- Street furniture
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Der Begriff Stadtmöbel (auch Straßenmöbel) ist der Oberbegriff für einige Gegenstände im Außenbereich, des öffentlichen und privaten Stadtraums, auf Plätzen oder auch in Parkanlagen, die vergleichbar dem klassischen Mobiliar den Stadtraum möblieren und zweckgebunden ist.
Ein Stadtmöbelstück bietet Funktionen, die im öffentlichen Raum benötigt werden, beispielsweise Abtrennungen oder Gegenstände, die der Information oder Werbung, dem Verweilen, Erholen oder Spielen dienen.
Eine überbordende Stadtmöblierung wird von Planern und Architekten aus gestalterischen Gründen allerdings auch kritisch bewertet.
Inhaltsverzeichnis
Definitionen
Mit dem Begriff Stadtmöbel werden Objekte und Einrichtungen im öffentlichen Raum bezeichnet, die im Gegensatz zu Gebäuden und anderen baulichen Anlagen eine Dimension haben, die näher an der Größenordnung von Möbelstücken sind als an der von Architektur und die teilweise auch ähnliche Funktionen haben wie klassische Möbel. Verglichen mit Mobiliar im Innenraum sind deren Dimensionen jedoch zum Teil deutlich größer.
Oft sind sie reines Zweckmobiliar, häufig aber auch einem bewussten Gestaltungsanspruch der jeweiligen Kommune entsprungen. In größeren Städten unterliegen sie teilweise einem Image tragenden Formenkanon, mit deren Entwicklung häufig Architekten und Designer beauftragt werden mit dem Zweck einer Corporate Identity.
Die Einteilung in bestimmte Stadtmöbelgruppen ist nicht immer eindeutig und kann nach verschiedenen Kriterien erfolgen. Eine Abgrenzung zu den Immobilien fällt bei einer Reihe der Stadtmöbel schwer, da das meiste Stadtmobiliar aus funktionellen Gründen fest montiert ist, damit ebenfalls immobil bleibt und kein Möbelstück im klassischen Sinne darstellt. Zwei typisch deutsche Anlagen im Straßenraum, die oft als Beispiel für Stadtmöbel angeführt werden, sind die Litfaßsäule und das Berliner "Café Achteck" (Pissoir). Bei diesen Immobilien wird das Abgrenzungsproblem offenkundig; eine WC-Anlage oder ein Kiosk können nicht als Stadtmöbel angesehen werden (s. unten). Auch ein Wasserspeier lässt sich nur immobil montieren, da er einen festen Anschluss an das Wasserversorgungssystem benötigt.
Nutzung für Werbezwecke
In den letzten Jahren werden unter diesem Begriff zunehmend auch größere Objekte und Gebäude verstanden. Dabei werden oft in Public Private Partnership Dienstleistungsfunktionen kommunaler Einrichtungen mit den Interessen privater Werbeagenturen und Investoren verknüpft. Dies gilt zum Beispiel für Buswartehallen, Straßenbahnsteigdächer, öffentliche Telefone und Toiletten. Daneben werden auch Stadtmöbel allein für Werbezwecke geschaffen, wie zum Beispiel die Litfaßsäule, Mega-Light-Boards, und Recyclingbehälter mit hinterleuchteter Plakat-Werbung.
Die Werbewirtschaft hat vor allem Interesse an Stadtmöbeln, mit denen gleichzeitig auch Werbeeinnahmen generiert werden können. Um die Aufstellung und die Nutzungsrechte der Außenwerbung von Stadtmöbeln hat sich ein eigener Industriezweig entwickelt. Die lokalen Werberechte auf öffentlichem Grund und Boden werden von den Kommunen vergeben. Sie schließen mit den Außenwerbern zumeist langfristige Verträge. Diese sehen typischerweise für den Stadtmöblierer die Pflicht zum Aufbau und der Instandhaltung der entsprechenden Einrichtungen vor, z. B. von öffentlichen WC-Anlagen. Als Gegenleistung darf dieser die Werbeflächen vermarkten. Je nach Attraktivität und Menge der Werbeflächen erhält die Kommune auch Geld vom Stadtmöblierer oder muss diesen für seine Leistungen bezahlen. Laufzeiten dieser Verträge von 10 bis 15 Jahren sind in Anbetracht der zu tätigenden Investitionen durchaus üblich.
