- Stadtkreis
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Die Bezeichnung Stadtkreis steht in Deutschland für eine Gemeinde mit besonderer Stellung innerhalb der Gliederung des Landesgebiets. Die Bezeichnung wird in der Bundesrepublik Deutschland nur noch in Baden-Württemberg verwendet. Auch die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 kannte Stadtkreise. In der Schweiz werden Stadtviertel mit eigener politischer Vertretung als Stadtkreise bezeichnet.
Je nach geographischem und historischem Kontext hat die Bezeichnung darüber hinaus verschiedene weitere Bedeutungen. In den früheren deutschen Staaten Preußen und Thüringen wurden als Stadtkreis Städte mit einem eigenen Kreisverband bezeichnet. Ab 1935 wurden alle größeren Städte in Deutschland als Stadtkreis bezeichnet, ohne dass dies generell einer eigenen Verwaltungseinheit entsprach. In der DDR stand die Bezeichnung für größere Städte, die verwaltungsmäßig nicht einem Landkreis zugeordnet waren.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist ein Stadtkreis eine Stadt, die keinem Landkreis angehört. Die Stadtverwaltung ist auch für Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde zuständig, die im Landkreis das Landratsamt ist. Andere Länder in Deutschland verwenden dafür die Bezeichnung „Kreisfreie Stadt“.
Beitrittsgebiet
Die ostdeutschen Städte, die keinem Landkreis angehörten, wurden von 1990 bis zur jeweiligen ersten Gebietsreform (in Brandenburg 1993, ansonsten 1994) als Stadtkreise bezeichnet.
Geschichte
Früher gab es Stadtkreise nur im Königreich Preußen, ab 1815 vereinzelt (Immediatstädte) und seit 1872 generell, und in Thüringen.
Es handelte sich um größere Städte (in der Regel über 25.000 Einwohner), die einen eigenen Kreisverband bildeten. Einige Städte hatten neben dem Oberbürgermeister und dem Polizeidirektor einen eigenen Landrat. Vor 1872 bestanden die Stadtkreise in Preußen in der Regel aus mehreren Gemeinden.
Die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 führte den Begriff „Stadtkreis“ für alle größeren Städte Deutschlands verbindlich ein. In der „Ersten Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung“ vom 23. März 1935 wurden alle Stadtkreise, geordnet nach Ländern aufgezählt. 1942 gab es hierzu eine Ergänzung. Allerdings war damit nicht automatisch die „Auskreisung“, also die Herauslösung aus dem jeweiligen Landkreis, verbunden. Wenn überhaupt, dann erfolgte das in den einzelnen Ländern später und wurde, was die Einwohnerzahl anbelangt, unterschiedlich umgesetzt. So wurden beispielsweise in Württemberg die Städte Esslingen am Neckar, Göppingen, Heidenheim an der Brenz, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Schwenningen am Neckar, Stuttgart, Tübingen und Ulm durch die Deutsche Gemeindeordnung 1935 zu Stadtkreisen erklärt, doch war damals nur Stuttgart kreisfrei. Erst 1938 wurden noch Heilbronn und Ulm aus ihren Landkreisen herausgelöst und damit kreisfrei. Die anderen „Stadtkreise“ blieben bei ihren jeweiligen Landkreisen. Diese Städte waren eher mit „kreisangehörigen Städten mit Sonderstatus“ zu vergleichen und entsprachen in etwa den heutigen Großen Kreisstädten (Siehe hierzu: Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland).
In der DDR wurde die Bezeichnung Stadtkreis für die Stadt als Verwaltungs- und Gebietseinheit des Staates angewendet. Diese wurde durch eine gewählte Stadtverordnetenversammlung geleitet. Als vollziehendes Organ stand ihr der „Rat der Stadt“ zur Seite. Im Ortslexikon der DDR von 1986 sind jeder Bezirkshauptstadt und in einigen Bezirken auch einigen größeren Städten ein Stadtkreis zugeordnet. Da die Kreise in der DDR, mit Ausnahme des Kreises Rügen und des Saalkreises, nach der jeweiligen Kreishauptstadt benannt waren, unterschieden sich die Stadtkreise von diesen durch den Namenszusatz „-Stadt“ im Gegensatz zu „-Land“ (Beispiel: Kreis Greifswald-Land, Kreis Greifswald-Stadt). Einen Sonderfall stellte Ost-Berlin dar, das ab dem 7. September 1961 in seiner Gesamtheit die Stellung eines Bezirks hatte. Die einzelnen Stadtbezirke von Ost-Berlin hatten wiederum die Stellung jeweils eines Stadtkreises.
Siehe auch: Liste der Stadtkreise der DDR
Schweiz
In der Schweiz bezeichnet man als Stadtkreis meistens ein Stadtviertel mit eigener politischer Vertretung. In der Stadt Winterthur beispielsweise wird davon aber abgewichen. Hier ist der Stadtkreis die mittlere Gliederungsebene, die nochmals in Quartiere unterteilt wird. In Deutschland und Österreich wird hier von einem (Stadt-)Bezirk gesprochen.
Siehe auch
- Liste der kreisfreien Städte in Deutschland
- Liste aller kreisfreien Städte (Stadtkreise) Deutschlands
- Historische Liste aller kreisfreien Städte (Stadtkreise) der Bundesrepublik Deutschland
- Historische Liste aller Kreise der Bundesrepublik Deutschland A–G
- Historische Liste aller Kreise der Bundesrepublik Deutschland H–O
- Historische Liste aller Kreise der Bundesrepublik Deutschland P–Z
Literatur
- Eugen Haberkern, Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker - Mittelalter und Neuzeit. 2 Bände, 7. Auflage, Tübingen, 1987.
- Karla Balkow, Werner Christ: Ortslexikon der Deutschen Demokratischen Republik. Berlin 1986.
Weblinks
- Verein für Computergenealogie, GenWiki, http://wiki.genealogy.net/index.php?title=Stadtkreis (23. Oktober 2005)
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