- Strahlenpass
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Ein Strahlenpass ist ein Dokument, welches Personen mitführen müssen, die aus beruflichen Gründen in Betrieben, in denen sie nicht beschäftigt sind, ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Neben persönlichen Informationen wie Name und Anschrift enthält der Pass Angaben zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, zur äußeren und inneren Strahlenexposition sowie Bilanzierungen der bisherigen beruflichen Exposition und der Berufslebensdosis.
Der Passinhaber legt vor Beginn seines Einsatzes den Pass dem Betrieb vor. Dieser überprüft, ob durch die vorgesehene Tätigkeit relevante Grenzwerte überschritten werden können. So besteht die Möglichkeit, schon unterhalb von Grenzwerten Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenbelastung dieser Person einzuleiten. Nach Ende der Tätigkeit trägt der Betrieb die mittels Dosimeter ermittelte zusätzlich aufgetretene Strahlenbelastung in den Strahlenpass ein.
Der Strahlenpass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Rechtsgrundlagen in Deutschland
Bereits in der Neufassung der Strahlenschutzverordnung von 1989 war in § 62 gefordert, dass bei einer Tätigkeit in einer fremden Anlage (d.h. nicht in der Verantwortung des Arbeitgebers stehende Anlage) "Personen in Kontrollbereichen nur tätig werden, wenn jede einzelne beruflich strahlenexponierte Person im Besitz eines vollständig geführten, bei der zuständigen Behörde registrierten Strahlenpasses" ist. Vorher waren Strahlenpässe bereits in Unternehmen angewandt worden, um auch ohne Rechtsgrundlagen den Überblick über die Strahlenexposition ihrer Mitarbeiter zu behalten. Zu Ausführungsdetails von Strahlenpässen hat die Bundesregierung die "AVV Strahlenpass" (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 40 Abs. 2, § 95 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und § 35 Abs. 2 der Röntgenverordnung) (RöV) am 20. Juli 2004 erlassen.
Ein Strahlenpass muss bei der zuständigen Behörde registriert werden. Voraussetzung dazu ist eine Genehmigung gem. § 15 StrlSchV bzw. eine Anzeige nach § 95 StrlSchV oder § 6 der RöV.
Verwandte Dokumente
Ein Röntgenpass ist ein Dokument, in das der behandelnde Arzt oder Zahnarzt auf Wunsch des Patienten Informationen zu Röntgenuntersuchungen einträgt, die an ihm durchgeführt werden.
Weblinks
- GRS: Strahlenpass
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift Strahlenpass
- Pressemitteilung (2004) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Erlass der AVV Strahlenpass (Detaillierungsbestimmungen zum bereits bestehenden Strahlenpass)
- Die "Strahlenpassseite" des Forschungszentrums Jülich mit Informationen zum Zweck, zum rechtlichen Hintergrund und zum Umgang mit Strahlenpässen
- § 15 StrlSchV ("Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen")
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