Stufenbau der Rechtsordnung

Stufenbau der Rechtsordnung

Der vom österreichisch-amerikanischen Juristen Hans Kelsen geprägte Begriff des Stufenbaus der Rechtsordnung bezeichnet das System von Normen, die je durch Normen einer höheren Stufe erzeugt sind. Kelsens Konzept basiert seinerseits auf Arbeiten von Adolf Julius Merkl.

Nach Kelsen könnte der Stufenbau der Rechtsordnung beispielsweise umfassen

  1. die historisch erste (revolutionäre) Verfassung, die die Erzeugung
  2. der aktuellen Verfassung regelt, die die Erzeugung
  3. der Gesetze regelt, die die Erzeugung
  4. der Urteile regelt.

Die historisch erste Verfassung wird dabei nicht durch eine "positive" Norm, sondern nur die "vorgestellte" Grundnorm erzeugt.

In Österreich

In Österreich herrscht der folgende Stufenbau der Rechtsordnung.[1]

  1. Leitende Verfassungsprinzipien: Grundlegende Prinzipien der Verfassung, auch verfassungsrechtliche Grundordnung
  2. Primäres Gemeinschaftsrecht: Gründungsverträge der europäischen Gemeinschaften samt Anhängen, Protokollen, Ergänzungen, unter Berücksichtigung späterer Änderungen
  3. Sekundäres Gemeinschaftsrecht: Das von den Organen der Europäischen Gemeinschaften nach Maßgabe der Gründungsverträge erlassene Recht (Verordnungen, Richtlinien und Erkenntnisse des EuGH)
  4. "Einfaches" Bundesverfassungsrecht (Landesverfassungsgesetz): Alle Gesetze des österreichischen Bundesverfassungsgesetzgebers, die nicht leitende Prinzipien darstellen
  5. Bundesgesetz (Landesgesetz): Auch einfaches Bundesgesetz (im Verhältnis zum Verfassungsgesetz); die in der Praxis wichtigste Norm
  6. Verordnung: Erläutert oder ergänzt ein Gesetz (Aus- oder Durchführungsverordnung)
  7. Einzelfallentscheidung

Grundsätzlich wird zwischen generellen Normen, die für alle Rechtsunterworfenen verbindlich sind (etwa die Verfassungsgesetze), und individuellen Normen, die nur für einen begrenzten Kreis von Personen verbindlich sind (etwa ein Bescheid), unterschieden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.richtervereinigung.at/content/view/34/45/

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