- Speichelprobe
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Als Speichelprobe bezeichnet man umgangssprachlich den Mundschleimhaut-Abstrich.
Es wird nicht, wie meistens angenommen, Speichel, sondern vor allem Zellmaterial aus der Mundschleimhaut gesichert. Das geschieht in der Regel mit einem Wattestäbchen, das in den Wangentaschen der betreffenden Person mehrfach gerieben wird, somit wird Zellmaterial in ausreichender Menge auf dem Trägermaterial angetragen.
Aus den gesicherten Zellen wird ein genetischer Fingerabdruck bzw. ein DNA-Profil gewonnen.
Die Durchführung der Entnahme von Körperzellen für kriminalistische Zwecke ist eine hoheitliche Maßnahme, die der Gegenwart eines Polizeibeamten bedarf. Die gesetzlichen Grundlagen für die DNA-Analyse und damit zusammenhängende Maßnahmen sind in der Strafprozessordnung (§ 81a StPO) und im DNA-Identitätsfeststellungsgesetz geregelt.
Ronny Rieken war der erste Sexualstraftäter, der in Deutschland mit einem DNA-Massentest überführt wurde. Dies trug wesentlich zur öffentlichen und rechtlichen Akzeptanz dieser Methode bei. Im April 1998, als die Suche nach Rieken noch in vollem Gange war, nahm die DNA-Analysedatei, eine Kooperation der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes, ihren Betrieb auf. Rieken ging mit Verwandten zum Speicheltest, weil ihm keine Ausrede einfiel.
Im April 2011 fasste die Hamburger Polizei Martin N., einen Mörder von drei Kindern. Es wurde bekannt, dass die Polizei den Mann schon Ende 2008 um das freiwillige Abgeben einer Speichelprobe gebeten hatte. "Er ist der Vorladung aber nicht nachgekommen", sagte Wilhelm Möllers von Hamburger Staatsanwaltschaft. "Die gesetzlichen Voraussetzungen zur zwangsweise Entnahme lagen nicht vor."[1]
Einzelnachweise
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