- Sportdirektor
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Der Sportdirektor ist die für das Management der sportlichen Angelegenheiten eines Sportvereins oder -verbandes tätige Person. Sie ist nicht wie der Trainer für die Durchführung des Trainings verantwortlich, wohl aber für die Bedingungen, unter denen der gesamte Sportbetrieb abgehalten wird, für die Gestaltung von Terminplänen bzw. Spielplänen für Wettkämpfe, für die Unterbringung der Sportler, für die Zusammenstellung des Kaders (inkl. Scouting), nicht aber für die Aufstellung von Mannschaften.
Die Aufgaben des Sportdirektors können speziell bei kleinen Vereinen mit den Aufgaben des Trainers zusammenfallen; vereinzelt übernehmen auch einzelne Sportler oder Funktionäre eines Vereins wie der Obmann die Funktion des Sportdirektors.
In Sportverbänden ist der Sportdirektor meist der Dienstvorgesetzte der Bundestrainer.
Kategorien:- Betreuungswesen (Sport)
- Berufliche Funktion
- Sportmanager
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