- Straßburger Patentübereinkommen
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Das Straßburger Patentübereinkommen (Übereinkommen zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente), das die Bundesrepublik Deutschland am 27. November 1963 unterzeichnet hat, ist ein Europaratsabkommen auf dem Gebiet des Patentrechts, das sich wesentlich auf die Initiative des französischen Senators Longcharbon für die Errichtung eines Europäischen Patentamts zurückführen lässt. Die Beratende Versammlung des Europarats griff mit einer Empfehlung vom 8. September 1949 diese Initiative auf. Der Longcharbon-Plan wurde 1951 zwar abgelehnt, jedoch kam es zu Europäischen Übereinkünften über Formerfordernisse bei Patentanmeldungen (1953) und über die internationale Patentklassifikation (1954), wobei das letztgenannte später in den Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum gestellt und durch ein entsprechendes WIPO-Übereinkommen (Straßburger Abkommen über die internationale Patentklassifikation) vom 24. März 1971 abgelöst wurde.
Die Arbeiten am Übereinkommen zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente wurden im November 1960 aufgenommen und so schnell abgeschlossen, dass das Übereinkommen bereits am 27. November 1963 von elf Staaten (Belgien, Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich) unterzeichnet werden konnte. Die Zustimmung des Bundestags ist in Artikel I des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen (IntPatÜG) vom 21. Juni 1976 (BGBl. II S. 649) erfolgt. Das Übereinkommen ist mit Hinterlegung der achten Ratifikationsurkunde am 1. August 1980 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen hat sowohl die nationalen Patentgesetzgebungen der meisten Staaten wie auch internationale Regelungen wie das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ) maßgeblich geprägt, infolge seiner Umsetzung in den einzelnen Rechtsordnungen aber keine wesentliche eigenständige Bedeutung mehr.
Mitgliedstaaten
Mitgliedstaaten des Übereinkommens sind (Stand 15. Januar 2007)
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Frankreich
- Irland
- Italien
- Liechtenstein
- Luxemburg
- Mazedonien
- Niederlande
- Schweden
- Schweiz
- Vereinigtes Königreich
Weblinks
- Seite des Europarats zum Straßburger Patentübereinkommen
- Übereinkommen zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente in Straßburg am 27. November 1963
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