- Standesgrenzen
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Standesgrenzen oder Standesschranken sind durch (nicht übertragbare) Kleidung und Sitten markierte gesellschaftliche Unterschiede, die auf die soziale Herkunft verweisen. Vor allem in Bezug auf die europäische Gesellschaft bis zur Französischen Revolution 1789 ist es üblich, von Standesgrenzen zu sprechen. Die Ständeordnung verhinderte soziale Mobilität.
Die Überwindung der Standesgrenzen in der europäischen Geschichte bestand darin, das Unübertragbare durch eigene Leistung doch übertragbar zu machen, z. B. sich das aristokratische Privileg der Jagd durch den Erwerb eines Jagdscheins aneignen zu können. Mit dem Siegeszug des Menuetts als Gesellschaftstanz aller Stände, den der Sonnenkönig als erster getanzt haben soll, beginnt Ende des 17. Jahrhunderts eine zunächst symbolische Überwindung der Standesgrenzen. De jure wurden die Standesgrenzen im 19. Jahrhundert allmählich abgebaut (Staatsbürgerschaft, Gewerbefreiheit). De facto bestehen Grenzen noch immer beispielsweise in einer Bildungsbenachteiligung (es studieren in Deutschland nur 23 Prozent der Nicht-Akademikerkinder gegenüber 86 Prozent der Akademikerkinder).
Literatur
Arno J. Mayer, The Persistence of the Old Regime. Europe to the Great War, New York: Pantheon 1981. ISBN 0394511417
Siehe auch
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