- Siegelbruch
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Siegelbruch ist ein unbefugtes Beschädigen, Ablösen oder Unkenntlichmachen eines dienstlichen, zum Verschluss, zur Bezeichnung oder zur Beschlagnahme von Sachen bestimmten Siegels, auch die sonstige Aufhebung des durch ein solches Siegel bewirkten dienstlichen Verschlusses. Die Tat ist in Deutschland strafbar nach § 136 StGB (Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).
In Österreich ist der Siegelbruch nach § 272 StGB, in der Schweiz nach Art. 290 StGB ebenfalls strafbar.
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