- Stadtschülerrat
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Ein Stadtschülerrat (SSR) ist die stadtweite Vertretung aller Schüler einer Stadt. Analog dazu gibt es teilweise Kreisschülerräte. Die gesetzlichen Grundlagen variieren je nach Staat und Bundesland.
Aufgaben
Aufgabe des Stadtschülerrates ist es, die Interessen der Schüler bezüglich des Schulklimas und der äußeren Lernbedingungen zu vertreten.
Die Interessenvertretung der Schüler geschieht in Form von Gesprächen mit Schulleitungen, durch Hilfe zum Aufbau funktionierender Schülervertretungen an den einzelnen Schulen und durch Unterstützung derer Aktivitäten, wie etwa bei der Durchführung von Seminaren. Dies schließt auch finanzielle Zuschüsse ein.
Der Stadtschülerrat greift häufig bildungspolitische Themen auf. So kann er etwa als Ansprechpartner der örtlichen Presse oder als Organisationskomitee für eine Demonstration fungieren.
Zusammensetzung und Wahlen
Der Stadtschülerrat setzt sich zusammen aus allen Schülersprechern der städtischen Schulen (außer Grundschulen) sowie aus einer bestimmten Anzahl gewählter Delegierter pro Schule und gebietsweise einem Verbindungslehrer. Die Wahl des Stadtschülerrats ist abhängig von den einzelnen Satzungen der verfassten Schülerschaft.
Der Vorstand des Stadtschülerrates wird vom Gesamt-Stadtschülerrat gewählt. Dieser wählt mindestens einen Stadtschulsprecher und weitere zwei Vorstandsmitglieder. Auch hier ist die Modalität wieder von der Satzung des Stadtschülerrates abhängig. Der Stadtschülerrat wählt gegebenenfalls mindestens einen Verbindungslehrer.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen für die Wahl und die Aufgaben von Stadtschülerräten finden sich in entsprechenden Landesgesetzen, beispielsweise für
- Mecklenburg-Vorpommern in § 83 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern – Kreis- oder Stadtschülerrat
- Rheinland-Pfalz in § 31 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz – Vertretungen für Schülerinnen und Schüler
- Sachsen-Anhalt in § 50 ff. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – Gemeinde- und Kreisschülerräte
- Thüringen in § 28 Thüringer Schulgesetz – Mitwirkung der Schüler
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