- Bahnhofsvorstand
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Der Bahnhofsvorstand, auch Stationsvorstand genannt, war der leitende Mitarbeiter eines Bahnhofes. Bei mittelgroßen und großen Bahnhöfen stand ein Bahnhofsinspektor an der Spitze. Er bewohnte in der Regel eine Dienstwohnung im Bahnhofsgebäude, und das Dienstzimmer befand sich jeweils im Erdgeschoss. Dort koordinierte der Vorstand die anfallenden Arbeiten und regelte mit seinen Mitarbeitern, den Stationsbeamten, den Eisenbahnverkehr und bediente Bahnkunden am Schalter. Ein Bahnhofsvorstand hatte in der Regel eine Stationslehre oder eine Anlehre zum Stationsmitarbeiter hinter sich. In vergangenen Zeiten arbeiteten die Ehefrauen nicht selten als Barrierenwärterinnen.
Mit der Bahnreform in Deutschland und der damit verbundenen Aufsplittung der Bahn in viele Gesellschaften, sind die Bahnhofsvorstände gänzlich verschwunden, da die verschiedenen Mitarbeiter auf Bahnhöfen zu unterschiedlichen Konzernfirmen der Deutschen Bahn gehören.
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