- Straßenbauverwaltung
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Unter dem Begriff Straßenbauverwaltung sind in Deutschland alle Aufgaben zusammengefasst, die für den Bau, die Erhaltung, den Betrieb und die Verwaltung von Straßen notwendig sind. Verantwortlich für die Straßenbauverwaltung ist der jeweilige Baulastträger. Die Einstufung jeder Straße in Deutschland in Bundesautobahn, Bundesstraße, Landesstraße, Kreisstraße und Gemeindestraße beinhaltet die Zuschlüsselung zu dem jeweiligen Baulastträger, föderal gegliedert in Bund, Bundesland, Kreis und Gemeinde.
Nach Art. 90 Abs. 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Satz 2 Bundesfernstraßengesetz obliegt die Straßenbauverwaltung der Bundesfernstraßen den Bundesländern (Auftragsverwaltung). Der Bund stattet hierfür die Länder mit Finanzmitteln aus. In diesem Zusammenhang ist der Bundesverkehrswegeplan des Bundesministeriums für Verkehr von besonderer Bedeutung, hier wird mittel- bis langfristig festgelegt, welche Investitionen in den Um- und Ausbau der Bundesfernstraßennetz getätigt werden (z. B. Neubau BAB 20). Einige Kreise haben die Straßenbauverwaltung per Vertrag den Ländern übertragen. In einigen Ländern gibt es Bestrebungen, die Straßenbauverwaltung zu kommnunalisieren und auf die Kreise zu übertragen.
Die Bundesländer unterhalten direkt und indirekt die größten Verwaltungsapparate für Straßenbauverwaltung. Diese werden oft mit Straßenbauverwaltung oder ähnlichen Bezeichnungen tituliert, dadurch kommt es zu einem Mehrfachgebrauch des Begriffes.
Gliederung der Straßenbauverwaltung
- der Straßenneu- und Ausbau
- die Straßenunterhaltung und
- die Straßenverwaltung.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Straßen- und Wegerecht (Deutschland)
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