- Spatenrecht
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Das Spatenrecht ist ein Begriff aus dem Deichrecht.
Kam ein Besitzer eines zur Deichlast verpflichteten Grundstückes seinen Pflichten nicht nach, wurde nach dem (plattdeutschen) Satz: „Keen nich will dieken, de mutt wieken“ (Wer nicht will deichen, der muss weichen.) dort ein Spaten in den Deich gesteckt und damit dem Besitzer das Grundstück entzogen und für herrenlos erklärt
Oder anders: Konnte der Besitzer eines zur Deichlast verpflichteten Grundstücks seinen Pflichten zum Unterhalt des Deiches nicht mehr nachkommen, konnte er, nach dem selben Grundsatz sein Grundstück aufgeben und für herrenlos erklären. Auch er tat dies, indem er einen Spaten in den Deich steckte.
Wer den Spaten herauszog, erwarb damit das Grundstück, aber auch die mit diesem verbundenen Lasten.
Siehe auch Spadelandsrecht.
Literatur
- Spatenrecht. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Bd. 16, Altenburg 1863, S. 507 (Online bei zeno.org).
Weblinks
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Wiktionary: Spatenrecht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Judith Schmiedel: Die Bracks in Hamburg. Kapitel 3.6: Deichrecht.
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