- Seediensttauglichkeit
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Die Seediensttauglichkeit ist ein Zeugnis, das aufgrund einer ärztlichen Untersuchung nach der „Verordnung über die Seediensttauglichkeit” (Seediensttauglichkeitsverordnung – SeeDTauglV) ausgestellt wird. Die Untersuchung zur Feststellung der Seediensttauglichkeit wird von ermächtigten Ärzten der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft - Dienststelle Schiffssicherheit - vorgenommen. Die Seediensttauglichkeit ist Voraussetzung für Kapitän und Besatzung und wird durch das Seemannsgesetz (SeemG) vorgeschrieben. Die Seediensttauglichkeit kann für längstens zwei Jahre festgestellt werden, in speziellen Fällen (Küchendiensttauglichkeit, Service, Minderjährige, Senioren) für längstens ein Jahr.
Weblinks
- Verordnung über die Seediensttauglichkeit (SeeDTauglV) (PDF-Datei; 30 kB)
- Liste der Ärzte, die die Seediensttauglichkeit bescheinigen
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