Staatsbankrott

Staatsbankrott

Der Staatsbankrott (auch Staatsinsolvenz) ist die faktische Einstellung fälliger Zahlungen oder die förmliche Erklärung einer Regierung, fällige Forderungen nicht mehr (Repudiation) oder nur noch teilweise erfüllen zu können. Die Begriffe Bankrott und Insolvenz werden in diesem Zusammenhang synonym gebraucht.

In föderalen Staaten können Gliedstaaten mit eigener Finanzhoheit unabhängig vom Bundesstaat Staatsbankrott erleiden, wenn es keine Haftung des Bundesstaates oder keinen funktionierenden Finanzausgleich gibt. So stellte in der Folge der Wirtschaftskrise von 1837 die Mehrzahl der US-amerikanischen Bundesstaaten ihre Zahlungen ein.

Seit dem Jahr 1800 war Venezuela zehn, das Kaiserreich Österreich-Ungarn mit seinen Nachfolgestaaten neun, Spanien und Brasilien je acht, Argentinien und Deutschland je sieben, Portugal sechs und Griechenland fünf Mal insolvent.[1] Nach einer Studie der UBS sind in Lateinamerika Staatspleiten besonders häufig auch in Honduras und Ecuador aufgetreten. [2]

Inhaltsverzeichnis

Ursachen

Die Ursachen von Staatsbankrotten lassen sich in zwei Gruppen gliedern: Ein Staatsbankrott kann ausgelöst werden, wenn das Bedienen bestehender Verbindlichkeiten unmöglich wird (Überschuldung). Des Weiteren kann ein Staatsbankrott seine Ursache in der Weigerung einer Regierung haben, bestehende Verbindlichkeiten zu bedienen.

Ökonomisch bedingter Staatsbankrott: Überschuldung

Ist ein Staat (z. B. auf Grund seiner gesamtwirtschaftlichen Situation) nicht mehr in der Lage, seine Staatsschulden vollständig zu bedienen, so tritt der Staatsbankrott ein. Eine Überschuldung stellt sich dann ein, wenn Gläubiger die Fähigkeit zur Bedienung der Verbindlichkeiten vermehrt anzweifeln. Dies wird häufig verursacht durch einen bestehenden hohen Schuldenstand und somit durch ein dauerhaftes Ungleichgewicht zwischen Staatseinnahmen und Staatsausgaben.

Ursachen für zu hohe Staatsausgaben sind unter anderem hohe militärisch bedingte Ausgaben (Kriegsausgaben, Ausgaben für Aufrüstung, hohe Reparationszahlungen), ein allgemein schlechtes Wirtschaften des Staates (verbunden mit nicht nachhaltig finanzierten Sozialleistungen und Personalausgaben) sowie kurzfristig durch eine Wirtschafts- oder Finanzkrise verursachte hohe Ausgaben zur Sicherung des sozialen Friedens oder zur Unternehmens- bzw. Bankenrettung.

Die Gefahr der Überschuldung eines Staates wird verstärkt, wenn neben einem hohen Länderrisiko auch ein hohes Währungsrisiko besteht. Ein Staat kann in der Folge gezwungen sein, seine Staatsverschuldung in Fremdwährung aufzunehmen (so genanntes Original Sin), wodurch seine Kreditwürdigkeit leidet. Eine Abwertung der Inlandswährung (und die damit verbundene Zunahme der Staatsschulden in inländischen Währungseinheiten) können den Prozess der Überschuldung erheblich beschleunigen. Umgekehrt kann ein Land, dessen Währung international als Reservewährung akzeptiert wird, eine bestehende Staatsverschuldung monetisieren.

Politisch bedingter Staatsbankrott: Nichtbedienung von Verbindlichkeiten

In mehreren Fällen wurden Staatsbankrotte auch ausgelöst durch die Weigerung einer Regierung, bestehende Verbindlichkeiten zu bedienen (unabhängig davon, ob dies ökonomisch möglich gewesen wäre). Bedingt wird ein solches politisches Verhalten unter anderem durch Regimewechsel. Ein Regierungswechsel hat keinen Einfluss auf die Verpflichtungen, die ein Staat vor dem Regierungswechsel eingegangen ist. Gleichwohl kommt es gerade in revolutionären Situationen oder nach Regimewechseln vor, dass die neue Regierung die alte Regierung als illegitim o.ä. bezeichnet und mit dieser Begründung oder mit diesem Vorwand die Altschulden nicht mehr bedient.

