Sommerschlussverkauf

Sommerschlussverkauf
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Sommerschlussverkauf eines Textilgeschäfts in Bonn (1991)
Sommerschlußverkauf 1979 im bayerischen Mindelheim

Ein Saisonschlussverkauf ist eine Sonderveranstaltung im Einzelhandel mit dem Ziel, durch Rabattaktionen saisonspezifische Waren der abgelaufenen Saison abzuverkaufen und Platz für die Waren der kommenden Saison zu schaffen. Gängige saisonspezifische Bezeichnungen für Saisonschlussverkäufe sind „Sommerschlussverkauf“ (abgekürzt „SSV“) und „Winterschlussverkauf“ („WSV“).

Geschichte in Deutschland

Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 7. Juni 1909 wurden Saisonschlussverkäufe erstmals reglementiert. Ein Grund war, dass bis dahin nur Beamte und Werksangehörige die Chancen auf Werksverkäufe hatten. 1950 führte das Bundeswirtschaftsministerium die „Verordnung über Sommer- und Winterschlussverkäufe“ ein.

Der Einzelhandel durfte zwei jährliche Saisonschlussverkäufe durchführen: Der Winterschlussverkauf fand jährlich in der letzten Januarwoche und ersten Februarwoche statt, der Sommerschlussverkauf in der letzten Juliwoche und der ersten Augustwoche.

Die Saisonschlussverkäufe hatten eine Dauer von je zwölf Werktagen und waren beschränkt auf saisonabhängige Waren wie Textilien, Bekleidungsgegenstände, Schuhwaren, Lederwaren, Möbelbezugsstoffe und Teppiche, umfassten aber auch Matratzen und bestimmte Sportartikel.

Seit Inkrafttreten der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 1. Juli 2004 können Saisonschlussverkäufe nach Belieben durchgeführt werden und sind nicht auf Saisonwaren beschränkt.

Gegenwärtige Praxis

Es ist üblich, Saisonschlussverkäufe weiterhin zu ähnlichen Zeiten wie bisher durchzuführen, zum einen weil der ursprüngliche Grund für die Einführung von Schlussverkäufen (Wechsel des Warenangebots) weiter besteht, zum anderen weil die Verbraucher sich daran gewöhnt haben, zu diesen Zeiten günstig einkaufen zu können.


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