Staatsinsolvenz

Staatsinsolvenz

Der Staatsbankrott (auch Staatsinsolvenz) ist die förmliche Erklärung einer Regierung, fällige Forderungen nicht mehr (Repudiation) oder nur noch teilweise erfüllen zu können, oder die faktische Einstellung fälliger Zahlungen.

Inhaltsverzeichnis

Ursachen

Der Staatsbankrott war bisher in der Geschichte auf folgende drei Ursachen zurückzuführen:

  • Überschuldung des Staates
  • die politisch motivierte Weigerung, nach einem Regierungswechsel die Schulden der vorherigen Regierung zu übernehmen
  • der Untergang des Staates.

Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist auch, inwieweit die Währung eines Landes stark genug ist, spekulativen Angriffen oder negativen Entwicklungen auf den Finanzmärkten zu widerstehen. Da durch den Maastricht-Vertrag der Europäischen Zentralbank ausdrücklich untersagt ist, Staatsanleihen der Mitgliedsstaaten aufzukaufen, ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Mitgliedstaat der Eurozone zahlungsunfähig wird.[1]

Überschuldung

Ist ein Staat nicht mehr in der Lage, seine Staatsschulden zu bedienen oder die Zinszahlungen auf seine Verschuldung auf Grund seiner gesamtwirtschaftlichen Situation zu leisten, so tritt der Staatsbankrott ein. Dabei reicht es aus, dass der betreffende Staat nur einen Teil der Schuldzinsen bzw. der Staatsschuld nicht mehr bedient bzw. diese nicht mehr ablöst.

Ursachen waren meist:

  • ein verlorener Krieg oder
  • jahrzehntelanges schlechtes Wirtschaften

Der Staatsbankrott wegen Überschuldung stand bisher, historisch betrachtet, immer am Ende einer Reihe von Jahren oder Jahrzehnten einer Haushaltsnotlage, in der der Staat mehr Gelder ausgegeben hat, als er eingenommen hat. Diese Budgetdifferenzen wurden durch Neuverschuldung bei in- und ausländischen Bürgern, Banken und Staaten freiwillig oder unfreiwillig gedeckt.

Regimewechsel

Während üblicherweise ein Regierungswechsel keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Staates hat, die Schulden, die unter den Vorgängerregierungen gemacht wurden, zu bedienen, kommt es gerade in revolutionären Situationen oder nach Regimewechseln vor, dass die neue Regierung die Legitimität der alten in Frage stellt und daher die Altschulden nicht mehr bedient.

Wichtige Beispiele sind:

  • die Nichtbezahlung der Schulden des bourbonischen Frankreich nach der Französischen Revolution
  • die Nichtbezahlung der Anleihen der vom Deutschen Bund in Schleswig-Holstein eingesetzten Regierung durch Dänemark 1850
  • die Nichtbezahlung der Schulden des zaristischen Russlands durch die neue Sowjetregierung 1917.

Untergang des Staates

Mit dem Untergang eines Staates gehen dessen Verbindlichkeiten ggf. auf einen oder mehrere Nachfolgestaaten über.

Verlorene Kriege beschleunigten totale Staatsbankrotte zeitlich wesentlich. Allerdings nahm gerade nach dem Zweiten Weltkrieg in vielen Staaten die Staatsverschuldung auch in einer relativ langen Friedenszeit kontinuierlich zu, anfangs fast unmerklich, später, auch durch den Zinseszinseffekt verstärkt, in einer spürbaren Größenordnung.

Folgen des Staatsbankrottes

Betroffen von Staatsbankrotten sind in erster Linie die Gläubiger des Staates, aber auch die Wirtschaft und die Bürger des Staates selbst.

Folgen für die Gläubiger

Die sichtbarste Folge des Staatsbankrotts ist, dass die Gläubiger ihr an den Staat verliehenes Geld sowie die Zinsen darauf ganz oder teilweise verlieren.

Oft wird im Rahmen von internationalen Verhandlungen (z. B. das Londoner Schuldenabkommen 1953) ein teilweiser Schuldenerlass oder eine Umschuldung (z. B. die Brady Bonds der 80er Jahre) vereinbart. Diese Abkommen sichern die Rückzahlung von Teilbeträgen unter Verzicht auf die meisten Forderungen. Im Rahmen der Argentinien-Krise mussten die Gläubiger z. B. auf bis zu 75 % ihrer Forderungen verzichten.

