- Stanley Adams
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Stanley George Adams (* um 1927) war ein Angestellter des Basler Pharmakonzerns Hoffmann-La Roche, der Indizien eines EG-wettbewerbsrechtswidrigen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch seinen Arbeitgeber im Jahr 1973 der Europäischen Kommission meldete – ein bekanntes Beispiel eines Whistleblowers. Er lebt heute in England.
Inhaltsverzeichnis
Der Fall Stanley Adams
Adams, der eine hochrangige Stellung bei Hoffmann-La Roche bekleidete, hatte festgestellt, dass in Verträgen Preisabsprachen getroffen wurden und Schmiergelder flossen. Er wandte sich daraufhin an die Europäische Kommission in Brüssel die ihm die Wahrung seiner Anonymität garantierte. Im Zuge des durch Adams ausgelösten EG-Wettbewerbsrechtsverfahrens gegen Hoffmann-La Roche offenbarte ein Beamter der Europäischen Kommission, wahrscheinlich durch Fahrlässigkeit, die Identität des Informanten. Adams hatte das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen und ein landwirtschaftliches Unternehmen in Italien gegründet. Beim Überschreiten der Schweizer Grenze vor den Weihnachtsferien wurde Stanley Adams auf Anzeige von Hoffmann-La Roche von den schweizerischen Behörden wegen des Verdachts auf Spionage festgenommen. Während Adams jeder Kontakt zu seiner Familie untersagt blieb, nahm sich seine Frau, die ihrerseits von den schweizerischen Behörden verhört worden war und der Komplizenschaft beschuldigt wurde, das Leben. Stanley Adams, dem man auch die Teilnahme am Begräbnis seiner Frau verweigerte, verbrachte sechs Monate in Untersuchungshaft, bis er gegen Kautionszahlung auf freien Fuß gesetzt wurde und die Schweiz verließ. In Italien wurde er als bankrott erklärt, was zum Zusammenbruch seines dortiges Unternehmen führte und sein Pass wurde beschlagnahmt. Adams gelang es unter Inkaufnahme einer möglichen erneuten Inhaftierung in Italien mit seinen drei Töchtern nach Großbritannien zu fliehen.[1]
Die Auswirkungen
Die Europäische Kommission stellte die von Stanley Adams angezeigten wettbewerbswidrigen Praktiken der Firma Hoffmann-La Roche 1976 in einer Entscheidung als erwiesen fest und verhängte eine Geldbuße gegen das Unternehmen.[2]
Ungeachtet dessen verurteilte ein schweizerisches Gericht Stanley Adams in seiner Abwesenheit zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Rechtsmittel gegen dieses Urteil blieben erfolglos, ebenso wie ein Verfahren, das Stanley Adams unter der Europäischen Menschenrechtskonvention – verspätet – gegen die Schweiz anstrengte.
Der Fall Stanley Adams veranlasste die Europäische Kommission dazu, die Vorkehrungen zum Schutz vertraulicher Informationen zu verstärken. Adams führte von Großbritannien aus eine Schadenersatzklage gegen die Europäische Kommission in deren Rahmen ihm £ 500.000 zugesprochen wurden, von denen er allerdings £ 300.000 für die Kosten des Prozesses abführen musste.[1] Der Europäische Gerichtshof würdigte in einem Urteil den Schutz von Informanten als essentiellen Geheimhaltungsbelang.[3]
Adams wurde 1994 inhaftiert, für einen Mordversuch an seiner Ehefrau, um an das Geld ihrer Lebensversicherung (500.000 Pfund) zu gelangen – Adams bestreitet dies bis heute.[4]
Im Jahre 2002 wurden Preisabsprachen des Pharmakonzerns Hoffmann-La Roche von der Europäischen Kommission mit Geldbußen in Rekordhöhe sanktioniert.[5] Dies brachte den Fall Stanley Adams wieder in Erinnerung.
Literatur
- Stanley Adams: Hoffmann-La Roche gegen Adams. Zürich 1984, ISBN 978-3-293-00080-3
Weblinks
- Der Fall Stanley Adams im DokZentrum ansTageslicht.de
- Ausführliche Chronologie im DokZentrum ansTageslicht.de
- Urteil 104 IV 175 des Schweizerischen Bundesgerichts
- Blowing the final whistle. In: The Observer. 25. November 2001
Einzelnachweise
- ↑ a b Maurice Punch: Dirty Business - Exploring Corporate Misconduct - Analysis and Cases SAGE Publications, London/Thousand Oaks/New Delhi 1996, ISBN 0-8039-7603-8, S. 30–31
- ↑ Entscheidung der Kommission vom 9. Juni 1976, abgedruckt im Amtsblatt EG 1976 Nr. L 223, S. 27
- ↑ Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 7. November 1985, Rechtssache 145/83 - Sammlung der Rechtsprechung 1985 Seite 03539
- ↑ David Barboza: Health The New York Times, 10. Oktober 1999
- ↑ Entscheidung der Kommission vom 22. November 2002, abgedruckt im Amtsblatt EG 2003 Nr. L 6 S. 1
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