Beispiele hierfür sind die Nichtbedienung der Verbindlichkeiten des bourbonischen Frankreichs nach der Französischen Revolution, die Nichtbedienung der Anleihen der vom Deutschen Bund in Schleswig-Holstein eingesetzten Regierung durch Dänemark 1850 und die Nichtbedienung der Verbindlichkeiten des zaristischen Russlands durch die neue Sowjetregierung 1917 nach der Oktoberrevolution.

Indikatoren

Die Gefahr eines Staatsbankrotts kann durch verschiedene Indikatoren gemessen werden. Laut Statistiken vergangener Staatspleiten steigt die Wahrscheinlichkeit eines Staatsbankrotts, je mehr der folgenden Punkte zutreffen:[3]

  • Negative Zahlungsbilanz
  • Undurchsichtige Schuldenstruktur (z.B. dubiose Haftungen von Kommunen oder staatsnahen Betrieben)
  • Hohe Schulden bei ausländischen Gläubigern
  • Negative Kredithistorie
  • Hoher Anteil kurzfristiger Verbindlichkeiten
  • Geringe Steuereinnahmen
  • Steigende Zinssätze

Die Bonität eines Staates wird allgemein durch ein Rating ausgedrückt, das die Meinung der Ratingagentur darstellt, ob der Staat seinen Zins- und Tilgungszahlungen nachkommen wird. Eine Reihe von Industrieländern bekommt von den drei großen internationalen Rating-Agenturen die höchstmögliche Kreditwürdigkeit zugesprochen. Dies erlaubt es den Staaten, Kredite auf den Kapitalmärkten zu günstigen (= niedrigen) Zinsen aufzunehmen. Dieses Rating kann sich aber auch - zum Beispiel bei steigenden Schuldenständen oder bei nachlassender Wettbewerbsfähigkeit - verschlechtern. Ein schlechteres Rating führt zu höheren Finanzierungskosten der Emittenten. Staaten mit einer schlechten Bonität zahlen an den Kapitalmärkten einen deutlichen Zinsaufschlag im Vergleich zu Nationen mit bester Bonität. Die Zinsdifferenz wird als Credit Spread bezeichnet und wird in Basispunkten gemessen (100 Basispunkte = 1 %). So zahlte beispielsweise Argentinien kurz vor seinem Ausfall einen Spread von über 4000 Basispunkten, was einem Aufschlag in Höhe von 40 Prozentpunkten entspricht (z. B. AAA-Land 4 % ⇒ Argentinien 44 % oder AAA-Land 3 % ⇒ Argentinien 43 % p.a.).

Ein wichtiges Kennzeichen für die Gefahr eines Staatsbankrotts ist das Reinvermögen des Staates (Vermögen abzüglich Schulden). Dieses kann durch eine Vermögensrechnung im Rahmen der Kameralistik oder durch eine kaufmännische Buchführung ermittelt werden. So besteht zum Beispiel in Deutschland der verfassungsrechtliche Auftrag, eine vollständige Vermögensrechnung zu erstellen. Gleichwohl unterlässt dies der deutsche Staat. In Österreich wird das Reinvermögen ermittelt. Obwohl das Reinvermögen dort seit Jahren abnimmt, lässt sich der österreichische Staat davon in seiner Politik nicht erkennbar beeinflussen. Die Schweiz hat eine Schuldenbremse, die eine mittelfristige Verringerung des Reinvermögens verhindert.

Ein weiteres wichtiges Kennzeichen eines wahrscheinlicher werdenden Staatsbankrotts ist im Vorfeld dabei die relative prozentuale Zunahme der Zinslasten auf die aufgenommenen Staatsschulden innerhalb des jährlichen Gesamtbudgets eines Staates, betrachtet über mehrere vergangene Budgetjahre. Dann mussten von Jahr zu Jahr immer größere Anteile des Staatsbudgets für die Zinsen auf die aufgenommenen Kredite (Staatsschuldtitel) bereitgestellt werden, was die finanzielle Handlungsfähigkeit eines Staates zunehmend einschränkte.

