- Sprengberechtigter
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Als Sprengberechtigter oder Schießberechtigter, im Volksmund auch Sprengmeister, wird eine Person bezeichnet, die die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge zum Erwerb der Fachkunde in der Sprengtechnik (zum Beispiel in Deutschland auf Grundlage der §§ 7, 20 oder 27 des Sprengstoffgesetzes und der 1. Verordnungen zum Sprengstoffgesetz) absolviert hat. Der Sprengberechtigte ist kein Lehrberuf, sondern eine Zusatzqualifikation.
Die Erlaubnis benötigen Personen, die mit Sprengstoffen und Zündmitteln im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (Hersteller, Händler, Anwender o.ä.) oder für den privaten Gebrauch umgehen.
Deutschland
Die Lehrgänge müssen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Ausbildungsstätte („Sprengschule“) belegt werden und behandeln unter anderem die Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Sprengtechniken. Tätigkeitsfelder sind unter anderem der Bergbau („Schießhauer“), Steinbrüche und Tief- und Rückbauunternehmen. Im Katastrophenschutz die Fachgruppe Sprengen des THW.
Voraussetzungen sind das vollendete 21. Lebensjahr, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz und eine Tätigkeit als Sprenghelfer in einem Betrieb.
Die Grundlehrgänge sind
- der Grundlehrgang für allgemeine Sprengarbeiten und Kultursprengungen
- der Grundlehrgang für Sprengarbeiten unter Tage/Tunnelbau.
Die sprengtechnische Sonderlehrgänge sind unter anderem
- der Sonderlehrgang für das Sprengen von Bauwerken und Bauwerksteilen
- der Sonderlehrgang für Unterwassersprengungen
- der Sonderlehrgang für Eissprengungen
- der Sonderlehrgang für Sprengen von heißen Massen
- der Sonderlehrgang für Schneefeldsprengen
- der Sonderlehrgang für Großbohrlochsprengungen.
Weblinks
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