Sozialversicherungsfachangestellter

Sozialversicherungsfachangestellter

Der Beruf Sozialversicherungsfachangestellter ist ein in Deutschland nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannter Ausbildungsberuf des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsbereichs „gesetzliche Sozialversicherung“. Angehörige dieser Berufsgruppe sind Angestellte des öffentlichen Dienstes, die Verwaltungstätigkeiten (Feststellung von Versicherungsverhältnissen, Beitragseinzug, Gewährung von Leistungen) verrichten. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate mit den üblichen, im Berufsbildungsgesetz geregelten Möglichkeiten der Verkürzung.

Die Arbeitgeber, in diesem Falle die Träger der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, setzen für die Ausbildung mindestens eine gute Mittlere Reife voraus. Die Mehrheit der Auszubildenden hat jedoch Abitur. Es wird in der Regel Wert auf gute Noten in Fächern wie z. B. Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen (Zweigfach an Realschulen einiger Bundesländer in Deutschland), Wirtschaft, Sozialkunde und Deutsch gelegt.

Inhaltsverzeichnis

Fachrichtungen

Der Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten gehört zu den Bürofachkräften, wobei zahlreiche Angestellte dieser Berufsgruppe auch im Außendienst (Privat- und Firmenkunden) beschäftigt sind. Es gibt keinen Monoberuf, es muss – mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Sozialversicherung – eine Fachrichtung gewählt werden:

  • Allgemeine Krankenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Knappschaftliche Sozialversicherung
  • Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten ist die Grundqualifikation für Angestellte bei den Sozialversicherungsträgern.

Spezialisierung und Weiterbildung

Nach der Ausbildung können sich Sozialversicherungsfachangestellte spezialisieren zum:

  • Kundenberater im Innendienst
  • Kundenberater im Außendienst
  • Kundenberater in der Akquise
  • Sachbearbeiter Firmenkunden
  • Sachbearbeiter Privatkunden
  • Krankengeldfallmanager
  • Personalsachbearbeiter
  • Versicherungsfachmann

Des Weiteren bieten die Sozialversicherungsträger Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter, die über einen Mittleren Bildungsabschluss verfügen, an:

  • Krankenkassenfachwirt
  • Krankenkassenbetriebswirt
  • Verwaltungsfachwirt (Öffentlicher Dienst)
  • Versicherungsfachwirt
  • Fachwirt Sozial- und Gesundheitswesen
  • Fachkaufmann für Büromanagement

Für Sozialversicherungsfachangestellte mit Abitur bzw. Fachabitur besteht weiterhin die Möglichkeit eines Fachhochschulstudiums:

  • Diplom-Betriebswirt (FH) – Gesundheitsmanagement
  • Diplom-Gesundheitsökonom (Uni und FH)
  • Diplom-Gesundheitswirt (FH)
  • Diplom-Verwaltungswirt (FH)
  • Diplom-Betriebswirt (FH) – Verwaltung

Beschäftigung

Sozialversicherungsfachangestellte können auch außerhalb von Krankenkassen und Gesundheitsunternehmen des öffentlichen Dienstes arbeiten. So z. B. als Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung in größeren Firmen in allen Belangen, Fragen und Abwicklungen des Sozialversicherungsrechts, durch ihre Erfahrungen in Marketing und Akquise sind sie auch in Betrieben der freien Wirtschaft als Vertriebsmitarbeiter im Innen- und Außendienst angesehen oder als Verwaltungsfachangestellte im öffentliche Dienst, Gemeinden, Städten und Rathäusern. Genauso können sie den Platz normaler Bürokaufleute in der Sachbearbeitung, Gehaltsabrechnung und Lohnbuchhaltung einnehmen.

Ein Sozialversicherungsfachangestellter wird nach dem aktuellen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in der Regel in die Entgeltgruppe 8 (ehemals BAT 5 c) eingestuft. Seit der Gültigkeit des neuen Tarifvertrages ist eine Höhergruppierung durch Bewährungsaufstieg nach BAT 5 b (entspricht Entgeltgruppe 9) nicht mehr möglich. Durch die Annahme von Weiterbildungsmöglichkeiten wie z. B. dem internen Studium „Krankenkassenbetriebswirt“ kann das Einkommen sich erhöhen.

Ausbildung

Rechtsgrundlage für die Ausbildung ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/ zur Sozialversicherungsfachangestellten vom 18. Dezember 1996 (Fundstelle: Bundesgesetzblatt Teil I)

Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist der Umgang mit dem Deutschen Sozialrecht und dessen Anwendung in der Praxis, insbesondere mit dem Sozialgesetzbuch. Auch Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrecht und des Bürgerlichen Rechts gehören zum Beruf, ebenso wie Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaft sowie der Verwaltungsvollstreckung und der Sozialgerichtsbarkeit.

Die Ausbildung wird hauptsächlich in Berufsschulen, Berufsfachschulen des öffentlichen Dienstes, Bildungseinrichtungen der jeweiligen Versicherungsträger bzw. Verbände und im Ausbildungsbetrieb selbst durchgeführt.

Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 2.400 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Auf der Rangliste der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen in Deutschland steht der Ausbildungsberuf damit auf Rang 52.[1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Rangliste der Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

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