Ein weiteres wichtiges Kennzeichen für die Gefahr eines Staatsbankrotts ist der Anteil der Staatsverschuldung am Bruttoinlandsprodukt. Je größer der Anteil, umso wahrscheinlicher ist, dass der Staat eines Tages überschuldet sein wird.

Abwehrmaßnahmen

Haushaltskonsolidierung

Der Staat kann über eine solide Haushaltspolitik dem Staatsbankrott vorbeugen. Eine Möglichkeit, einen Staatsbankrott zu verhindern, besteht in einer Erhöhung des laufenden realen Haushaltssaldos. Das kann geschehen durch:

  • Erhöhen der Staatseinnahmen, insbesondere durch
    • Verkauf von Staatsvermögen
    • Erhöhen bestehender und Einführen neuer Steuern
    • Reduktion von Steuereinsparmöglichkeiten
    • Verringerung der Steuerhinterziehungsquote und/oder
  • Senken der Staatsausgaben, insbesondere durch
    • Verschieben, Einstellen oder Reduzieren von diskretionären Investitions- und Subventionsmaßnahmen
    • Verzicht auf etwaige geplante Verstaatlichungsprojekte
    • Verlagern des Angebots von Infrastrukturfunktionen auf den privaten Sektor, wie z. B. der Bau und den Betrieb von Autobahnen
    • Senkung und Verschiebung laufender Ausgaben, z. B. Wartungs- und Erhaltungsausgaben für die staatliche Infrastruktur, laufende Zuschüsse zu Sozial- und Versicherungsträgern, regelmäßige Subventionen. Sofern dabei neben Sachkosten auch Personal- und Personalnebenkosten gesenkt werden sollen, werden bestimmte Gruppen zumeist nicht oder weniger in Kostensenkungsprogramme einbezogen. Zu diesen Gruppen zählen insbesondere die öffentlich Bediensteten und Beamten, für die in der Regel hohe Bestandschutzregularien existieren. Gleichwohl werden diese hohen Hürden für öffentliche Bedienstete in Extremsituationen auch reduziert, wie z. B. in Griechenland (siehe Griechische Finanzkrise).

Monetisierung der Staatsverschuldung

Eng verbunden mit dem Staatsbankrott und deshalb auch als verschleierter Staatsbankrott bezeichnet sind Maßnahmen des Staates, mit denen er seine Verbindlichkeiten zwar nominell erfüllt, dies jedoch mit entwertetem Geld. Direkt kann dies erreicht werden durch eine dauerhaft expansive Geldpolitik der Zentralbank (beispielsweise durch den Aufkauf von Staatsanleihen bei gleichzeitiger Ausschüttung der Seigniorage an den Staatshaushalt), indirekt durch die Induzierung einer dauerhaften Inflation. Beide vermindern die Schuldenlast des Staates real, und beide treten manchmal zeitlich hintereinander auf.

Im Unterschied zu Privatunternehmen hat ein Staat eine Reihe von Möglichkeiten, einen Staatsbankrott der Form nach zu verschleiern. Es gelang und gelingt ihm, den Staatsbankrott meist durch verschiedene propagandistische und administrative Maßnahmen zeitweilig aufzuschieben.

Allerdings ist das Beenden einer in Gang gebrachten Inflationsspirale für den Staat im Endeffekt mit hohen Kosten verbunden, da die Inflation nicht nur der Währung, sondern auch der ganzen Wirtschaft schadet. Damit Staatsregierungen gar nicht erst die Möglichkeit der Monetisierung der Staatsverschuldung in ihre Haushaltspolitik einplanen, ist in vielen Staaten die Einflussnahme von Staatsregierungen auf die Zentralbank erheblich eingeschränkt worden.

