- Standortkommandant
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Der Standortälteste (Bezeichnung bis 1972: Standortkommandant) ist eine Dienststellung in der Bundeswehr. Der Standortälteste regelt die militärischen Obliegenheiten eines Standortes (Stadt oder Gemeinde mit militärischen Einrichtungen), der mehrere militärische Liegenschaften umfassen kann. Zu seiner Unterstützung setzt er die Kasernenkommandanten der sich in seinem Zuständigkeitsbereich (dem Standort) befindenden militärischen Liegenschaften ein. Er ist der dienstälteste (nicht notwendigerweise der dienstgradhöchste) Offizier des militärischen Standorts, ist jedoch zumeist ein Stabsoffizier.
Zu seinen Aufgaben gehören regelmäßig:
- Regelung militärischer Belange
- Dienstaufsicht in den ihm unterstellten Bereichen
- standortbezogene Projektplanungen (z. B. Kasernenbau)
- Koordination von Veranstaltungen mit Öffentlichkeitswirksamkeit (z. B. Veranstaltungen zum Volkstrauertag, öffentliches Gelöbnis, Sammlungen für die Kriegsgräberfürsorge)
- alle Angelegenheiten der Stationierung (z. B. Anlage und Nutzung militärischer Einrichtungen des Standortes)
- Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden (z. B. Polizei, Kommunalverwaltung)
- Wahrnehmung protokollarischer Verpflichtungen
- Repräsentation
Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist dem Standortältesten in der Regel ein Standortoffizier sowie ein Standortfeldwebel beigestellt.
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