- Sondervermögen
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Sondervermögen bezeichnet:
- das Anlagekapital der Fondsanleger, das rechtlich vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist, siehe Investmentgesellschaft #Sondervermögen
- in Deutschland nicht rechtsfähige Einrichtungen, die für besondere Aufgaben geschaffen wurden, siehe Sondervermögen des Bundes
- in Deutschland rechtlich unselbständige Teile der Gemeinde, siehe Kommunales Sondervermögen
- im Bereich der Berufsständischen Versorgung Fonds zur Deckung der Rentenanwartschaften der Versicherten, geführt von den jeweiligen Versorgungswerken, siehe Sondervermögen (Rente)
- das persönliche Eigentum der Braut, welches neben der Mitgift in die Verwaltung des Ehemannes übergeht, die Paraphernalia
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