- Steuerliche Nebenleistung
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Steuerliche Nebenleistungen sind Leistungen, die im Zusammenhang mit der Besteuerung erhoben werden. Sie dienen nicht in erster Linie der Einnahmeerzielung des Staates, sondern anderen Zwecken (Druckmittel, Ausgleich von Zinsvorteilen etc.). Die steuerlichen Nebenleistungen fließen - mit Ausnahme der Zinsen - den verwaltenden Körperschaften zu. Hingegen steht das Aufkommen der Zinsen den steuerberechtigten Körperschaften zu. Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen stellen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis dar.
Zu den steuerlichen Nebenleistungen gehören nach der enumerativen Aufzählung in § 3 Abs. 4 AO:
steuerliche Nebenleistung Rechtsgrundlage Charakter / Funktion Verspätungszuschläge § 152 AO Erziehungs- und Sanktionsfunktion, insbes. soll der Steuerpflichtige zur fristgerechten Abgabe seiner Steuererklärung angehalten werden Verzögerungsgelder § 146 Abs. 2b AO Zwangscharakter, insbes. zur Durchsetzung steuerlicher Mitwirkungspflichten Zuschläge § 162 Abs. 4 AO Zwangscharakter zur Durchsetzung von Auskunft- und insbes. Vorlagepflichten Zinsen §§ 233 bis 237 AO Abschöpfungsfunktion von monetären Vorteilen sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Fiskus Säumniszuschläge § 240 AO Abschöpfungsfunktion von monetären Vorteilen die durch Nicht- oder nicht fristgerechte Zahlung der Steuern entstehen Zwangsgelder § 329 AO Zwangscharakter zur Erzwingung einer Leistung Kosten §§ 178, 337 bis 345 AO sollen i.d.R. Serviceleistungen, die nicht originär mit der Steuerverwaltungstätigkeit der Finanzverwaltung in Zusammenhang stehen, abgelten Zinsen i.S.d. Zollkodex Verspätungszuschlag | Verzögerungsgeld | Zuschläge | Zinsen | Säumniszuschlag | Zwangsgeld | Kosten | Zinsen i.S.d. Zollkodex
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