- Sozialisierung
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Der Begriff Sozialisierung kann bedeuten:
- die Überführung von privatem in gesellschaftliches beziehungsweise staatliches Eigentum, siehe dazu Vergesellschaftung und Verstaatlichung;
- die Entwicklung der Persönlichkeit aufgrund ihrer Interaktion mit einer spezifischen materiellen und sozialen Umwelt, d. h. unter selbstverständlicher Annahme der gesellschaftlichen Werte und Normen und deren Identifizierung (Sozialisation);
- eine Handlungsweise, bei der die Kosten für die Linderung oder Behebung von Schäden, die durch eine wirtschaftliche Aktivität (z. B. Produktion) verursacht werden, nicht von den verantwortlichen Verursachern getragen, sondern der Allgemeinheit (z. B. dem „Steuerzahler“) aufgebürdet werden. Steht im Gegensatz zur „Privatisierung“, bei der die durch die Aktivität erzielten Gewinne den Verursachern der Schäden zufließen.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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