In Extremfällen folgt einer Monetisierung eine Währungsreform, die mit der Einführung neuer Geldzeichen oder dem „Wegstreichen“ von Nullen (wie zum Beispiel in Deutschland 1923 1 Billion Papier-Mark = 1 Rentenmark) einhergehen. Anschließend erfolgten häufig noch unterschiedliche Um- und Abwertungen von Bargeld, geschäftlichen und privaten Geldkonten und Versicherungskonten. Instrumente der unterschiedlichen Konten- und Geldumwertungen waren z. B. die nach 1918 extra dafür gegründete staatliche Bank „Reichsanleihe Aktien-Gesellschaft“, die kommunalen Stellen der „Umwertung von Immobilienvermögen“ nach 1923 sowie die Vorschriften der gewerblichen Buchführung in Goldmark. Nach 1948 gab es das Instrument der Ausgleichsforderungen für gewerbliche Geldvermögen an die öffentliche Hand.

Münzverschlechterung

Offizielle oder heimliche Verminderung des Münzfußes (Edelmetallgehalt); echter Münzbetrug, wie bei den sog. Ephraimiten; Scheidemünzen- und Papiergeldinflationen und damit entstehende Kurse zwischen den verschiedenen Geldsorten, deren Wertrelationen zueinander durch Gesetze praktisch nicht mehr durchsetzbar waren (Kipper- und Wipperzeit um 1622); offizielle oder inoffizielle Abwertung der Währung oder eine sonstwie geartete Währungsreform, die dann bei den Nachbarstaaten ähnliche währungspolitische Maßnahmen erzwang (meist Münzflussabsenkung), da sie häufig in Münzkonventionen untereinander wirtschaftlich verbunden waren.

Kapitalverkehrsbeschränkungen

Hierzu zählen alle dirigistischen Maßnahmen einer Regierung zur Kontrolle des Zahlungsverkehrs, insbesondere Devisenverkehrsbeschränkungen, aber auch Einschränkungen des Handels oder Besitzes von Edelmetallen. Hieraus folgt eine eingeschränkte oder fehlenden Konvertierbarkeit der betroffenen Währung. Die Bürger sollen so gezwungen werden, ihr Geld in der Landeswährung anzulegen, um eine Kapitalflucht zu verhindern. Weitere Ziele solcher Maßnahmen sind zumeist die Stabilisierung des Wechselkurses, die Verbesserung der Zahlungsbilanz und die Verhinderung von Währungsspekulationen.

In der Geschichte wurden beispielsweise Papiergeld und Scheidemünzen plötzlich nicht mehr vollwertig oder gar nicht mehr in Kurantmünzen eingelöst und zum Zwangskurs im Umlauf gehalten, wie z. B. die französischen Assignaten (= Papiergeld) ab 1789. Hierzu mussten dann oft kreative, dem Volk einsichtige Begründungen herhalten, die gelegentlich mit drakonischen Strafen untermauert wurden. So war es z. B. während der französischen Revolutionszeit für den einfachen Bürger bei hoher Strafe verboten (sechs Jahre in Eisen gelegt), mit Gold- oder Silbergeld zu bezahlen oder zu handeln. Es sollte vielmehr an den Staat gegen sogenannte Assignaten abgeliefert werden. Ein weiteres Beispiel ist die Abkehr vom Goldstandard in Folge der Weltwirtschaftskrise.

„Kreative“ Geldbeschaffung

Staaten in Geldnot erfanden eine Vielzahl von Maßnahmen, um Gelder aufzunehmen, ohne dass dies als Kreditaufnahme erkennbar war. Beispiele sind

Diese Maßnahmen führten häufig zur Inflation, sofern nicht andere Maßnahmen wie Warenbezugsscheinsysteme, staatlicher Preisstopp o.a., verordnet wurden, da schließlich die Geldmenge im Verhältnis zur verfügbaren Gütermenge anstieg. Letztendlich bedeutete das aber eine rückgestaute Inflation, die man in ihrer extremen Ausbildung auch als aufgeschobenen Staatsbankrott bezeichnen kann.

Folgen des Staatsbankrottes

Betroffen von Staatsbankrotten sind v.a. die Gläubiger des Staates sowie die Wirtschaft und die Bürger des Staates selbst (letztere z. B., weil der Staat seinen Angestellten keinen oder zu wenig Lohn oder Gehalt zahlt, seine Lieferanten nicht oder nur teilweise bezahlt usw.) sowie alle Länder, die in Wirtschaftsbeziehungen (Importe und/oder Exporte) mit dem Land stehen.

Folgen für die Gläubiger

Eine Folge des Staatsbankrotts ist, dass die Gläubiger ihr an den Staat verliehenes Geld sowie die Zinsen darauf ganz oder teilweise verlieren.

