Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
– BVL –
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Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde selbstständige Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hauptsitz Braunschweig, Niedersachsen
Behördenleitung Helmut Tschiersky-Schöneburg, Präsident
Anzahl der Bediensteten ca. 500
Haushaltsvolumen ca. 28 Millionen Euro (2010)
Website www.bvl.bund.de

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gehörende Bundesoberbehörde mit Hauptsitz in Braunschweig. Weitere Standorte befinden sich in Berlin. Die Behörde beschäftigt rund 500 Mitarbeiter (Stand: Dezember 2010). Das Haushaltvolumen des BVL umfasst im Jahr 2010 rund 28 Millionen Euro.

Inhaltsverzeichnis

Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

Nach einer Reihe von Lebensmittelkrisen Ende der 1990er Jahre wurde einem Bericht der damaligen Präsidentin des Bundesrechnungshofs, Hedda von Wedel, folgend der gesundheitliche Verbraucherschutz zum 1. Januar 2002 neu organisiert. Bewertung und Management von Risiken, die früher unter dem Dach einer Institution waren, wurden voneinander getrennt, um die Transparenz des staatlichen Handelns zu verbessern. In diesem Zuge wurde die Bundesanstalt (später Bundesamt) für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zuständige Behörde für das Risikomanagement errichtet, um die Koordination zwischen Bund und Ländern sowie die Kommunikation von Risiken zu verbessern. Die wissenschaftliche Beurteilung von Risiken liegt seitdem beim Bundesinstitut für Risikobewertung.

Rechtlicher Rahmen

Die Aufgaben der Behörde sind im BVL-Gesetz sowie in verschiedenen Fachgesetzen im Bereich des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-, Futtermittel-, Pflanzenschutz-, Arzneimittel- und Gentechnikrechts sowie des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes festgeschrieben.

Geschichte

Zum Aufbau der neuen Behörde nahmen im Mai 2002 fünfundzwanzig Mitarbeiter in Bonn die Arbeit auf. Hinzu kamen im Zuge der Errichtung des Bundesamtes die Abteilung für Pflanzenschutzmittel von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und der Bereich Futtermittel von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, das im Zug der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im BVL, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) aufging, wurde der Fachbereich Tierarzneimittelzulassung ins BVL integriert, ebenso wie eine Reihe von Fachaufgaben aus dem Bereich der Lebensmittelsicherheit. Im Jahr 2004 übernahm das BVL die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen vom Robert-Koch-Institut. Seit Dezember 2006 nimmt das BVL darüber hinaus Aufgaben im Bereich des grenzüberschreitenden, kollektiven wirtschaftlichen Verbraucherschutzes und bei der Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie wahr.

Aufgaben

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zuständig für verschiedene Zulassungs- und Managementaufgaben im Bereich der Lebensmittelsicherheit und für bestimmte Bereiche des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes.

Lebensmittel

Das BVL spricht für bestimmte Lebensmittel Zulassungen aus und koordiniert gemeinsam mit den Bundesländern Überwachungsprogramme. Als nationale Kontaktstelle für das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel RASFF sorgt das BVL für den Informationsfluss zwischen der Europäischen Union und den Bundesländern. Außerdem unterstützt es das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beim Krisenmanagement.

Bedarfsgegenstände und Tabakwaren

Für alle Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln oder dem Körper in Kontakt kommen, wie etwa Verpackungen, Kosmetika, Textilien oder Spielzeuge, sowie für Tabakwaren übernimmt das BVL die Koordination bestimmter Überwachungsaufgaben. Darüber hinaus listet das BVL Schädlingsbekämpfungsmittel, die bei behördlich angeordneten Maßnahmen eingesetzt werden dürfen.

Futtermittel

Das BVL prüft Anträge auf Zulassung von Futterzusatzstoffen, Bioproteinen und Diätfuttermitteln. Es führt das Verzeichnis anerkannter bzw. registrierter Futtermittelbetriebe und das Verzeichnis der für die Einfuhr bestimmter Futtermittel festgelegten Grenzeingangsstellen. Das BVL wirkt bei der Koordination des Nationalen Kontrollprogramms Futtermittelsicherheit mit und koordiniert EU-weite Untersuchungs- und Erhebungsprogramme.

