- Kasernenkommandant
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Der Kasernenkommandant bezeichnet bei der Bundeswehr zumeist die Dienststellung des dienstältesten Offizieres einer Kaserne oder eines vergleichbaren militärischen Objekts (etwa Bundeswehrhochschule). Er ist nicht zu verwechseln mit dem Standortkommandanten, der ähnliche Aufgaben hat, diese jedoch kasernenübergreifend regelt.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er regelmäßig durch den Kasernenoffizier oder Kasernenfeldwebel unterstützt. Seine Vertretung bei Abwesenheit regelt er selbständig.
Der Kasernenkommandant hat nicht unbedingt den höchsten Dienstgrad in einer Kaserne, im Rahmen seiner Aufgaben hat er jedoch umfangreiche Befehls- und Weisungsbefugnisse gegenüber den Verbands- und Einheitsführern der Kaserne für die er zuständig ist - §3 Vorgesetztenverordnung (VorgV).
Zu seinen Aufgaben gehören regelmäßig:
- Kasernenbezogene Projektplanung (z. B. Straßenbau), die nicht einer einzelnen Einheit zuzuordnen sind.
- Wachvorgesetzter der militärischen oder zivilen Wache einer Kaserne.
- Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden (z. B. Polizei)
Siehe auch: Wachdienst in der BundeswehrKategorien:- Wehrrecht (Deutschland)
- Dienststellung (Bundeswehr)
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