- Sozialansprüche
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Als Sozialansprüche bezeichnet man im Gesellschaftsrecht die Ansprüche einer Gesellschaft gegen ihre Gesellschafter, soweit diese auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhen.
Beispiele für Sozialansprüche sind etwa:
- der Anspruch auf Erbringung der Gesellschafterbeiträge,
- der Anspruch auf Rückzahlung unberechtigter Entnahme,
- der Anspruch auf Rechnungslegung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter,
- Ansprüche gegen einen Gesellschafter auf Schadensersatz bei einer Verletzung gesellschaftsvertraglicher Pflichten.
Der Anspruch richtet sich gegen den betroffenen Gesellschafter und zielt auf eine Leistung in das gesamthänderische Vermögen. Er kann in der Regel auch gegen den Willen der Mehrheit der Gesellschafter durch einen einzelnen Gesellschafter im Wege der actio pro socio durchgesetzt werden (Fall der gesetzlichen Prozessstandschaft).
Nicht zu den Sozialansprüchen gehören Ansprüche, welche der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter auf Grund eines Rechtsgeschäfts außerhalb des Gesellschaftsvertrages zukommen, also etwa der Gewährleistungsanspruch der Gesellschaft im Hinblick auf Gegenstände, die sie von einem Gesellschafter käuflich erworben hat.
Das Gegenstück zu Sozialansprüchen sind Sozialverpflichtungen. Diese sind Ansprüche der Gesellschafter gegen die Gesellschaft.
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