- Adolf Merkl
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Adolf Julius Merkl (* 23. März 1890 in Wien; † 22. August 1970 ebenda) war österreichischer Staats- und Verwaltungsrechtler. Er war als Schüler von Hans Kelsen mit diesem und Alfred Verdross Mitbegründer und einer der wichtigsten Vertreter der Wiener Schule des Rechtspositivismus, der Reinen Rechtslehre.
Leben
Merkl war von 1932 bis 1938 und wieder ab 1950 Universitätsprofessor an der Universität Wien, dazwischen von 1943 bis 1950 an der Eberhard Karls Universität Tübingen.
Sein Ehrengrab befindet sich auf dem Wiener Zentralfriedhof (Gruppe 32 C, Nummer 56).
Wirken
In seinen Arbeiten zum Stufenbau der Rechtsordnung legte Merkl dar, dass jeder Rechtsakt sowohl rechtserzeugende als auch rechtsvollziehende Elemente aufweist. So setzt ein Urteil, innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens, Recht und vollzieht es nicht bloß. Ein einfaches Gesetz vollzieht auch (Verfassungs)recht, da es nur innerhalb des vom Verfassungsgesetz vorgegebenen Rahmens gesetzt werden kann. Merkl nannte dies die „Janusköpfigkeit“ oder das „doppelte Rechtsantlitz“ des Rechtsakts. Innerhalb des positiven Rechts kann somit nicht exakt zwischen Rechtsetzung und Vollziehung unterschieden werden.
Weblinks
Personendaten NAME Merkl, Adolf Julius KURZBESCHREIBUNG österreichischer Staats- und Verwaltungsrechtler GEBURTSDATUM 23. März 1890 GEBURTSORT Wien STERBEDATUM 22. August 1970 STERBEORT Wien
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