Kurs Sicherheitsausbildung und Unterweisung für Seeleute - Basic Safety Training
  2. Sicherheitstraining für Kreuzfahrt-Servicepersonal inkl. Hygiene-Einweisung

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