Pflanzenschutzmittel

Das BVL ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zuständig und bildet die nationale Koordinierungsstelle für die Prüfung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen in der Europäischen Union. Im Zulassungsverfahren ist das BVL verantwortlich für das Risikomanagement, das negative Auswirkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Mensch und Umwelt vermeiden soll. Zudem listet das BVL in Deutschland erlaubte Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe.

Tierarzneimittel

Für die Zulassung von Tierarzneimitteln und die Mitarbeit bei EU-Zulassungsverfahren ist in Deutschland das BVL zuständig. Treten bei zugelassenen Tierarzneimitteln unerwünschte Wirkungen auf, so sind Tierärzte und pharmazeutische Unternehmen verpflichtet, dies dem BVL zu melden. Das BVL überwacht zudem die Entwicklung von Resistenzen auf Antibiotika in Lebensmittel liefernden Tieren.

Gentechnik

Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Deutschland für wissenschaftliche Zwecke muss vom BVL genehmigt werden. Sollen GVO kommerziell angebaut werden, gibt das BVL im gemeinschaftlichen Genehmigungsverfahren der Europäischen Union eine Stellungnahme ab. Das BVL ist als nationale Kontaktstelle für den internationalen Informationsaustausch über GVO im Biosafety Clearing House, einer internationalen Informationsplattform, verantwortlich. Außerdem ist beim BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) eingerichtet, die Bundesregierung und Bundesländer berät.

Laboratorien

Um einheitliche Standards bei den Lebensmittelkontrollen in der Europäischen Union zu erreichen, arbeiten nationale und europäische Referenzlaboratorien in einem Netzwerk zusammen. Im BVL sind ein europäisches und acht nationale Referenzlaboratorien für bestimmte Rückstände und Kontaminanten angesiedelt.

Wirtschaftlicher Verbraucherschutz

Das BVL nimmt seit 2006 zentrale Aufgaben des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes wahr (grenzüberschreitender Schutz kollektiver Verbraucherinteressen), in dem es in einem Netzwerk europäischer Behörden Informationen austauscht und für die Durchsetzung von Verbraucherrechten sorgt. Darüber hinaus kooperiert es mit Verbraucherschutzbehörden weltweit.

Publikationen

Die Behörde gibt das "Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit" (JVL) heraus. Das periodisch erscheinende JVL publiziert begutachtete deutsch- und englischsprachige Original- und Übersichtsarbeiten mit aktuellem Bezug. Mit wissenschaftlichen Artikeln aus der Grundlagen- und der angewandten Forschung sowie der administrativen Überwachungstätigkeit bildet das JVL Stand und Entwicklungen im Bereich Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ab. Des Weiteren publiziert das BVL verschiedene, jährlich erscheinende Berichtshefte, beispielsweise zur Lebensmittelüberwachung oder zum Handel mit oder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Das BVL betreibt verschiedene Internetportale. In Zusammenarbeit mit der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover entstand die "Verbraucher-Suchmaschine" Clewwa, mit der eine gezielte Suche nach Informationen zum Thema Verbraucherschutz möglich ist. Gemeinsam mit der Germany Trade and Invest, der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing, hat das BVL das Portal 21 errichtet. Das Informations- und Serviceportal unterstützt Verbraucher und Unternehmer, wenn sie Dienstleistungen im und aus dem europäischen Ausland in Anspruch nehmen. Es informiert Dienstleistungsempfänger über die rechtlichen Rahmenbedingungen und über den Verbraucherschutz im europäischen Ausland.

Darüber hinaus koordiniert das BVL den "Aktionsplan gegen Allergien" für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und betreut in diesem Rahmen ein Internetportal mit Informationen rund um das Thema Allergien.

Weblinks


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