- Spruchverfahren
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Das Spruchverfahren ist ein Verfahren im deutschen Gesellschaftsrecht.
Minderheitsaktionäre können in diesem Verfahren die Höhe von Ausgleichs- und Abfindungszahlungen bei Strukturmaßnahmen, wie der Umwandlung von Gesellschaften, oder beim Ausschluss von Minderheitsaktionären durch das sogenannte Squeeze-out vor Gericht überprüfen lassen. Die Einführung des Spruchverfahrens verfolgt den Zweck, eine Verzögerung der Umsetzung von gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen durch einen Streit über die Höhe der Kompensation zu vermeiden, indem der Streit über die Höhe der Kompensation von der Frage der Wirksamkeit der Strukturmaßnahme abgekoppelt wird.
Die Regelungen für das Verfahren, die bis dahin im Umwandlungsgesetz und im Aktiengesetz verstreut waren, wurden durch das Spruchverfahrensgesetz vom 12. Juni 2003 vereinheitlicht. Es trat am 1. September 2003 in Kraft und wurde am 19. April 2007 zuletzt geändert (FNA 315-23). Vor Inkrafttreten des Spruchverfahrensgesetzes am 1. September 2003 wurde der Begriff "Spruchverfahren" für das Verfahren nach § 305 bis § 312 UmwG, der Begriff "Spruchstellenverfahren" dagegen im Hinblick auf das Verfahren gemäß § 306 AktG verwandt.
Literatur
- Fritzsche/Dreier/Verfürth, SpruchG, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2004, ISBN 978-3-503-07837-0
- Bodo Riegger, Dirk Wasmann: Kölner Kommentar zum Spruchverfahrensgesetz. Carl Heymanns Verlag, Köln, Berlin, München 2005. ISBN 3-452-25993-5
- Stefan Simon (Hrsg.): Spruchverfahrensgesetz. Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren. C.H. Beck, München 2007. ISBN 978-3-406-552557
Weblinks
- Spruchverfahrensgesetz vom 12. Juni 2003 (PDF-Datei; 23 kB)
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