Oft wird im Rahmen von internationalen Verhandlungen (zum Beispiel das Londoner Schuldenabkommen 1953) ein teilweiser Schuldenerlass oder eine Umschuldung (zum Beispiel die Brady Bonds der 80er Jahre) vereinbart. Diese Abkommen sichern die Rückzahlung von Teilbeträgen unter Verzicht auf die übrigen Forderungen. Im Rahmen der Argentinien-Krise verzichteten die Gläubiger zum Beispiel auf bis zu 75 Prozent ihrer Forderungen. Dies wird möglich, weil die Gläubiger von unsicheren Schuldnern höhere Zinsen verlangen, womit ihr Verlust zum Teil schon im Voraus abgedeckt ist.

Oftmals werden bei solchen Verzichtsverhandlungen unterschiedliche Bedingungen für verschiedene Gläubigergruppen vereinbart (z. B. inländische Gläubiger vs. ausländische Gläubiger; Forderungen in Schuldnerwährung vs. Forderungen in Fremdwährung; Forderungen privater vs. staatlicher Gläubiger). Da die einheimischen Sparer meist bedeutende Gläubiger des Staates sind, wird die Hauptlast beim Staatsbankrott durch die einzelnen Privatbürger getragen, die einen Teilverlust ihrer Forderungen hinnehmen müssen (und oft zusätzlich noch Inflation).

Folgen für den Staat

Mit dem Staatsbankrott entledigt sich der Staat seiner finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber seinen verschiedenen Gläubigern. Dies führt naturgemäß zu einer Entlastung des Staatshaushalts um die Höhe der Zinsen und Tilgungen. Andererseits ist mit dem Staatsbankrott immer auch ein langfristiger Image- und Vertrauensverlust verbunden: Der Staat wird eine gewisse Zeit keine (oder nur sehr teure) Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen können. Darum werden oft Vergleiche geschlossen.

Zur Schuldenregulierung können in föderalen Staaten und Staatenbunden Regelungen bestehen, die die Souveränität der überschuldeten Staaten während Schuldenbereinigung einschränkt. So bestand im Heiligen Römischen Reich die Möglichkeit, dass der Reichshofrat zur Schuldenregulierung überschuldeter Reichsstände sogenannte Debitkommissionen einsetzte, die im Rahmen ihrer Arbeit die Souveränität der betroffenen Reichsstände einschränkten.

Folgen für die Volkswirtschaft

Folgen für die Volkswirtschaft sind typischerweise

Dies wirkt sich auf viele Bürger typischerweise durch hohe Arbeitslosigkeit und Streichung staatlicher Leistungen aus.

Beispiele für Staatsbankrotte und Beinahepleiten

Im Laufe der Geschichte gab es eine lange Reihe von Staatsbankrotten, Beinahepleiten und Zahlungsverweigerungen. „Jedes Land Lateinamerikas kam irgendwann einmal in diese Situation, mehrere der südlichen Bundesstaaten der USA vor dem Bürgerkrieg, Österreich (fünfmal), die Niederlande, Spanien (siebenmal), Griechenland (zweimal), Portugal (viermal), Serbien und Russland.“[5] Im 20. Jahrhundert Mexiko (1914) und „1918 die Zurückweisung der zaristischen Auslandsverpflichtungen durch die junge Sowjetmacht, nach 1949 die einseitige Annullierung aller Schulden bei «imperialistischen» Gläubigern durch die Volksrepublik China.“[6]

1345 England

1345 weigerte sich der englische König Eduard III. seine durch den Hundertjährigen Krieg verursachten Schulden bei seinen florentinischen Bankiers zu begleichen.[7]

1557, 1575, 1596 Spanien

Spaniens König Philipp II. war während seiner Regierungszeit dreimal gezwungen, seinen Gläubigern den Staatsbankrott zu erklären. In den Jahren 1557, 1575 und 1596 konnten keine Zahlungen mehr geleistet werden. 1557 war besonders das Handelshaus der Welser hiervon betroffen.[8][9][10]

1805 Mexiko

1805 brachte die Compagnie des Négociants réunis, ein Konsortium französischer Kaufleute, durch eine Spekulation mit den spanischen Silberreserven in Mexiko den französischen Staat an den Rand des Bankrotts.

