- Steuerschuldverhältnis
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Das Steuerschuldverhältnis ist eine öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung und die Anspruchsgrundlage für alle Steuern, steuerlichen Nebenleistungen und Steuervergütungen.
Inhaltsverzeichnis
Rechtslage in Deutschland
Voraussetzung für das Entstehen eines Steuerschuldverhältnisses ist, dass der Tatbestand eines Steuergesetzes erfüllt ist, der die Pflicht zur Leistung auslöst. In § 37 ff. Abgabenordnung (AO) sind die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis abschließend aufgezählt.
Steueranspruch
Der bedeutendste Anspruch ist der Steueranspruch. Hierbei ist derjenige, der den steuergesetzlichen Tatbestand erfüllt, der Steuerschuldner, Steuergläubiger ist der Staat. Wann ein Steueranspruch entsteht, richtet sich nach den einzelnen Steuergesetzen.
Steuervergütungsanspruch
Beim Steuervergütungsanspruch ist der Steuerpflichtige der Vergütungsgläubiger, Vergütungsschuldner ist der Staat. Auch hier richtet sich die Anspruchsentstehung nach dem jeweiligen Steuergesetz. Die wichtigsten Vergütungsansprüche sind der Vorsteuervergütungsanspruch, das Kindergeld, die Investitionszulage und die Eigenheimzulage. Die sinngemäße Anwendung der Regelungen über Steuervergütungen ist bei der Arbeitnehmer-Sparzulage und bei der Wohnungsbauprämie vorgesehen.
Haftungsanspruch
Steuerliche Nebenleistungen
Bei Zinsen und Säumniszuschlägen kommt es nicht darauf an, ob der Anspruch bereits festgesetzt ist. Dahingegen entstehen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder erst mit Festsetzung.
Erstattungsansprüche
Die Erstattungsansprüche sind in den Einzelsteuergesetzen geregelt. Die zwei wichtigsten Ansprüche ist die Erstattung zu viel gezahlter Einkommensteuer (§ 37 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) und zu viel gezahlter Körperschaftsteuer (§ 49 Nummer 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Zu den Erstattungsansprüchen zählt auch der Anspruch wegen irrtümliche Doppelzahlung nach § 37 Absatz 2 AO.
Rechtslage in Österreich
Im österreichischen Steuerrecht nennt man die Steuerschuld auch Abgabenschuld. Die Entstehung der Abgabenschuld ist wie im deutschen Steuerrecht an die Verwirklichung des steuergesetzlichen Tatbestands geknüpft. Das österreichische Steuerrecht kennt folgende Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis:
- Abgabenschuld (§ 1 Bundesabgabenordnung (BAO))
- Beihilfen aller Art (§ 2 lit. a BAO)
- Erstattungen, Vergütungen und Abgeltungen von Abgaben und Beiträgen (§ 2 lit. b BAO)
- Nebenansprüche (§ 3 Abs. 2 BAO), insbesondere Verspätungszuschläge, Zinsen, Verfahrenskosten und Säumniszuschläge
Anders als im deutschen Steuerrecht ist die Aufzählung im Gesetz nicht abschließend.
Literatur
- Josef Schneider: Steuerschuldverhältnis. In: Finanz und Steuern Band 16: Lexikon des Steuerrechts. Schäffer-Pöschel, Stuttgart 2008
- Gerold Stoll (Hrsg.): Steuerschuldverhältnis. In: Schriften zum österreichischen Abgabenrecht, Band 4 LexisNexis, Wien 2000
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