Oftmals wird zwischen Forderungen inländischer Gläubiger und Forderungen ausländischer Gläubiger, Forderungen in eigener Währung und Forderungen in Fremdwährung sowie zwischen Forderungen privater und staatlicher ausländischer Geldgeber bezüglich der Regulierung unterschieden.

Folgen für den Staat

Mit dem Staatsbankrott entledigt sich der Staat seiner finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber seinen verschiedenen Gläubigern. Dies führt naturgemäß zu einer Entlastung des Staatshaushalts um die Höhe der Zinsen und Tilgungen.

Auf der anderen Seite ist mit dem Staatsbankrott immer auch ein Image- und Vertrauensverlust verbunden. Hierdurch ist der Staat zeitweise nicht mehr in der Lage, Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt vorzunehmen.

Folgen für den Bürger

Praktisch bedeutet ein Staatsbankrott für den einzelnen Privatbürger immer eine drastische Abwertung seiner Geldvermögen, da die einheimischen Sparer meist ein bedeutender Gläubiger des Staates sind.

Gravierender aber sind die Folgen auf die Volkswirtschaft. Diese sind typischerweise

  • eine Bankenkrise, da die Banken hohe Abschreibungen auf ihre Staatskredite vornehmen müssen
  • eine Wirtschaftskrise, da die inländische Nachfrage reduziert wird und Investoren Gelder zurückziehen
  • eine Währungskrise, da ausländische Anleger die betroffene Volkswirtschaft meiden.

Die Bürger werden dadurch mittelbar getroffen, meist durch hohe Arbeitslosigkeit und das Entfallen staatlicher Leistungen.

Staatsbankrott, Inflation und Währungsreform

Eng verbunden mit dem Staatsbankrott und deshalb auch als verschleierter Staatsbankrott bezeichnet sind Maßnahmen des Staates, mit denen er seine Verbindlichkeiten zwar nominell erfüllt, dies jedoch mit entwertetem Geld. In diesem Fall drohen Hyperinflation und schließlich Währungsreform. Beide haben eine gleiche Ursache (die Überschuldung des Staates), beide vermindern die Schuldenlast des Staates auf die Gläubiger, und beide treten manchmal zeitlich hintereinander auf.

So kann eine Hyperinflation als eine spezielle Form oder als Maßnahme zur Verzögerung des Staatsbankrotts betrachtet werden.

Im Unterschied zu Privatunternehmen hat ein Staat eine Reihe von Möglichkeiten, einen Staatsbankrott der Form nach zu verschleiern. Es gelang und gelingt ihm, den Staatsbankrott meist durch verschiedene propagandistische und administrative Maßnahmen zeitweilig aufzuschieben.

Münzverschlechterung

Offizielle oder heimliche Verminderung des Münzfußes (Edelmetallgehalt); echter Münzbetrug, wie bei den sog. Ephraimiten; Scheidemünzen- und Papiergeldinflationen und damit entstehende Kurse zwischen den verschiedenen Geldsorten, deren Wertrelationen zueinander durch Gesetze praktisch nicht mehr durchsetzbar waren (Kipper- und Wipperzeit um 1622); offizielle oder inoffizielle Abwertung der Währung oder eine sonstwie geartete Währungsreform, die dann bei den Nachbarstaaten ähnliche währungspolitische Maßnahmen erzwang (meist Münzfußabsenkung), da sie häufig in Münzkonventionen untereinander wirtschaftlich verbunden waren.

Zwang zur Nutzung der eigenen Währung

Auch wurden häufig bisher in Kurantmünzen einlösbares Papiergeld und Scheidemünzen plötzlich nicht mehr vollwertig oder gar nicht mehr eingelöst und zum Zwangskurs im Umlauf gehalten, wie z. B. die französischen Assignaten (=Papiergeld) ab 1789, wozu dann oft kreative, dem Volk einsichtige, Begründungen herhalten mussten, die gelegentlich mit drakonischen Strafen untermauert wurden. So war es z. B. während der französischen Revolutionszeit für den einfachen Bürger bei hoher Strafe verboten (sechs Jahre in Eisen gelegt), mit Gold- oder Silbergeld zu bezahlen oder zu handeln. Es sollte vielmehr an den Staat gegen sogenannte Assignaten abgeliefert werden.