Ausschlussdefinitionen für Stadtmöbel
Nicht zum Stadtmobiliar zu zählen sind feste Bestandteile der Straßenanlage, z.B. Bordkantensteine, Gehwegplatten, Asphalt, Gullydeckel oder Schallschutzwände. Hingegen werden Beleuchtungskörper, Lichtzeichenanlagen oder Verkehrszeichen oft schon als Stadtmöbel verstanden, obwohl sie notwendige Ausstattung der Straßenanlage sind und dem Verkehrsfluss dienen. Es bleibt fraglich, ob diese wirklich der Kategorie Stadtmobiliar zuzuordnen sind.
Auch nicht zu den Straßenmöbeln gerechnet werden können technische Einrichtungen wie z. B. Hydranten, Telefonverteilkästen, Transformatoren, Stromauslässe, Briefkästen, Taxi-Säulen, Überwachungskameras oder Beschallungsanlagen. Schüttgutboxen, Glas- und Papiercontainer dürften ebenfalls nicht als Stadtmobiliar anzusehen sein. Es wird jedoch des Öfteren versucht, diese Infrastrukturgegenständen durch ortsbezogene designerische Gestaltung harmonisch in das Stadtbild einzufügen, ihnen damit den Charakter von Stadtmobiliar zu geben.
Gebäude im öffentlichen Raum
Keine Stadtmöbel sind im Prinzip alle oberirdischen baulichen Anlagen im öffentlichen Raum, die selbstständig benutzbar und überdacht sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen, sowie von einiger Beständigkeit und mit dem Erdboden fest verbunden sind (Gebäude nach den Definitionen der Landesbauordnungen). Damit können z. B. Kioskanlagen, Buswartehallen, WC-Anlagen, Pissoirs, Überdachungen (z. B. einer Einkaufszone oder eines Bahnhofeingangs) oder überdachte Fahrradabstellanlagen an sich nicht als Stadtmöbel kategorisiert werden.
Beispiele von Stadtmöbeln
Funktion Gestaltung, Abtrennung oder Schutz
- Geländer
- Pfosten, Absperrketten, Schranken
- Leit- und Schutzzäune
- Poller / Absperrelemente
- Baumschutzeinrichtungen
- Fahrradständer / Parkbügel
Funktion Information oder Werbung
- Informationstafeln / Stadtpläne
- Schau- oder Mitteilungskästen
- Hinweisschilder
- Werbetafeln
- Litfaßsäulen
- Plakatwände
- Standvitrinen
- Wandvitrinen
- Normaluhren
- Sonnenuhren
Funktion Verweilen, Erholen oder Spielen
- Sitzgelegenheiten
- Pflanzkästen und –kübel
- Pergolen
- Skulpturen
- Denkmale
- Brunnen
- Spielgeräte
- Fahnenmasten
Funktion Kommunikation
- Feuermelder
- Telekommunikationseinrichtungen
- Aussichtsteleskope
- Großbildschirme für Public Viewing
Funktion Konsum
- Verkaufsautomaten
- Wasserspeier
- Wasserpumpen
Funktion Ordnung
- Abfallkörbe
- Parkautomaten
Normen
Vom Deutschen Institut für Normung e.V. -DIN-, Berlin wird die DIN EN 13198 (Stand Juli 1998) "Betonfertigteile - Straßenmöbel und Gartengestaltungselemente" herausgegeben. Das Dokument legt die Leistungsanforderungen an vorgefertigte Straßenmöbel und Gartengestaltungselemente aus Beton fest, ohne jedoch eigene Definitionen für Straßenmöbel zu geben. Diese vorgefertigten nichttragenden Produkte und Zubehörteile können in öffentlichen und privaten Bereichen eingesetzt werden. Die DIN EN 13198 gilt nicht für Pflastersteine, Gehwegplatten, Bordsteine, Zäune, Entwässerungskanäle, Sicherheitsbarrieren oder Schallschutzwände.
Siehe auch
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