- Softwareaktivierung
-
Die Produktaktivierung (Softwareaktivierung) ist eine Form des Kopierschutzes, welche die Voraussetzung für die Nutzung mancher Computer-Software bildet. Im Gegensatz zur Produktregistrierung erfolgt bei der Produktaktivierung in der Regel keine Übermittlung personenbezogener Daten. Stattdessen erfolgt eine Bindung der Software an die Hardware des Anwenders.
Bis zur erfolgreichen Produktaktivierung ist die Nutzung von entsprechend geschützter Software nicht oder nur (zeitlich) eingeschränkt möglich.
Die Produktaktivierung wurde – soweit sich dies nachvollziehen lässt – für Privatanwender zum ersten Mal von Microsoft eingesetzt, um die illegale Nutzung von Windows XP und Office zu unterbinden. Somit sind der Begriff selbst sowie der Ablauf des Verfahrens stark von Microsoft geprägt.
Inhaltsverzeichnis
Verfahren
Die Unterschiede im technischen Ablauf der Produktaktivierung sind im Falle verschiedener Softwarehersteller nur sehr gering. Wenn der Anwender die Software installiert, muss er zunächst den individuellen Product-Key eingeben, den er zusammen mit der erworbenen Software erhalten hat. Im Laufe der Installationsroutine wird dann aus dem Product-Key sowie aus Hardwaremerkmalen eine sogenannte Installations-ID errechnet. Diese hat die Eigenschaft, dass sich aus ihr die einzelnen Hardwaremerkmale praktisch nicht mehr nachvollziehen lassen, der Produkt-Key aber problemlos ausfindig gemacht werden kann. Die Installations-ID wird schließlich per Internet oder Telefon an den Hersteller übermittelt, dem nun der Produkt-Key in Verbindung mit einem Hash-Wert, also einer Zahl, die aus Hardwaremerkmalen errechnet wurde, vorliegt. Der Hersteller hat nun die Möglichkeit in seiner Datenbank zu überprüfen, auf wie vielen verschiedenen Computern die Software bereits installiert wurde. Nun kann der Hersteller dem Nutzer die Bestätigungs-ID übermitteln, die wiederum aus der Installations-ID berechnet wird und somit für jede Installation individuell ist.
Siehe auch: Produktaktivierung von Windows XP
Juristische Probleme
Die Verwendung von Technologien zur Produktaktivierung im Massenmarkt wirft verschiedene juristische Probleme auf. Diese werden in Fachzeitschriften diskutiert, sind jedoch weitestgehend ungeklärt, da es in der Vergangenheit noch keine gerichtlichen Auseinandersetzungen hinsichtlich der folgenden Konflikte gab. Es stellen sich insbesondere die Fragen, ob der Einsatz von Produktaktivierungs-Routinen
- die Rechte des Nutzers aus § 69 UrhG einschränkt. Diese sind im Detail das Recht auf Kopie, soweit diese zum Laden oder Ablauf des Programmes erforderlich sind (§ 69c Nr. 1 UrhG in Verbindung mit § 69d Abs. 1 UrhG), sowie das Recht des Nutzers auf Anfertigung einer Sicherungskopie, das in § 69d des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) vorgesehen ist.
- die Software mangelhaft macht.
Des Weiteren wird vielfach von einer Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung gesprochen, die allerdings bei einer reinen Softwareaktivierung zu verneinen ist, da hier wie bereits erwähnt keinerlei personenbezogene Daten übertragen werden.
Beispiele aktivierungspflichtiger Software
- Microsoft Windows XP, Betriebssystem, 2001
- Microsoft Office, Office-Paket, ab 2001
- Adobe Photoshop, Grafikbearbeitungssoftware, ab 2005
- Norton AntiVirus, Antivirenprogramm, ab 2005
- Earth 2160, Computerspiel, 2005
- ZETA 1.0, Betriebssystem, 2005
- Autodesk Inventor, CAD-Programm
Literatur
- Christoph Baus: Umgehung der Erschöpfungswirkung durch Zurückhaltung von Nutzungsrechten?. In: Multimedia und Recht. Bd. 1, 2002, S. 14 ff.
- Florian Faust: Softwareschutz durch Produktaktivierung. In: Kommunikation & Recht. 2002, S. 583 ff.
- Christian Runte: Produktaktivierung - Zivilrechtliche Aspekte der "Aktivierung" von Software. In: Computer und Recht. 2001, S. 657 ff.
Wikimedia Foundation.