1811 Österreich

1813 Dänemark

1837 USA

In der Folge der Wirtschaftskrise von 1837 (während des Abschwungs zwischen 1837 und 1843) stellten acht amerikanische Bundesstaaten ihre Zahlungen ein und mehr als 100 Banken gingen in Konkurs.[11][12]

1876 Osmanisches Reich

1875/76 musste das Osmanische Reich seinen Staatsbankrott erklären, da es seine insbesondere in England und Frankreich plazierten Auslandsanleihen nicht mehr bedienen konnte.

1893 Griechenland

1918 Sowjetunion

1918 weigerte sich die Sowjetregierung, die Schulden des Russischen Reiches zu bedienen.[13] Die noch ausstehenden russischen Staatsanleihen und Anleihen anderer russischer Unternehmen wurden zwischen 1888 und 1914 hauptsächlich in Frankreich platziert. Die Anleihen wurden erst in den 1990er Jahren von Russland getilgt.[14]

1923 Deutschland

1923 war Deutschland als Spätfolge des Ersten Weltkriegs bankrott.

1945 Deutschland

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Deutschland bankrott, weil Hitler den Krieg mit der Notenpresse finanziert hatte und aufgrund der erheblich zerstörten deutschen Wirtschaft dem Geld ein deutlich kleineres Warenangebot als vor dem Krieg gegenüberstand. 1948 erfolgte zunächst in der West-, dann in der Ostzone eine Währungsreform.

1998 Russland

Am 17. August 1998 erklärte Russland die Restrukturierung von Zins- und Tilgungszahlungen von Staatsanleihen im Volumen von 13,5 Mrd. USD, was einem Ausfall dieser Anleihen entspricht (siehe Russlandkrise). In der Folge kam es an den Kapitalmärkten zu deutlichen Kursveränderungen, was zur Krise um den LTCM-Fonds führte.

2002 Argentinien

Im Jahr 2001/2002 hatte Argentinien einen Staatsbankrott. Die Geschichte dieses Staatsbankrotts ist im Artikel Argentinien-Krise beschrieben.

2008 Island

Im Zuge der Finanzkrise ab 2007 verstaatlichte Island die drei größten Banken des Landes, nachdem diese Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 900 % des BIP angehäuft hatten. Am 16. Oktober 2008 gab die Regierung Islands an, eine fällige Anleihe der Glitnir-Bank in Höhe von 750 Millionen US-Dollar nicht zurückzuzahlen. Am darauf folgenden Montag blieb die Zinszahlung der Kaupthing Bank an zwei Investoren für eine Anleihe über 50 Milliarden Yen offen.[15] Damit war eigentlich schon der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit anzunehmen. Der Zusammenbruch konnte im November aber abgewendet werden, als der Internationale Währungsfonds eine Finanzhilfe über 2,1 Milliarden Dollar genehmigte und nachdem die Länder Finnland, Dänemark, Norwegen und Schweden Kredite an Island über 2,5 Milliarden Dollar zugesagt hatten.[16]

2010 Griechenland

Hauptartikel: Griechische Finanzkrise

Die griechische Finanzkrise (oder Griechenlandkrise) ist eine seit 2010 aufgetretene Haushalts- und Staatsschuldenkrise Griechenlands. Ursache der Krise war eine über mehrere Jahre finanziell nicht nachhaltige Fiskalpolitik Griechenlands. Durch die Euro-Einführung 2001 ist Griechenland in vielfältiger Hinsicht eng mit den Ländern der Eurozone verbunden, so dass sich EU und IWF seit 2010 gezwungen sehen, mit Liquidität und Bürgschaften für die Zahlungsprobleme Griechenlands einzutreten. Die Reformen, mit denen Griechenland selbst einen Beitrag zur Reduzierung seiner Staatsschulden leisten wollte, gehen bisher langsamer als geplant voran (Stand August 2011), so dass noch unklar ist, in welchem Ausmaß Griechenland weitere Zuwendungen zur Abwendung seiner Staatsinsolvenz benötigen wird.

