- Sozialfürsorge
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Der Ausdruck Fürsorge bezeichnet das aus der Ethik der Barmherzigkeit bzw. der Almosenpraxis erwachsene System
- der öffentlichen Fürsorge, zusammenfassender Begriff für die Soziale Sicherung in einem Gemeinwesen (siehe auch: Wohlfahrtspflege).
- auch: Sozialfürsorge oder Jugendfürsorge früher in Deutschland eine Bezeichnung dessen, was man heute als sozialpädagogische Hilfen bzw. Sozialarbeit und Jugendhilfe bezeichnet. Wurde oft gleichbedeutend mit Armenfürsorge bzw. Armenpflege benutzt.
- In der Bundesrepublik Deutschland (umgangssprachlich) die Leistungen der Sozialhilfe.
- In der Schweiz werden Sozialhilfeleistungen sowie die sie austeilenden Ämter auch heute noch offiziell als Fürsorge bezeichnet - siehe Sozialhilfe (Schweiz).
Darüber hinaus werden Personen, die Zeit für die Kinderbetreuung und -erziehung aufwenden oder die für pflegebedürftige Familienmitglieder sorgen, als „Personen mit Fürsorgepflichten“ bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Einrichtungen der Fürsorge
- Erziehung: Kinderheim (Heimerziehung), früher auch Waisenhäuser, Internat (Schulheim)
- Pflege: Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim
- Soziales: Frauenhaus, Asylbewerberheim
Literatur
- Esther Lehnert, Die Beteiligung von Fürsorgerinnen an der Bildung und Umsetzung der Kategorie "minderwertig" im Nationalsozialismus : öffentliche Fürsorgerinnen in Berlin und Hamburg im Spannungsfeld von Auslese und "Ausmerze", Frankfurt am Main : Mabuse-Verl., 2003
- Christoph Sachße, Florian Tennnstedt (Hgg.): Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland.
- Bd.1, Vom Spätmittelalter bis zum 1. Weltkrieg, Stuttgart: Kohlhammer, 2. Auflage 1998
- Bd2, Fürsorge und Wohlfahrtspflege 1871 bis 1929, Stuttgart: Kohlhammer, 1988
- Bd.3, Der Wohlfahrtsstaat im Nationalsozialismus, Stuttgart: Kohlhammer 1992
Siehe auch
- Hospital, Asyl - zu historischen Begriffen
- Reichsheimstätte - Institution im Deutschland der 1920er-Jahre
- Sozialdisziplinierung
Weblinks
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