Steuerschuldverhältnis

Steuerschuldverhältnis

Das Steuerschuldverhältnis ist eine öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung und die Anspruchsgrundlage für alle Steuern, steuerlichen Nebenleistungen und Steuervergütungen.

Inhaltsverzeichnis

Rechtslage in Deutschland

Voraussetzung für das Entstehen eines Steuerschuldverhältnisses ist, dass der Tatbestand eines Steuergesetzes erfüllt ist, der die Pflicht zur Leistung auslöst. In § 37 ff. Abgabenordnung (AO) sind die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis abschließend aufgezählt.

Steueranspruch

Der bedeutendste Anspruch ist der Steueranspruch. Hierbei ist derjenige, der den steuergesetzlichen Tatbestand erfüllt, der Steuerschuldner, Steuergläubiger ist der Staat. Wann ein Steueranspruch entsteht, richtet sich nach den einzelnen Steuergesetzen.

Steuervergütungsanspruch

Beim Steuervergütungsanspruch ist der Steuerpflichtige der Vergütungsgläubiger, Vergütungsschuldner ist der Staat. Auch hier richtet sich die Anspruchsentstehung nach dem jeweiligen Steuergesetz. Die wichtigsten Vergütungsansprüche sind der Vorsteuervergütungsanspruch, das Kindergeld, die Investitionszulage und die Eigenheimzulage. Die sinngemäße Anwendung der Regelungen über Steuervergütungen ist bei der Arbeitnehmer-Sparzulage und bei der Wohnungsbauprämie vorgesehen.

Haftungsanspruch

Hauptartikel: Haftung (Steuerrecht)

Steuerliche Nebenleistungen

Hauptartikel: Steuerliche Nebenleistung

Bei Zinsen und Säumniszuschlägen kommt es nicht darauf an, ob der Anspruch bereits festgesetzt ist. Dahingegen entstehen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder erst mit Festsetzung.

Erstattungsansprüche

Die Erstattungsansprüche sind in den Einzelsteuergesetzen geregelt. Die zwei wichtigsten Ansprüche ist die Erstattung zu viel gezahlter Einkommensteuer (§ 37 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) und zu viel gezahlter Körperschaftsteuer (§ 49 Nummer 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Zu den Erstattungsansprüchen zählt auch der Anspruch wegen irrtümliche Doppelzahlung nach § 37 Absatz 2 AO.

Rechtslage in Österreich

Im österreichischen Steuerrecht nennt man die Steuerschuld auch Abgabenschuld. Die Entstehung der Abgabenschuld ist wie im deutschen Steuerrecht an die Verwirklichung des steuergesetzlichen Tatbestands geknüpft. Das österreichische Steuerrecht kennt folgende Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis:

  • Abgabenschuld (§ 1 Bundesabgabenordnung (BAO))
  • Beihilfen aller Art (§ 2 lit. a BAO)
  • Erstattungen, Vergütungen und Abgeltungen von Abgaben und Beiträgen (§ 2 lit. b BAO)
  • Nebenansprüche (§ 3 Abs. 2 BAO), insbesondere Verspätungszuschläge, Zinsen, Verfahrenskosten und Säumniszuschläge

Anders als im deutschen Steuerrecht ist die Aufzählung im Gesetz nicht abschließend.

Literatur

  • Josef Schneider: Steuerschuldverhältnis. In: Finanz und Steuern Band 16: Lexikon des Steuerrechts. Schäffer-Pöschel, Stuttgart 2008
  • Gerold Stoll (Hrsg.): Steuerschuldverhältnis. In: Schriften zum österreichischen Abgabenrecht, Band 4 LexisNexis, Wien 2000
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Steuerschuldverhältnis — öffentlich rechtliches ⇡ Rechtsverhältnis, auf die vermögensrechtlichen Ansprüche des Steuerrechts gerichtet. Dies sind der Steueranspruch, der ⇡ Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch (⇡ Haftung), der Anspruch auf eine ⇡ steuerliche… …   Lexikon der Economics

  • Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis — Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen bes. durch Zahlung, ⇡ Aufrechnung, ⇡ Steuererlass, ⇡ Festsetzungsverjährung, ⇡ Zahlungsverjährung und durch Eintritt der Bedingung bei auflösend bedingten Ansprüchen (§ 47 AO) …   Lexikon der Economics

  • Steuererlass — ⇡ Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. 1. Allgemein: Entsprechend dem Grundsatz der ⇡ Gesetzmäßigkeit der Verwaltung müssen entstandene Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (fristgerecht, d.h. bei Fälligkeit) eingezogen… …   Lexikon der Economics

  • Abrechnungsbescheid — Der Abrechnungsbescheid ist in § 218 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Durch ihn entscheidet die Finanzbehörde über Streitigkeiten, die sich bei der Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ergeben und außerdem,… …   Deutsch Wikipedia

  • Abgabenordnung — Basisdaten Titel: Abgabenordnung Abkürzung: AO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Abgabenordnung (Deutschland) — Basisdaten Titel: Abgabenordnung Abkürzung: AO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Steuerrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Haftung (Steuerrecht) — Haftung im deutschen Steuerrecht bedeutet das Einstehen mit dem eigenen Vermögen für eine fremde Steuerschuld. Es handelt sich dabei um einen öffentlich rechtlichen Anspruch, für den die Regelungen des Steuerschuldrechts gelten. Die Haftung kann… …   Deutsch Wikipedia

  • Stundung (Steuerrecht) — Stundung im abgabenrechtlichen Sinne bezeichnet die Verschiebung der Fälligkeit eines Steueranspruches in die Zukunft. Anders als die Stundung im schuldrechtlichen Sinne stellt die Stundung von Steuern einen Verwaltungsakt dar. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Haftung der Vertreter — Haftung des Vertreters bedeutet im deutschen Steuerrecht die Haftung des gesetzlichen Vertreters, Vermögensverwalters oder Verfügungsberechtigten. Sie ist geregelt in § 69 AO. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Vor …   Deutsch Wikipedia

  • Zahlungsverjährung — Die Zahlungsverjährung ist eine Form der Verjährung im deutschen Steuerrecht. Sie lässt den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen. Beginn, Dauer und Ende Die Frist nach § 228 AO dauert fünf Jahre. Sie ist eine eigene von der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”