Heute entspricht dies der fehlenden Konvertierbarkeit der Währung. Die Bürger sollen gezwungen werden, ihr Geld in der Währung ihres Landes anzulegen, um eine Kapitalflucht zu verhindern.

„Kreative“ Geldbeschaffung

Staaten in Geldnot erfanden eine Vielzahl von Maßnahmen, um Gelder aufzunehmen, ohne dass dies als Kreditaufnahme erkennbar war. Beispiele sind

Diese Maßnahmen führten häufig zur Inflation, sofern nicht andere Maßnahmen wie Warenbezugsscheinsysteme, staatlicher Preisstopp o.a., verordnet wurden, da schließlich die Geldmenge im Verhältnis zur verfügbaren Gütermenge anstieg. Letztendlich bedeutete das aber eine rückgestaute Inflation, die man in ihrer extremen Ausbildung auch als aufgeschobenen Staatsbankrott bezeichnen kann.

Hyperinflation und Währungsreform

So erfolgten in Extremfällen sogenannte Währungsreformen, die mit der Einführung neuer Geldzeichen oder dem „Wegstreichen“ von Nullen (z. B. 1 Billion Papier-Mark = 1 Rentenmark im November 1923) abgeschlossen wurden. Anschließend erfolgten häufig noch unterschiedliche Um- bzw. Abwertungen von Bargeld, geschäftlichen und privaten Geldkonten und Versicherungskonten. Instrumente der unterschiedlichen Konten- bzw. Geldumwertungen waren z. B. die nach 1918 extra dafür gegründete staatliche Bank „Reichsanleihe Aktien-Gesellschaft“, die kommunalen Stellen der „Umwertung von Immobilienvermögen“ nach 1923 sowie die Vorschriften der gewerblichen Buchführung in Goldmark. Nach 1948 gab es das Instrument der Ausgleichsforderungen für gewerbliche Geldvermögen an die öffentliche Hand.

Vorbeugemaßnahmen gegen Staatsbankrotte

Um Staatbankrotte zu vermeiden oder die Folgen abzumildern, wird die Bonität von Staaten gemessen. Sinkende Bonität reduziert die Bereitschaft der Gläubiger, Kredite bereitzustellen. Der Staat selbst kann über eine solide Haushaltspolitik dem Staatsbankrott vorbeugen.

Messung der Staatsbonität

Die Bonität eines Emittenten oder eines Staates wird allgemein durch ein Rating ausgedrückt, das die Meinung der Ratingagentur darstellt, ob der Staat seinen Zins- und Tilgungszahlungen nachkommt. Die Bundesrepublik Deutschland sowie die einzelnen deutschen Bundesländer bekommen regelmäßig von den internationalen Rating-Agenturen mit AAA die höchstmögliche Kreditwürdigkeit zugesprochen. Dies erlaubt es dem deutschen Staat, Kredite auf den Kapitalmärkten zu günstigen niedrigen Zinsen aufzunehmen. Dieses Rating könnte sich aber bei steigenden Schuldenständen auch verschlechtern. Ein schlechteres Rating führt zu höheren Finanzierungskosten der Emittenten. Japans Rating wurde beispielsweise 2002 auf AA herabgesetzt und entspricht nun etwa dem Sloweniens, obwohl die japanische Volkswirtschaft die zweitgrößte der Welt ist (der japanische Anteil der Staatsschulden am Bruttoinlandsprodukt entspricht ca. 183 % (Stand 2008)).

Staaten mit einer schlechten Bonität zahlen an den Kapitalmärkten einen deutlichen Renditeaufschlag im Vergleich zu Industrienationen mit bester Bonität. Die Renditedifferenz wird als Credit Spread bezeichnet und wird in Basispunkten gemessen. So zahlte beispielsweise Argentinien kurz vor seinem Ausfall einen Spread von über 4000 Basispunkten, was einem Aufschlag in Höhe von 40 Prozentpunkten entspricht.

