- Suerborn
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Natürliches Mineralwasser ist Wasser, das seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten, Wasservorkommen hat. Es ist gekennzeichnet durch ursprüngliche Reinheit und durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen mit mehr oder weniger starken ernährungsphysiologischen Wirkungen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Oberbegriff Mineralwasser oft synonym verwendet, der neben dem Natürlichen Mineralwasser auch Quellwasser, Tafelwasser und Heilwasser einschließt.
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Die Zusammensetzung des Natürlichen Mineralwassers, die Temperatur in der Quelle und seine übrigen wesentlichen Merkmale müssen im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant bleiben. Einem natürlichen Mineralwasser darf – mit physikalischen Verfahren – Kohlensäure entzogen bzw. hinzugefügt werden. Zudem ist es erlaubt, Eisen und Schwefel zu entfernen (enteisentes bzw. entschwefeltes Mineralwasser). Eine weitere Behandlung ist nicht zulässig.
Verkehrsbezeichnung für natürliches Mineralwasser im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sind:
- natürliches Mineralwasser
- natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser
- natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt
- natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt
- Säuerling oder Sauerbrunnen
Mineralwasser mit einem natürlichen Kohlendioxidgehalt von mehr als 250 Milligramm pro Liter darf zusätzlich als Säuerling oder Sauerbrunnen bezeichnet werden. Die Bezeichnung Sprudel kann diese Benennung ersetzen, wenn das Mineralwasser im wesentlichen unter natürlichem Kohlensäuredruck aus der Quelle hervorsprudelt. Oft ist die Bezeichnung „Sprudel“ auch Bestandteil des Quellnamens.
Stilles Mineralwasser ist ein natürliches Mineralwasser, dem Kohlensäure vollständig oder teilweise entzogen wurde. Es wird teilweise in die grüne Brunneneinheits-Flasche abgefüllt. Deklaration und Kohlensäuregehalt von Stillen Wässern sind gesetzlich nicht vorgegeben.
Heilwasser
Wenn das Wasser aufgrund des Nachweises einer heilenden, lindernden oder vorbeugenden Wirkung als Arzneimittel zugelassen wurde, spricht man von einem Heilwasser. Der Mineralien- und Spurenelementgehalt von Heilwässern liegt meistens in ähnlicher Größenordnung wie bei Mineralwässern.
Rechtliches
Mineral- und Heilwässer benötigen als einzige Lebensmittel in Deutschland eine amtliche Anerkennung. Amtlich anerkannte Mineralwässer werden mit dem Namen der Quelle und dem Ort der Quellnutzung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die verschiedenen Begriffe, zulässige Höchstwerte für Inhaltsstoffe, Behandlung etc. sind in der Mineral- und Tafelwasserverordnung festgeschrieben.
Siehe auch
Weblinks
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