Sozialversicherungsentgeltverordnung
- Sozialversicherungsentgeltverordnung
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Basisdaten |
Titel: |
Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt |
Kurztitel: |
Sozialversicherungsentgeltverordnung |
Abkürzung: |
SvEV |
Art: |
Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: |
Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: |
Sozialrecht |
Fundstellennachweis: |
860-4-1-16 |
Datum des Gesetzes: |
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385) |
Inkrafttreten am: |
1. Januar 2007 |
Letzte Änderung durch: |
Art. 1 ÄndVO vom 10. November 2010
(BGBl. I S. 1751) |
Inkrafttreten der
letzten Änderung: |
1. Januar 2011
(Art. 2 ÄndVO vom 10. November 2010) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
In der Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die Bestandteile von empfangenem Arbeitsentgelt definiert, die bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge keine Berücksichtigung finden. Dazu gehören beispielsweise die meisten steuerfreien Lohnzuschläge. Ergänzend finden sich Regeln zur Bewertung der vom Arbeitgeber gewährten Sachbezüge wie Kost und Logis.
Die Verordnung trat am 1. Januar 2007 in Kraft und löste die bis dahin geltende Sachbezugsverordnung und die Arbeitsentgeltverordnung (ArEV) ab.
Mit der dritten Verordnung zur Änderung des SvEV vom 10. November 2010 wurden neue Sachbezugswerte ab 2011 festgesetzt:
Weblinks
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