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Basisdaten Titel: Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Kurztitel: Spielverordnung Abkürzung: SpielV Art: Rechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Erlassen aufgrund von: Gewerbeordnung Rechtsmaterie: Öffentliches Recht FNA: 7103-1 Ursprüngliche Fassung vom: 6. Februar 1962 Inkrafttreten am: Neubekanntmachung vom: 27. Januar 2006 Inkrafttreten der
Neufassung am:1. Januar 2006 Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Die Spielverordnung regelt u. a. wo (§ 1 SpielV) und wie viele (§ 3 SpielV) Spielautomaten aufgestellt werden dürfen und welche Voraussetzungen für die Zulassung von Spielautomaten durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Benehmen mit dem Bundeskriminalamt erfüllt sein müssen (§ 11 ff SpielV).
Die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Spielverordnung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist § 33f Abs. 1 Gewerbeordnung.
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