Indikatoren zur Messung des Staatenrisikos

Ein wichtiges Kennzeichen für die Gefahr eines Staatsbankrotts ist das Reinvermögen des Staates (Vermögen abzüglich Schulden). Dieses kann durch eine Vermögensrechnung im Rahmen der Kameralistik oder durch eine kaufmännische Buchführung ermittelt werden. So besteht zum Beispiel in Deutschland der verfassungsrechtliche Auftrag, eine vollständige Vermögensrechnung zu erstellen. Gleichwohl unterlässt dies der deutsche Staat. In Österreich wird das Reinvermögen ermittelt. Obwohl das Reinvermögen dort seit Jahren abnimmt, hat dies keine Folgen für die Entscheidungen Österreichs. Einzig die Schweiz hat eine Schuldenbremse, die eine mittelfristige Verringerung des Reinvermögens verhindert.

Ein weiteres wichtiges Kennzeichen des Hinlaufens in Richtung Staatsbankrott einer Volkswirtschaft war (und ist) im Vorfeld dabei die relative prozentuale Zunahme der Zinslasten auf die aufgenommenen Staatsschulden innerhalb des jährlichen Gesamtbudgets eines Staates, betrachtet über eine längere Folge von vorausgegangenen Budgetjahren. Dann mussten von Jahr zu Jahr immer größere Anteile des Staatsbudgets für die Zinsen auf die aufgenommenen Kredite (Staatsschuldtitel) bereitgestellt werden, was die finanzielle Handlungsfähigkeit eines Staates mit der Zeit einschränkte.

Ein weiteres wichtiges Kennzeichen für die Gefahr eines Staatsbankrotts ist der Anteil der Staatsverschuldung am Bruttosozialprodukt. Je größer der Anteil, umso näher kommt der Staat der Überschuldung.

Mögliche Maßnahmen des Staates im Vorfeld eines Staatsbankrottes

Eine Möglichkeit, einen Staatsbankrott zu verhindern, besteht in der Senkung der Staatsausgaben. Dabei geht es vor allem um Sozialleistungen und Subventionen, die den größten Teil der öffentlichen Haushalte ausmachen. Gehälter der öffentlich Bediensteten sind dagegen häufig durch Tarifverträge geschützt. Daneben kann der Staat auch seine Steuern erhöhen oder neue Steuern einführen.

Auf der anderen Seite kann der Staat seine Schuldenlast vermindern, indem er die Inflation anheizt. Das geht insbesondere dann, wenn er auf die Zentralbank Einfluss nehmen kann. Die Inflation hat zwei Folgen für den Staatshaushalt:

  • Die nominellen Staatsschulden sind reell weniger wert und dadurch leichter zu tilgen. Auch langfristige Verträge, zum Beispiel Tarifverträge, lassen sich leichter erfüllen.
  • Durch die Inflation steigen nominell – nicht unbedingt reell – die Löhne und Ausgaben der Bürger. Gerade bei der Einkommensteuer gelangen sie dadurch in höhere Progressionsklassen. Diese sogenannte „kalte Progression“ wirkt de facto wie eine Steuererhöhung.

Im Wesentlichen existieren zwei Mechanismen, um eine Inflation anzuheizen:

  • Mit niedrigen Zentralbankzinsen kann die Geldmenge erhöht werden. Durch eine derartige „Politik des billigen Geldes“ steigt die Geldmenge schneller als die Gütermenge.
  • Durch eine erzwungene Abwertung der Währung gegenüber anderen Währungen wird die Inflation importiert. So verteuern sich erst die Importgüter, mit der Zeit ziehen aber auch Löhne und inländische Güter nach.

Beide Maßnahmen werden vordergründig ergriffen, um die einheimische Wirtschaft anzukurbeln. Das billige Geld soll den Konsum und die Investitionstätigkeit der Unternehmen fördern, die Abwertung der eigenen Währung die internationale Konkurrenzfähigkeit der eigenen Industrie verbessern. Diese Effekte funktionieren aber nur kurz- bis mittelfristig.

Beispiele für Staatsbankrotte

Im Laufe der Geschichte gab es eine Reihe von Staatsbankrotten.

In Deutschland war der Staat im 20. Jahrhundert zweimal bankrott: 1923 als Spätfolge des Ersten und nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Folge der Währungsreform 1948.

