- Sondertilgung
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Sondertilgungen sind Tilgungen, die über die im Kreditvertrag vereinbarten Leistungsraten hinausgehen.
In Deutschland sind Sondertilgungen für Bauspardarlehen[1] bei Bausparkassen jederzeit möglich. Bei den übrigen Kreditinstituten können sie nur mit deren Zustimmung erfolgen. Bei vorzeitiger Rückzahlung des gesamten Kredits wird zumeist eine Vorfälligkeitsentschädigung und ein Zinsausgleich berechnet.
Banken vereinbaren in Kreditverträgen oder in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sondertilgungen. Dabei werden Höchstgrenzen für die Sondertilgung festgelegt (zum Beispiel fünf Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr oder maximal 50 Prozent der Darlehenssumme während der Zinsbindungsfrist).
Mit Sondertilgungen können die Gesamtlaufzeit des Darlehens verkürzt oder die regelmäßigen Darlehensraten gesenkt werden.Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:- Kreditgeschäft
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