- Stammbuch der Familie
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Ein Familienstammbuch oder Stammbuch der Familie führen die meisten eingetragenen Familien bei ihren persönlichen Unterlagen. Es wird manchmal auch nur Stammbuch oder fälschlicherweise Familienbuch genannt; korrekt bezeichnet das Wort „Familienbuch“ aber ein Personenstandsbuch, das bis zum 31. Dezember 2008 durch die Standesämter geführt wurde.
Das Familienstammbuch enthält die beglaubigten Abschriften der staatlichen Personenstandsregister. Ausgestellt wird es am Tag der Eheschließung oder der Lebenspartnerschaft und dabei den frisch verheirateten Eheleuten (früher nur dem Ehemann) bzw. in einigen Bundesländern auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern übergeben - zumindest, wenn sie es wünschen.
Diese Familienstammbücher sind eine der jüngsten Quellen der Familiengeschichte, weil sie flächendeckend erst mit den Standesämtern am 1. Januar 1875 eingeführt wurden.
Eingetragen werden die Herkunft, die Eltern der Ehepartner bzw. Lebenspartner und gegebenenfalls die Geburten von Kindern, Bescheinigungen der Kirche über die kirchliche Trauung und die Taufen der Kinder, sowie Sterbeurkunden.
Ein Familienstammbuch ist nicht zu verwechseln mit einem Ahnenpass.
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