Zahlungsunfähig waren im Jahr 1811 das Kaisertum Österreich, 1813 Dänemark und 1876 das Osmanische Reich. 1918 weigerte sich die Sowjetregierung die Schulden des Russischen Reiches zu bedienen.

Spaniens König Philipp II. war während seiner Regierungszeit dreimal gezwungen, seinen Gläubigern den Staatsbankrott zu erklären. In den Jahren 1557, 1575 und 1596 konnten keine Zahlungen mehr geleistet werden. 1557 war besonders das Handelshaus der Welser hiervon betroffen. [2] [3] [4]

Russland 1998

Am 17. August 1998 erklärte Russland die Restrukturierung von Zins- und Tilgungszahlungen von Staatsanleihen im Volumen von 13,5 Mrd. USD, was einem Ausfall dieser Anleihen entspricht (siehe Russlandkrise). In der Folge kam es an den Kapitalmärkten zu deutlichen Kursveränderungen, was zur Krise um den LTCM-Fonds führte.

Argentinien 2002

Im Jahr 2002 hatte Argentinien einen Staatsbankrott. Die Geschichte dieses Staatsbankrotts ist im Artikel Argentinien-Krise beschrieben.

Island 2008

Im Zuge der Finanzkrise ab 2007 verstaatlichte Island die drei größten Banken des Landes, die Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 900 % des BIP angehäuft hatten. Am 16. Oktober 2008 gab die Regierung Islands an, eine fällige Anleihe der verstaatlichten Glitnir-Bank in Höhe von 750 Millionen US-Dollar nicht zurückzuzahlen, womit Island de facto zahlungsunfähig ist.[5]. Eine formale Zahlungsunfähigkeit besteht jedoch noch nicht, da die Anleihe nicht von Island selbst emittiert wurde. Der CDS-Spread Islands impliziert jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die formale Zahlungsunfähigkeit in wenigen Jahren eintritt.[6]

Siehe auch

Literatur

  • Wolfgang Trapp: Kleines Handbuch der Münzkunde und des Geldwesens in Deutschland. Stuttgart: Phillip Reclam 1999, ISBN 3-15-018026-0, S. 158 ff.
  • Reinhold Zilch: Auf Mark und Pfennig. Berlin: Kinderbuchverlag o.J., S. 61 ff.
  • Kurt H. Biedenkopf: Zeitsignale: Parteienlandschaft im Umbruch. München: Goldmann 1990, ISBN 3-442-11696-1, S. 158 ff. (sehr lesenswert, was die aktuelle Situation angeht).
  • Burkhard Wehner: Deutschland stagniert. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1994, ISBN 3-534-80165-2, S. 152 ff. (beschreibt heutige Situation).
  • Paul C. Martin: Wann kommt der Staatsbankrott?. München: Wirtschaftsverlag Langen-Müller/Herbig 1983, ISBN 3-7844-7119-6. (zwar etwas veraltet, aber lesenswert …, Zitat von A. Smith S. 185 in deutsch).
  • Karl Diehl, Paul Mombert: Das Staatsschuldenproblem. Jena: Gustav Fischer 1923. (historische Beiträge).
  • E. Lang, W. A. S. Koch: Hintergründe Staatsverschuldung Staatsbankrott?. Würzburg/Wien: Physica 1980, ISBN 3-7908-0501-7. (Pro- und Contra-Argumente).
  • Roland Baader: Geld, Gold und Gottspieler – am Vorabend der nächsten Weltwirtschaftskrise. Gräfelding: Resch 2004, ISBN 3-935197-42-X. (Krisenbefürworter).

Einzelnachweise

  1. Robert von Heusinger: Müssen wir jetzt Staaten retten? Frankfurter Rundschau 24.2.2009
  2. Finanzdynastien (3): Die Welser im FAZ.net (abgefragt 1. September 2008)
  3. Manfred Vasolt: Philipp II. ISBN 978-3-499-50401-3
  4. Rudolf Bolzern: Spanien, Mailand und die katholische Eidgenossenschaft ISBN 3-7252-0420-9
  5. FTD: Island zahlt nicht mehr
  6. Verlorene Generation: Übersicht der Länderrisiken

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