- Solvenz
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Als Solvenz oder auch Zahlungsfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, ihre fälligen Verbindlichkeiten sofort bzw. innerhalb absehbarer Zeit zu begleichen.[1]
Wer solvent ist, hat - umgangssprachlich - prinzipiell finanzielle Mittel (z. B. in Form von Bargeld) zur freien Verfügung. Der Gegensatz zur Solvenz ist die Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung).
Siehe auch
Literatur
- Willi Albers: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft. Vandenhoeck & Ruprecht 1980, ISBN 3525102569, S. 50-52 (Auszug in der Google Buchsuche)
Einzelnachweise
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