Bahnanlage der freien Strecke

Bahnanlage der freien Strecke

Bahnanlagen der freien Strecke sind Anlagen einer Eisenbahn, die an einer Eisenbahnstrecke außerhalb der Bahnhöfe liegen. In Deutschland definiert und unterscheidet die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Bahnanlagen der Bahnhöfe, Bahnanlagen der freien Strecke und sonstige Bahnanlagen.

Zu den Bahnanlagen der freien Strecke gehören zunächst die nachfolgend genannten Betriebsstellen (ihre wesentlichen Merkmale sind in Klammern hinzugefügt):

  • Abzweigstellen (Züge können unter Freigabe der Blockstrecke auf eine andere Eisenbahnstrecke wechseln)
  • Anschlussstellen (Züge können als Rangierfahrt auf das Anschlussgleis ohne Freigabe der Blockstrecke wechseln)
  • Ausweichanschlussstellen (Züge können auf ein Anschlussgleis als Zug- oder Rangierfahrt unter Freigabe der Blockstrecke wechseln)
  • Blockstellen (begrenzen eine Blockstrecke)
  • Deckungsstellen (decken eine Gefahrenstelle, z. B. einen höhengleichen Bahnsteigzugang oder eine bewegliche Brücke)
  • Haltepunkte (Züge halten zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen und zum Ein- und Ausladen - z. B. von Gepäck und Fahrrädern)
  • Haltestelle (Haltepunkt, der mit einer Abzweigstelle, Überleitstelle, Anschluss- oder Ausweichanschlussstelle örtlich verbunden ist)
  • Überleitstellen (Züge können von einem Streckengleis auf ein anderes Streckengleis derselben Eisenbahnstrecke wechseln)

Die Merkmale von Abzweigstellen, Blockstellen, Deckungsstellen und Überleitstellen können auch für einen Bahnhof zutreffen. Umgekehrt kann aber eine Betriebsstelle der freien Strecke kein Bahnhof sein, denn dieser definiert sich unter anderen Kriterien ausdrücklich durch die Möglichkeit des Kreuzens und Überholens von Zügen. Diese beiden Merkmale treffen auf einer Betriebsstelle der freien Strecke nicht zu.

Außer den Betriebsstellen gehören auch andere Anlagen zu den Bahnanlagen der freien Strecke. Das sind z. B. Gleise, Signale, Oberleitungen, Überführungen, Bahnübergänge, Durchlässe, Brücken, Stützmauern, Bahndämme, kurz alle Anlagen, die zum Betrieb einer Eisenbahn notwendig sind.


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