Weil nach Griechenland auch einige andere überdurchschnittliche verschuldete EU-Staaten in Refinanzierungsprobleme gerieten, spricht man übergreifend auch von einer Staatsschuldenkrise im Euroraum. Der Euroraum als Ganzes hat jedoch keine Zahlungsprobleme, weil die meisten EU-Staaten - insbesondere bei einer Gewichtung nach Wirtschaftsleistung - weit von dem Überschuldungszustand Griechenlands entfernt sind.

Literatur

  • Charles Blankart und Erik Fasten: Krise, Krisenbekämpfung und Staatsbankrott. Schweizer Monatshefte, Ausgabe 973.
  • G. Bresin: Zum kommenden Staatsbankrott! Finanzreform oder Finanzrevolution? Ein Weg zum Wiederaufbau. Berlin: Verlag "Volkspolitik", 1919.
  • Karl Diehl, Paul Mombert: Das Staatsschuldenproblem. Jena: Gustav Fischer 1923.
  • E. Lang, W. A. S. Koch: Hintergründe Staatsverschuldung Staatsbankrott?. Würzburg/Wien: Physica 1980, ISBN 3-7908-0501-7.
  • Kai von Lewinski: Öffentlichrechtliche Insolvenz und Staatsbankrott. Tübingen: Mohr Siebeck 2011, ISBN 978-3-16-150700-7.
  • Alfred Manes: Staatsbankrotte. Berlin: 3. Aufl. 1922.
  • Paul C. Martin: Wann kommt der Staatsbankrott?. München: Wirtschaftsverlag Langen-Müller/Herbig 1983, ISBN 3-7844-7119-6.
  • Christoph Ohler: Der Staatsbankrott. Juristenzeitung (JZ) 2005, S. 590 ff.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Carmen M. Reinhard, Kenneth S. Rogoff: Dieses Mal ist alles anders. Acht Jahrhunderte Finanzkrisen. Finanzbuch Verlag, 2010, ISBN 3898795640, engl. Original Princeton University Press, 2009, ISBN 0691142165;
  2. Schweizer Radio DRS Podcast (schweizerdeutsch)
  3. Reflections on the sovereign debt crisis, Edward Chancellor, GMO White Paper, Juli 2010.
  4. zeit.de vom 23. Juli 2010. Mark Schieritz: Restrisiko Staatspleite. - Der Stresstest zeigt: Europas Banken sind sicher, so lange die Pleite eines Landes verhindert wird. Wenn nicht, fallen sie wie Dominosteine]
  5. Jürgen Osterhammel: Die Verwandlung der Welt. Eine Geschichte des 19. Jahrhunderts. München 2009, S. 1055
  6. Jürgen Osterhammel: Die Verwandlung der Welt. Eine Geschichte des 19. Jahrhunderts. München 2009, S. 1055
  7. http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/961876
  8. Finanzdynastien (3): Die Welser im FAZ.net (abgefragt 1. September 2008)
  9. Manfred Vasolt: Philipp II. ISBN 978-3-499-50401-3
  10. Rudolf Bolzern: Spanien, Mailand und die katholische Eidgenossenschaft ISBN 3-7252-0420-9
  11. http://www.handelsblatt.com/nicht-ueberall-glaenzen-sterne-im-banner/3372078.html
  12. http://www.zehn.de/der-land-boom-collaps-1837-6559603-2
  13. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13502935.html
  14. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13502935.html
  15. Sorgen um Islands Zahlungskraft. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. Oktober 2008.
  16. IWF hilft mit Milliardenkredit. In: Manager Magazin, 20. November 2008.

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  • Staatsbankrott — 1. Begriff: Zahlungsunfähigkeit des Staates, d.h. teilweise oder völlige Nichterfüllung der von einer öffentlichen Körperschaft eingegangenen Verpflichtung zur Zins und/oder Kapitalzahlung. 2. Formen: (1) Repudiation (Verweigerung jeder Zins und… …   Lexikon der Economics

  • Staatsbankrott — Staats|bank|rott der; s, e: Unfähigkeit des Staates, eingegangenen Verpflichtungen zur Zins u. Schuldenrückzahlung weiterhin nachkommen zu können …   Das große Fremdwörterbuch

  • Staatsbankrott — Staats|bank|rott …   Die deutsche Rechtschreibung

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