- Staatsfeind
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Mit dem Ausdruck Staatsfeind bezeichnet ein Staatswesen Personen, die dem Bestand und der Sicherheit der Gesellschaft entgegenarbeiten, wie etwa durch Landesverrat und Hochverrat.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt als Staatsfeind, wer den demokratischen Rechtsstaat gemäß §§ 84–91 StGB gefährdet. Darunter fallen solche Delikte wie:
- Organisationsdelikte,
- Vorbereitung von Sabotageakten,
- Störhandlungen von lebenswichtigen Anlagen und Einrichtungen,
- Zersetzung der Bundeswehr und öffentlicher Sicherheitsorgane,
- Verunglimpfung des Bundespräsidenten,
- Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
Im Nationalsozialismus verloren als Staatsfeinde bezeichnete Regimegegner sämtliche Bürgerrechte und wurden zu KZ-Haft verurteilt. So verlor beispielsweise Käthe Kollwitz (1867–1945) als staatsfeindliche Malerin alle Mitgliedschaften in Kunstorganisationen, Konrad Adenauer wurde verbannt, Willy Brandt entkam als gesuchter Staatsfeind nach Norwegen. Der Pfarrer Hermann Scheipers beschreibt in seiner Biografie, wie er zunächst als Staatsfeind im Dritten Reich im KZ Dachau zugebracht hat, fliehen konnte, und später wiederum wegen Staatsfeindlicher Hetze in der DDR angeklagt war.
Siehe auch
- Der Staatsfeind Nr. 1, US-amerikanischer Film
- Staatsschutz
- Freiheitliche demokratische Grundordnung
Kategorie:- Person (Politik)
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