- Bahnkörper
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Der Bahnkörper bildet den Fahrweg für Eisen- und Straßenbahnen und besteht aus dem Oberbau und dem ihn tragenden Unterbau. Zum Oberbau gehören die Gleise (bestehend aus Schwellen sowie den darauf befestigten Schienen) und der Schotter. Die Standsicherheit des Oberbaus wird durch den Unterbau gewährleistet. Dieser besteht aus Erd-, Stütz- und Ingenieurbauwerken.
Inhaltsverzeichnis
Bauarten
§ 16 BOStrab unterscheidet drei verschiedene Bauarten von Bahnkörpern. Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz können Neubaustrecken nur dann gefördert werden, wenn sie mindestens besondere Bahnkörper erhalten.
Unabhängiger Bahnkörper
Unabhängige Bahnkörper sind solche Strecken, die aufgrund ihrer Lage und Bauart völlig getrennt vom übrigen Verkehr sind. Bahnübergänge sind möglich. U-Bahnen sind unabhängige Bahnen gemäß § 4 Abs. 2 PBefG und daher ausschließlich mit unabhängigen Bahnkörpern ausgestattet.
Besonderer Bahnkörper
Besondere Bahnkörper liegen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, sind jedoch durch bauliche Maßnahmen (z. B. Bordsteine, Hecken oder Baumreihen) vom übrigen Verkehr getrennt. Bahnübergänge und Kreuzungen sind möglich. Stadtbahnen fahren in der Regel zumindest auf besonderen Bahnkörpern.
Straßenbündiger Bahnkörper
Straßenbündige Bahnkörper nutzen den Verkehrsraum anderer Verkehrsteilnehmer (Straße, Fußgängerzone). Sie sind typisches Merkmal von Straßenbahnen. Für die Bahnen gilt hier die Höchstgeschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer, die Fahrzeuge dürfen eine Länge von 75 m nicht überschreiten.
Normen und Standards
- Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab)
- Merkblatt über Gleisanlagen in öffentlichen Verkehrsflächen, die von Kraftfahrzeugen befahren werden.
Weblinks
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