Sozietät

Sozietät

In einer Sozietät (lat. societas „Gesellschaft“) sind zwei oder mehrere Sozien zur gemeinsamen Berufsausübung zusammengeschlossen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Sozietät meist eine Anwaltssozietät (Rechtsanwalt) verstanden. Es kann sich aber ebenso um Steuerberater, Architekten oder Angehörige aller anderen freien Berufe handeln. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei regelmäßig um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Partnerschaftsgesellschaft.

In einer Anwaltssozietät (die älteste noch bestehende deutsche Sozietät stammt aus dem Jahr 1822)[1] verbinden sich zwei oder mehr Anwälte zu einer Gemeinschaft zur gemeinsamen Berufsausübung. Sie unterscheidet sich von der Bürogemeinschaft durch den gemeinsamen Außenauftritt. Das Mandat eines Sozietätsanwalts ist immer auch das Mandat der gesamten Sozietät. Dies ist insbesondere für die Haftung wichtig, da bei der Mandatsübernahme durch einen Sozius immer auch die gesamte Sozietät haftet, das heißt alle Anwälte, die der Sozietät angehören.

Zu unterscheiden sind die Sozien einer Sozietät unter Umständen von den Partnern einer Sozietät. Die Partner einer Sozietät sind die eigentlichen Inhaber der Sozietät, können also wie Firmeninhaber über diese entscheiden. Die Sozietät kann darüber hinaus auch sog. Außensozien haben, die auf dem Praxisschild und dem Briefbogen der Sozietät namentlich aufgeführt sind. Im Innenverhältnis handelt es sich bei Außensozien jedoch um Angestellte der Partner, die de facto kein Mitspracherecht bei sozietätsinternen Angelegenheiten haben.

Rechtsgrundlagen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Treue, Wilhelm: Rechts-, Wirtschafts- und Steuerberatung in zwei Jahrhunderten. 3. Auflage. Esche Schümann Commichau, Hamburg 1997, ISBN 3-00-001424-1
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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  • Sozietät — (lat.), Genossenschaft, Gesellschaft (s. d., S. 720); insbes. auch Bezeichnung gewisser Vereinigungen innerhalb einer Gemeinde (s. Gemeindehaushalt, S. 531), zur Versicherung gegen Brandschaden (Feuersozietäten, s. Feuerversicherung) etc …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sozietät — Soziĕtät (lat.), Gesellschaft, Genossenschaft; bes. Handelsgesellschaft; auch Gelehrtenverein; Sozietätsvertrag, s. Gesellschaftsvertrag …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Sozietät — Sf Gesellschaft per. Wortschatz fach. (16. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus frz. société und relatinisiert nach l. societas, Kollektivum zu l. socius Gefährte .    Ebenso nndl. sociəteit, ne. society, nfrz. société, nschw. societet, nnorw. sosietet; …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Sozietät — Kooperative; Genossenschaft * * * So|zi|e|tät 〈f. 20〉 1. Interessen , Berufsgenossenschaft, so z. B. von Ärzten 2. Form der Vergesellschaftung von Tieren, die für die beteiligten Tiere u. deren Arterhaltung notwendig ist [zu lat. societas… …   Universal-Lexikon

  • Sozietät der Wissenschaften — kann bezeichnen: allgemein (vor allem als historische Bezeichnung) eine Akademie der Wissenschaften Insbesondere: die Königlich Preußische Akademie der Wissenschaften in Berlin die Leibniz Sozietät in Berlin die Akademie der Wissenschaften zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Sozietät von Suriname — Die Direktoren der Sozietät hatten ihren Sitz im Voetboogdoelen Gebäude, drittes von links, an der Singel …   Deutsch Wikipedia

  • Sozietät (Soziologie) — Das Wort Sozietät bezeichnet in der Zoologie unterschiedliche Zusammenschlüsse von Primaten, so als „Familie“ Vater, Mutter und Nachwuchs als „Harem“ ein Männchen und mehrere Weibchen (evtl. mit Nachwuchs) als „Horde“ kaum genetisch verwandte… …   Deutsch Wikipedia

  • Sozietät (Begriffsklärung) — Das Wort Sozietät bezeichnet in der Zoologie unterschiedliche Zusammenschlüsse von Primaten, so als „Familie“ Vater, Mutter und Nachwuchs als „Harem“ ein Männchen und mehrere Weibchen (evtl. mit Nachwuchs) als „Horde“ kaum genetisch verwandte… …   Deutsch Wikipedia

  • Sozietät — So|zi|e|tät 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Gemeinschaft, Zusammenschluss, Teilhaberschaft (z. B. von Ärzten in einer gemeinsamen Praxis) 2. 〈Biol.〉 Form der Vergesellschaftung von Tieren, die für die beteiligten Tiere u. zur Erhaltung der Art notwendig …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Sozietät — So|zi|e|tät die; , en <über fr. société aus lat. societas, Gen. societatis »Gesellschaft, Gemeinschaft« zu socius »gemeinsam«>: 1. a) menschliche Gemeinschaft; soziale, durch gleiche Interessen u. Ziele verbundene Gruppe, Gesellschaft… …   Das große Fremdwörterbuch

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