Stufenbau der Rechtsordnung

Stufenbau der Rechtsordnung

Der vom österreichisch-amerikanischen Juristen Hans Kelsen geprägte Begriff des Stufenbaus der Rechtsordnung bezeichnet das System von Normen, die je durch Normen einer höheren Stufe erzeugt sind. Kelsens Konzept basiert seinerseits auf Arbeiten von Adolf Julius Merkl.

Nach Kelsen könnte der Stufenbau der Rechtsordnung beispielsweise umfassen

  1. die historisch erste (revolutionäre) Verfassung, die die Erzeugung
  2. der aktuellen Verfassung regelt, die die Erzeugung
  3. der Gesetze regelt, die die Erzeugung
  4. der Urteile regelt.

Die historisch erste Verfassung wird dabei nicht durch eine "positive" Norm, sondern nur die "vorgestellte" Grundnorm erzeugt.

In Österreich

In Österreich herrscht der folgende Stufenbau der Rechtsordnung.[1]

  1. Leitende Verfassungsprinzipien: Grundlegende Prinzipien der Verfassung, auch verfassungsrechtliche Grundordnung
  2. Primäres Gemeinschaftsrecht: Gründungsverträge der europäischen Gemeinschaften samt Anhängen, Protokollen, Ergänzungen, unter Berücksichtigung späterer Änderungen
  3. Sekundäres Gemeinschaftsrecht: Das von den Organen der Europäischen Gemeinschaften nach Maßgabe der Gründungsverträge erlassene Recht (Verordnungen, Richtlinien und Erkenntnisse des EuGH)
  4. "Einfaches" Bundesverfassungsrecht (Landesverfassungsgesetz): Alle Gesetze des österreichischen Bundesverfassungsgesetzgebers, die nicht leitende Prinzipien darstellen
  5. Bundesgesetz (Landesgesetz): Auch einfaches Bundesgesetz (im Verhältnis zum Verfassungsgesetz); die in der Praxis wichtigste Norm
  6. Verordnung: Erläutert oder ergänzt ein Gesetz (Aus- oder Durchführungsverordnung)
  7. Einzelfallentscheidung

Grundsätzlich wird zwischen generellen Normen, die für alle Rechtsunterworfenen verbindlich sind (etwa die Verfassungsgesetze), und individuellen Normen, die nur für einen begrenzten Kreis von Personen verbindlich sind (etwa ein Bescheid), unterschieden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.richtervereinigung.at/content/view/34/45/

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Landesverfassung (Österreich) — Politisches System der Länder Als Landesverfassungen werden in Österreich die Grundgesetze der Bundesländer bezeichnet, die ihre innere Organisation, ihr Verhältnis untereinander und ihre Beziehung zum Bundesstaat regeln. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitsrecht (Österreich) — Das österreichische Arbeitsrecht ist wie das deutsche Arbeitsrecht in wesentlichen Teilen ein Sonderprivatrecht, nämlich das der unselbstständig Erwerbstätigen (also Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen). Es besteht aus dem Arbeitsvertragsrecht,… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesrechtsverordnung — In den deutschsprachigen Ländern ist eine Verordnung eine Rechtsnorm, die in der Regel durch eine Regierung oder Verwaltungsstelle erlassen wird. Die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung und der Umfang dessen, was eine Verordnung… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsverordnung — In den deutschsprachigen Ländern ist eine Verordnung eine Rechtsnorm, die in der Regel durch eine Regierung oder Verwaltungsstelle erlassen wird. Die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung und der Umfang dessen, was eine Verordnung… …   Deutsch Wikipedia

  • Verordnung (Recht) — In den deutschsprachigen Ländern ist eine Verordnung eine Rechtsnorm, die in der Regel durch eine Regierung oder Verwaltungsstelle erlassen wird. Die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung und der Umfang dessen, was eine Verordnung… …   Deutsch Wikipedia

  • A. Merkl — Adolf Julius Merkl (* 23. März 1890 in Wien; † 22. August 1970 ebenda) war österreichischer Staats und Verwaltungsrechtler. Er war als Schüler von Hans Kelsen mit diesem und Alfred Verdross Mitbegründer und einer der wichtigsten Vertreter der… …   Deutsch Wikipedia

  • Adolf Merkl — Adolf Julius Merkl (* 23. März 1890 in Wien; † 22. August 1970 ebenda) war österreichischer Staats und Verwaltungsrechtler. Er war als Schüler von Hans Kelsen mit diesem und Alfred Verdross Mitbegründer und einer der wichtigsten Vertreter der… …   Deutsch Wikipedia

  • Reine Rechtslehre — Die Reine Rechtslehre ist eine von dem österreichischen Rechtswissenschaftler Hans Kelsen (1881 1973) entwickelte Variante des Rechtspositivismus. Nur positives Recht kann der Reinen Rechtslehre zufolge als Recht gelten. Ziel der Reinen… …   Deutsch Wikipedia

  • Hans Kelsen — Büste Hans Kelsens in der Universität Wien. Hans Kelsen (* 11. Oktober 1881 in Prag im damaligen Österreich Ungarn; † 19. April 1973 in Orinda bei Berkeley, USA) gilt als einer der bedeutendsten Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts. Er… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundnorm — Die Reine Rechtslehre ist eine Weiterentwicklung des Rechtspositivismus. Sie wurde begründet von Hans Kelsen (1881 1973). Nur das positive Recht kann der Reinen Rechtslehre zufolge als Recht gelten. Ziel der Reinen Rechtslehre ist, das Recht von… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”