Steuerinländer

Steuerinländer

Als Steuerinländer bezeichnet man eine natürliche Person oder juristische Person, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt z. B. in Deutschland hat (bezogen auf deutsches Steuerrecht) und in Deutschland zu versteuerndes Einkommen oder Gewinne aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit hat.

Dies bedeutet, dass ein Ausländer, der in z. B. in XY-Land seinen 1. Wohnsitz hat, aber in Deutschland lebt und arbeitet, in Deutschland Steuerinländer ist und Steuern zu entrichten hat. Ebenso ist ein Deutscher, der seinen 1. Wohnsitz in Deutschland hat, zeitweise im Ausland tätig ist, trotzdem verpflichtet seine Steuern in Deutschland zu entrichten, da er Steuerinländer ist. Ausnahmen hierzu werden in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Drittstaaten geregelt.

Doppelbesteuerungsabkommen bieten in erster Linie den Schutz für Arbeitnehmer, dass sie sie in einem Land in dem sie arbeiten und in dem sie Steuern entrichten, nicht nochmals Steuern in ihrem Heimatland für ihr Einkommen entrichten müssen.


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