- Submissionstermin
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Beim Submissionstermin oder Eröffnungstermin werden die im Rahmen einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung eingegangenen Angebote geöffnet und verlesen.
Die Angebote sind bis dahin vom Bieter in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und dürfen vorher vom Auftraggeber nicht geöffnet werden. Anwesend dürfen neben den zuständigen Mitarbeitern des Auftraggebers und ggf. des Ausschreibers nur die Bieter bzw. deren Bevollmächtigte sein. Dabei sind nur Angebote zugelassen, die bis zur Öffnung des ersten Angebotes dem Verhandlungsleiter vorlagen. Bei dem Eröffnungstermin wird eine Niederschrift gefertigt, in der die Ergebnisse und eventuelle Einwände festgehalten werden. Diese Niederschrift darf nicht veröffentlicht werden.
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