- Ronny Rieken
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Ronny Rieken (* 12. Februar 1968 in Oldenburg[1]) ist der erste Sexualstraftäter, der mit einem DNA-Massentest überführt wurde. In den 1990er Jahren missbrauchte und tötete er die zwölfjährige Ulrike Everts und die elfjährige Christina Nytsch im Raum Cloppenburg. Für diese Taten wurde Rieken Ende 1998 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht Oldenburg stellte außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit steht fest, dass Rieken länger als 15 Jahre im Gefängnis bleiben muss. Nach dieser Frist wird ein Gericht im Zweijahresabstand prüfen, ob Rieken seine Defizite aufgearbeitet hat. Fällt die Entscheidung stets negativ aus, muss Rieken ein Leben lang einsitzen. Er verbüßt seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Celle.
Inhaltsverzeichnis
Taten
Im Sommer 1996 missbrauchte Rieken die zwölfjährige Ulrike Everts im Ipweger Moor bei Oldenburg und erdrosselte sie anschließend, um den Missbrauch zu verdecken. Nach genau demselben Muster entführte, missbrauchte und tötete er am 16. März 1998 die elfjährige Christina Nytsch aus Strücklingen aus dem Landkreis Cloppenburg. Zusätzlich stach er mehrfach auf Christinas Leiche ein. Sie wurde am 21. März von zwei Jägern in einem Waldstück der Gemeinde Lorup gefunden. Vorangegangen war die bis dahin größte Verbrecherjagd in der deutschen Kriminalgeschichte, bei der mit Hilfe Tausender Freiwilliger 1500 Quadratkilometer abgesucht worden waren. Auch die Bundeswehr hatte die Suche unterstützt, unter anderem mit Spezialkameras in der Luft.
Bei Christinas Leiche hinterließ Rieken Spermaspuren. Sie stimmten mit den Spuren überein, die Ermittler Anfang 1996 nach einem weiteren Missbrauch an einer Neunjährigen sichergestellt hatten. Dieses Opfer hatte Rieken damals nach der Tat noch laufen lassen. Der Ostern 1998 veranlasste DNA-Massentest überführte Rieken schließlich und führte zu seiner Verhaftung. Rieken war mit Verwandten zum Speicheltest gegangen, weil ihm keine Ausrede eingefallen war.
Rieken war bundesweit der erste Mörder, der sich der Abnahme einer Speichelprobe stellte und dadurch überführt wurde. Dies trug wesentlich zur öffentlichen und rechtlichen Akzeptanz dieser Methode bei. Bereits im April 1998, als die Suche nach Rieken noch in vollem Gange war, nahm die DNA-Analysedatei, eine Verbundanwendung der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes, ihren Betrieb auf.
Im Prozess gegen Rieken vor dem Schwurgericht wurde bekannt, dass er in seiner Kindheit von seinem Vater misshandelt wurde. An dem von ihm geschilderten sexuellen Missbrauch durch seinen Vater äußerte der Vorsitzende Richter, der Rieken bereits 1989 wegen der Vergewaltigung seiner Schwester verurteilte hatte, Zweifel. Rieken hatte seine erste Vergewaltigung mit 19 Jahren an einem Nachbarsmädchen begangen. Bei der Vergewaltigung seiner eigenen, zwei Jahre jüngeren Schwester war er 21. Dabei hatte Rieken sie mit einem Gürtel gedrosselt, bis sie bewusstlos wurde, um sie anschließend ohne Gegenwehr zweimal vergewaltigen zu können.
Bei seinem Gefängnisaufenthalt für die Tat an seiner Schwester wurde er nicht sexuell therapiert, sondern nur wegen Alkoholkrankheit behandelt. Seine ursprünglich festgelegte Haftstrafe von zehn Jahren war in der Revision auf fünfeinhalb Jahre herabgesetzt worden. Wegen tadelloser Führung gelangte Rieken bereits nach knapp drei Jahren wieder auf freien Fuß. Wenige Wochen danach missbrauchte er die Tochter seines zukünftigen Schwagers.
Die von Rieken gegen sein jüngstes Urteil eingelegte Revision wurde 1999 vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Das Urteil wurde damit rechtskräftig. Rieken ist dreifacher Familienvater und ehemaliger Binnenschiffer. Während seiner ersten Haftstrafe begann er eine Lehre zum Maschinenschlosser, die er kurz nach seiner vorzeitigen Entlassung abschloss. Er hat laut Gutachten einen Intelligenzquotienten von 105.
Mittlerweile hat Ronny Rieken den Geburtsnamen seiner Frau angenommen und heißt jetzt Ronny Schulte.
Literatur
- Heinrich Thies: Ronny Rieken. Portrait eines Kindermörders; Springe: zu Klampen, 2005; ISBN 3-934920-54-3
- Thomas Hombert: Der freiwillige genetische Massentest. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Grenzen unter Darstellung des Falls Christina Nytsch; Göttingen, Univ., Diss., 2003; Göttingen: Cuvillier, 2003; ISBN 3-89873-819-1
Dokumentarfilm
- Annette Baumeister, Jobst Knigge: Ronny Rieken – der Mädchenmörder. Die großen Kriminalfälle Radio Bremen, 2007
Weblinks
- Literatur von und über Ronny Rieken im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Bundesgerichtshof: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Ronny Rieken, den Mörder von Ulrike Everts und Christiane Nytsch; Mitteilung der Pressestelle Nr. 81/1999 vom 28. September 1999
- Rhein-Zeitung: Mordprozeß gegen Ronny Rieken. Erschütternde Details zum Tod von Christina und Ulrike; in: Rhein-Zeitung vom 12. November 1998
- Peter Brock: Ein verfestigter Hang zu schwersten aggressiven Taten. Das Gericht hält den Mörder Ronny Rieken für voll zurechnungsfähig sein Pflichtverteidiger fordert eine Therapie; in: Berliner Zeitung vom 28. November 1998
Einzelnachweise
- ↑ Der Spiegel: Der Fall Ronny Rieken, 2. Teil vom 26. Oktober 2007 (abgerufen am 9. Mai 2011)
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